AW: Rücktritt Horst Köhler
Wofür brauchen wir einen Sonntagsredner der Nation? Das Amt ist so schwach und wird auch nicht stärker dadurch, dass ein Inhaber ein wenig überzeugender Redner ist und schon gar nicht, wenn er im Grunde nichts zu sagen hat.
Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland ist in meinen Augen viel mehr als nur ein Sonntagsredner - er ist der höchste Repräsentant des Bundes. Deutschland ist eben keine präsidiale, sondern eine föderale Republik.
Konkret regelt das Grundgesetz - kurz GG (Verfassung der BRD) - unter Abschnitt V. - Art. 54 - 61 - die Wahl und die Aufgaben des Bundespräsidenten.
Er ernennt die Bundesrichter und Bundesbeamten, übt das Bundesbegnadigungsrecht aus und überträgt Befugnisse auf andere Behörden. Weiterhin schlägt er die Bundesregierung vor und ernennt den Bundeskanzler und die Bundesminister. Aber die wohl wichtigste Aufgabe ist es, die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen und verabschiedeten Gesetze mit Unterschrift zur Gültigkeit zu verhelfen bzw. die Unterschrift zu verweigern und Gesetze zu verhindern bzw. diese durch den Vermittlungsausschuss abändern zu lassen.
All dies kann man in der 6-jährigen Amtszeit beim Bundespräsidenten a.D., Herrn Köhler auch gut nachvollziehen.
Der Repräsentant des Bundes zeigte sich in der Welt und ist dort besonders für den wohlwollenden Einsatz in Afrika zu loben. Gerade diese Repräsentanz kann mit der tagespolitischen Verantwortung der Bundesregierung (Kanzler und Minister) nur in einem begrenzten Rahmen stattfinden.
Der Vorschlag und die Ernennung der Bundesregierung ist tatsächlich nur ein formeller Akt.
Interessanter ist sicherlich die Ernennung der Bundesrichter und Bundesbeamten. Dadurch, dass diese meist viel länger als gewählte Politiker im Amt sind, können bestimmte politische und weltanschauliche Tendenzen mit der Person an die Staatsorgane übertragen werden. Das zeigt sich, beispielsweise dadurch an, dass besonders soziale und gesellschaftskritische Gerichtsurteile aufeinander folgen. So haben die letzten Urteile des Bundesverfassungsgericht über die Sozialleistungen (HARTZ IV) Richter gefällt, welche durch Johannes Rau ernannt wurden.
Auffällig bei Köhler ist auch die Weigerung der Unterschrift zum Gesetz über die Privatisierung der Luftsicherheit.
Eher erwartet und von vielen auch gefordert, u.a. von Westerwelle, ist die Abweisung der Begnadigung des Massenmörders und RAF-Terroristen, Christian Klar.