Wenn ein Raser auf einen human gesteuertes Verkehrshindernis auffährt ist nicht objektiv feststellbar, wer den Schaden verursacht hat.
Wäre der Auffahrende langsamer gewesen, hätte es den Schaden nicht gegeben. Ja, aber auch wäre der Vordere schneller gewesen, ebenso nicht. Es ist Willkür, die Schuld wie lt StVo in der Regel dem Auffahrenden zuzuschreiben.
Welch ein Glück, dass das Licht aus Welle und Teilchen besteht und aus der Unwillkür einer (Nicht-)Erkenntnis (= dem 3.Zustand des Lichtes) quasi heraustreten muss und sich damit gar nicht in einer Ur-Charakteristik punktuell "im Auffahren" (=Aufspringen) "exakt" treffen kann!
Beide
Phänotypen des Ur-Lichtes könnten zueinander etwas schneller - dabei scheinbar bewegend - oder etwas langsamer - dabei scheinbar unbeweglich fest stehend - erscheinen.
Legt man eine
grenzwertige Bewusstseinsunabhängige Realität (=BuR) zugrunde, die in der Nichtwahrgenommenheit außerhalb einer Nichtlinearität (!) zwischen Ursache und Wirkung zu
'ex-sistieren' vermag, so bleibt dennoch ein trivialer (=tri-vitaler) EIN-BEZUG vorstellbar, der rückwirkende wie vorwirkende *
El(l)emente * über ur-komplex sich (zeitlich)
'streckende' Wirkzusammenhänge (!) über einem ein-zig-artigen Beobachter in "
Zu-Samen-Strängen" zu vereinbaren erlaubt, die sehr unterschiedlich - erfreulich wie unerfreulich - in einem unvorstellbaren Geno-Typus wirken ...dürften....aber
für wen dann vorstellbar ?
Sind wir Menschen denn schon in der Lage zur Erkennung eines
Akkusativ "fallweise" bereit zu sein, ohne die Ur-Hpynose als Humbug einer Drittrechtfertigung verächtlich zu machen?
Also sprach Bernie:
Die Welt des Anti-Wittgenstein einer Nichtanstößigkeit ist eben auch alles,
was der 4. Fall des Aufladbaren im direkten Akkusativ ist.
Bernies Sage