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Rente für Kinderlose - ja / nein

AW: Rente für Kinderlose - ja / nein

3.

186 Milliarden Mark summiert sich in diesem Jahr die Zusatzlast in der Sozialversicherung. Allein 160 Milliarden Mark buttern die Familien bei der Rente zu, hat Jürgen Borchert, Sozialrichter am hessischen Landessozialgericht, errechnet. Die Eltern müßten „Strafsteuern für Kinder bezahlen“.
 
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4.

Die Altersvorsorge wurde sozialisiert, die Aufzucht der Kinder blieb Privatsache. Kinder, die als künftige Rentenzahler das System in die nächste Generation retten, wurden aus privater Sicht eher zum Rentenkiller. „Die beste Altersversorgung hat nicht, wer in Kinder investiert“, bemängelt Familienministerin Claudia Nolte (CDU), „sondern wer möglichst lange möglichst hohe Beiträge in die Rente abführt“ – also keine Babypause einlegen muß.
 
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5.

Die Rentnerin Rosa Rees, die bis vor das Bundesverfassungsgericht zog, bekam für die Erziehung von neun Kindern gerade mal 350 Mark Rente, während ihre Nachkommen Monat für Monat 8500 Mark an Beiträgen einzahlen.
 
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6.

Eine Frau müßte heute 35 Kinder großziehen, um wenigstens auf die Durchschnittsrente berufstätiger Frauen zu kommen. Sozialrichter Borchert: „Das ist kein Lohn, sondern ein Hohn für Lebensleistung.“ Das Beispiel zeigt:

Eltern verzichten wegen ihrer Knirpse nicht nur in jungen Jahren auf Luxus, sondern büßen auch im Alter durch geringere Renten.
 
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7.

Besonders deutlich wird die Ausbeutung der Familien in der Pflegeversicherung.

Die Kinder müssen später mit ihren Beiträgen nicht nur die

a.) Betreuung der Eltern finanzieren, sondern auch
b.) die der Singles.

Und gerade deren Versorgung ist besonders teuer, weil

statt der preiswerten Angehörigen nur

- teure ambulante Pflegedienste
- oder das Heim helfen.


Mehr noch: Das Betten und Waschen müssen wieder die Kinder anderer Leute übernehmen. Ein Stapel Verfassungsbeschwerden gegen Norbert Blüms Pfleg-Werk liegt bereits in Karlsruhe.
 
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8.

Selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der beitragsfreien Mitgliedschaft von Ehepartner und Kindern kommen die Familien nicht besser weg.

Auch hier müssen die Rentner mitfinanziert werden.

Ein Senior verursacht von der Pensionierung bis zum Tod die siebenfachen Kosten eines Kindes von der Geburt bis zum 20. Lebensjahr, listet Borchert auf.
 
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9.

Der Glaubenskrieg zwischen Eltern und Kinderlosen tobt, weil die Singles der Regierungs-PR geglaubt haben, die eigentlich die Eltern ruhigstellen sollte:

Der Staat wollte weismachen, er fördere die Familien üppig – heute mit rund 132 Milliarden Mark.

So ist es nicht.

Die Kinderfreibeträge und das erhöhte Kindergeld gewährleisten in den meisten Fällen lediglich, daß das Existenzminimum nicht besteuert wird

Wer den Kinderfreibetrag als Förderung für Knirpse sieht, könnte auch das – ebenfalls verfassungsrechtlich vorgeschriebene – steuerfreie Existenzminimum der Erwachsenen als Single-Förderung brandmarken.
 
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10.

Und selbst das Kindersoll hatte Finanzminister Theo Waigel (CSU) nach einer von ihm erfundenen Methode denkbar knapp errechnet: 6264 Mark im Jahr braucht danach ein Kind mindestens zum Leben, 522 Mark im Monat, inklusive Miete, Heizung und Kleidung. Merkwürdig: Für das Jahr 1991 hatte die Bundesregierung die Sozialhilfekosten eines Kindes bereits auf 563 Mark beziffert.

Allenfalls 15 Milliarden Mark des Familienlastenausgleichs sind echte Förderung der Familien. Doch auch da rufen die Familienforscher Skandal. „Die Familien finanzieren die Entlastung selbst“, kritisiert Borchert.

Die Rechnung: Im Durchschnitt geben die Eltern für jedes Kind 10 000 Mark im Jahr aus – ohne Extravaganzen wie Reitpferd oder Privatschule. Bei jeder Ausgabe – von der Windel bis zur Kugel Eis – geht Mehrwertsteuer an den Staat – bei einer mittleren Belastung von sieben Prozent 700 Mark pro Kind. Macht bei 16 Millionen Kindern 11,2 Milliarden Mark.

Unter der hohen Steuerlast stöhnen auch die Singles: Sie würden erheblich stärker abkassiert als die Familien. Sie seien „die Melkkühe der Nation“, erbarmte sich gar die „Bild“-Zeitung.

Doch nicht die Kinder bringen den Steuerrabatt für die Familien, sondern der Trauschein. Denn das Ehegattensplitting, das spendable Politiker immer großzügig zur Familienförderung dazuzählen, hat mit dem Nachwuchs nichts zu tun. Bei Spitzeneinkommen beträgt der Vorteil durch die Anwendung der Splittingtabelle bis zu 22 842 Mark. Für ein Kind läßt der Staat maximal 3868 Mark nach, und das auch nur für das Existenzminimum.

Früher, vor einer Generation, kam das Splitting tatsächlich noch den Familien zugute. Denn damals war Heirat praktisch für jedes Paar gleichbedeutend mit Nachwuchs. Heute hat sich dieser Zusammenhang aufgelöst: Rund 15 Prozent aller Ehen bleiben ohne Nachwuchs, umgekehrt haben immer mehr Eltern keinen Trauschein. Allein zehn Milliarden Mark des Ehegattensplittings kommen kinderlosen Paaren zugute.
 
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11.

Um den Kindersegen anzuregen – und damit den Generationenvertrag zu stabilisieren -, hatte Wilfried Schreiber, der Erfinder der 57er Rentenreform, schon damals ein Gegenstück für die Jugend entworfen, das heute von Wissenschaftlern wieder diskutiert wird: die

„Kindheits- und Jugendrente“.

Jeder Berufstätige sollte danach ab seinem 35. Lebensjahr Beiträge in eine Kinderkasse einzahlen, weil dann bei den meisten klar sei, ob sie je Kinder haben werden oder nicht.

Ein Paar mit zwei Kindern, das also die Beitragszahler für seine eigene Altersversorgung großzieht, sollte den normalen Beitrag zahlen, Familien mit nur einem Kind 50 Prozent Aufschlag, weil ein künftiger Beitragszahler fehlt. Kinderlose müß-ten doppelten Beitrag berappen.

Umgekehrt waren Rabatte für Kinderreiche vorgesehen, weil sie bereits zusätzlichen Nachwuchs beigesteuert hätten.
 
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PROBLEM

Doch der damalige Kanzler Konrad Adenauer (er hatte selbst sieben Kinder) fand die Kinderkasse überflüssig:

„Man braucht die Leute nicht dafür bezahlen, daß sie Kinder bekommen. Die kriegen sie sowieso.“

Und Wählerstimmen hatten die Senioren zu verteilen, nicht aber die Babys.
 
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