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Pegida-Kundgebungen aktuell im ganzen Land

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Leider konnte ich im Netz keine Bilder von "gewalttätigen Randgruppen" von Pegida finden !!!

weil es sie nicht gegeben hat.
wenn doch, was meinst du, wie sich die immer sensationslüsterne Lügenpresse draufgestürzt hätte,
denen wären doch solche Vorfälle sehr willkommen,
müßten sie sich doch dann nicht immer neue Lügen über Pegida aus den Fingern saugen und könnten endlich mal beweisen, was sie sonst immer nur behaupten :)
 

danke für diesen link, eulenspiegel... besonders eindrucksvoll dieser Punkt:

5. Solange rosenkranzartig behauptet wird, der Islam sei eine friedliche Religion, und flapsig hinweggesehen wird über die zahlreichen Aufrufe des Koran, Ungläubige zu töten, besonders aber Juden, Juden, Juden – so lange hat Thilo Sarrazin recht.
 
danke für diesen link, eulenspiegel... besonders eindrucksvoll dieser Punkt:

5. Solange rosenkranzartig behauptet wird, der Islam sei eine friedliche Religion, und flapsig hinweggesehen wird über die zahlreichen Aufrufe des Koran, Ungläubige zu töten, besonders aber Juden, Juden, Juden – so lange hat Thilo Sarrazin recht.

Und es wurde 2002 vom obersten Verwaltungsgericht NRW rechtskräftig festgestellt das der Islam Zwänge und Ängste mit Krankheitswert verursacht:


OVG NRW, Beschluss vom 17.1.2002 - 19 B 99/02

Die Antragstellerin, eine muslimische Schülerin der 10. Klasse, begehrte, den Schulleiter durch einstweilige Anordnung zu verpflichten, sie von der Teilnahme an einer Klassenfahrt zu befreien, weil, wie sie unter Vorlage eines Gutachtens eines islamischen Zentrums vortrug, ihr Glaube ihr verbiete, ohne Begleitung eines "Mahram", eines nahen männlichen Verwandten, an einer Klassenfahrt mit Übernachtung außerhalb des Elternhauses teilzunehmen.

Das OVG sah keine Notwendigkeit zum Erlass der einstweiligen Anordnung, weil die Antragstellerin wegen Erkrankung i. S. d. § 9 Abs. 1 ASchO NRW an der Teilnahme an der Klassenfahrt gehindert sei.

Aus den Gründen:

Die Antragstellerin benötigt keine Befreiung nach § 11 Abs. 1 ASchO NRW im Hinblick auf die bevorstehende Klassenfahrt und folglich auch nicht den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung. Sie hat ein sehr eindrückliches Bild der Beschränkungen und Zwänge, denen sie insbesondere als Mädchen mit ihren religiösen Vorstellungen unterworfen ist, und der Ängste, die sich für sie daraus mit Blick auf zu erwartende Situationen bei einer Klassenfahrt ergeben, gezeichnet. In ihrer eidesstattlichen Versicherung vom 11.1.2002 führt sie aus: Sie sei gläubige Muslimin und versuche weitgehend, ihr Leben nach ihrer Religion auszurichten. Klassenfahrten beschränkten sie wesentlich darin, ihr Leben so zu gestalten, wie es ihr Glaube von ihr verlange. Die Antragstellerin verweist auf

- ihre ständige Furcht, auf Klassenfahrten könne in ihrem Essen Schweinefleisch sein, das sie aus religiösen Gründen nicht esse,

- ihre Furcht, die fünf notwendigen täglichen Waschungen und Gebete nicht vornehmen zu können,

- ihre psychische Belastung bei Nichteinhaltung der Regeln,

- ihre Furcht, ihre Mitschülerinnen könnten sie seltsam finden, wenn sie so dusche, wie es ihr Glaube ihr allein ermögliche,

- ihre Furcht, sich sogar vor ihren Mitschülerinnen unbekleidet zeigen zu müssen,

- ihre Furcht, ihr Kopftuch zu verlieren,

- ihre ständige Hektik in Sorge darum, nie ohne Kopftuch zu sein.

Auch wenn die Antragstellerin ausdrücklich betont, sie fühle sich "durch die Religion gar nicht unterdrückt", so sind doch ihre Ängste, die sie artikuliert, religiös bedingt. Sie hat insgesamt Angst, in die angeführten Situationen zu kommen und ohne einen "Mahram" - wie Vater, Großvater, Bruder oder Onkel - über Nacht zu verreisen, also auch an der Klassenfahrt teilnehmen zu müssen. Nach der eidesstattlichen Versicherung ist überwiegend wahrscheinlich, dass die Antragstellerin von den gesehenen Zwängen und den Ängsten so geprägt ist, dass sie ohne eine nach ihren maßgeblichen religiösen Vorstellungen geeignete Begleitperson nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann. Diese durch Zwänge und Ängste gekennzeichnete Situation bei der Klassenfahrt ist der bereits Krankheitswert besitzenden Situation einer partiell psychisch Behinderten vergleichbar, die behinderungsbedingt nur mit einer Begleitperson reisen kann. Es spricht Überwiegendes dafür, dass die geschilderten Zwänge und Ängste auch bei der Antragstellerin bereits Krankheitswert erreichen, so dass sie i.S. v. § 9 Abs. 1 ASchO NRW begründet verhindert ist, an der Klassenfahrt teilzunehmen.
 
< Gesundheit gibt uns Spott allein und der Sprachlose stellt dabei das Gelächter ein. > (Schw-eigenzitat)​
.....wie sich die immer sensationslüsterne Lügenpresse draufgestürzt hätte,........

Aha. -
Ein Fachmann für Sprachentwicklungsstörungen zur Wahrheitsenthaltsamkeit
hat sich im Konjunktiv auf 'sensationslüsterne Lügenpresservative' als seine geistige Stütze gestürzt,
- wie sprachgeilkrank ist das denn? :D

Bernies Sage​
 
...besonders eindrucksvoll dieser Punkt:

5. Solange rosenkranzartig behauptet wird, der Islam sei eine friedliche Religion, und flapsig hinweggesehen wird über die zahlreichen Aufrufe des Koran, Ungläubige zu töten, besonders aber Juden, Juden, Juden – so lange hat Thilo Sarrazin recht.
Die verschiedenen islamischen Strömungen bekämpfen sich doch seit Jahren gegenseitig. Es handelt sich eigentlich um ein rein innerislamisches Problem. Der Westen (allen voran die USA) hat vor vielen Jahren den Fehler gemacht (oder aus bestimmten Interessen), sich in diesem Konflikt einzumischen, indem er den Schah und andere Diktatoren im arabischen Raum unterstützt hat, den Irak angegriffen hat, Saudi Arabien hofiert hat u. ä. mehr. Wenn man die Muslime gelassen hätte, ihre Konflikte untereinander auszutragen, wäre heute der Westen nicht das große Feindbild und der Islamismus wäre immer noch da wo er immer war: Im Untergrund.
 
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Nicht Religionen sind friedlich oder gewaltbereit sondern Menschen sind friedlich oder gewaltbereit und Menschen, die Religionen oder Menschen bekämpfen, können selbst schon mal nicht sehr friedlich sein.
 
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