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Rechtswissenschaft

was soll man dem hinzufügen

Das hätten Sie sich ja überlegen können, aber wenn es dazu nicht reicht, ist ihre Antwort für mich selbsterklärend und zudem ein Beleg für meine obige Behauptung. Sollten Sie sich dazu entschlossen haben, im Stile mandens hier verbale Schläge auszuteilen, wäre ich für Sie genau der richtige Sparringspartner, der von Ihnen nicht die geringste Einsicht bezüglich der inhaltlichen Aussagen meiner Beiträge erwartet. Was wollen Sie mehr und ist Ihnen das auch recht?
 
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Da hier ja doch nichts mehr zu erwarten ist!?! (rechts-wissende Leute zu finden)
werde ich hier mal langsam beginnen die Frage >Definition des Begriffes: Recht< zu beantworten.
Was ich hier jetzt bringe ist noch keine Definition, aber eine nötige vorwegnehmende Klarstellung:


Die Begriffe: Recht , Gerechtigkeit , richtig , - sind eng verwandte Begriffe!

Der Begriff: Recht , - ist ein: natürlicher Begriff

___________________________________________

Staatliche Gesetze, Verordungen, Vorschriften.. , - das ist die: Legalität

Legalität, ist ein: staatlicher Begriff


.
 
Da hier ja doch nichts mehr zu erwarten ist!?! (rechts-wissende Leute zu finden)
werde ich hier mal langsam beginnen die Frage >Definition des Begriffes: Recht< zu beantworten.
Was ich hier jetzt bringe ist noch keine Definition, aber eine nötige vorwegnehmende Klarstellung: Die Begriffe: Recht , Gerechtigkeit , richtig , - sind eng verwandte Begriffe! Der Begriff: Recht , - ist ein: natürlicher Begriff
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Staatliche Gesetze, Verordungen, Vorschriften.. , - das ist die: Legalität
Legalität, ist ein: staatlicher Begriff

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Will uns hier jemand verscheißern?
 
Um Fachmann in der Legalität zu sein, muß man Jura studiert haben!

Der Jurist kennt sich in staatlichen Angelegenheiten bestens aus.
 
Man sieht, >Jura< und >Rechtswissenschaft< , sind zwei grundlegend verschiedene Dinge.

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Rechtswissenschaft, beschreibt das: Recht
Jura, beschreibt die: Legalität
 
Man sieht, >Jura< und >Rechtswissenschaft< , sind zwei grundlegend verschiedene Dinge.
Wenn Jura und Rechtswissenschaft zwei grundlegend verschiedene Dinge wären, dann bestünde die Gefahr, dass die Gerechtigkeit mit den beiden Begrifflichkeiten keinerlei gemeinsame Grundmenge mehr zu teilen hätte und nur noch von der politischen Gerechtigkeit (strategisch) beherrscht werden würde.

Das Legalitätsprinzip, das Opportunitätsprinzip und die Dispositionsmaxime sind rein verfahrensrechtlich verschieden zu beurteilende Begrifflichkeiten in der Gewaltenteilung, die eventuell auch den Missbrauch durch staatliches Handeln zu sanktionieren vermögen könnten.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den politischen Gesetzgeber diesbezüglich in verschiedenen Verzugsangelegenheiten sogar jüngst schon einmal angemahnt.

Bernies Sage
 
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Wenn Jura und Rechtswissenschaft zwei grundlegend verschiedene Dinge wären
Es sind zwei grundlegend verschiedene Dinge!
Recht = eine natürliche feste Konstante, Zeit- und Ort-unabhängig
Legalität = veränderlich, abhängig von Politik, Zeit und Ort (kann Recht, Gerechtigkeit, Unrecht, (legale) Kriminalität .........und alles mögliche, beinhalten)

von der politischen Gerechtigkeit
Soche Aussagen sind sinnlos !
(wenn der Begriff: >Gerechtigkeit<, nicht definiert ist)
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