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Ok, über Erdogan darf man sich doch lustig machen

Oh, ich bin überzeugt davon, dass ich niemals auslerne ... nur bist du nicht jene, die mir da ein Ratgeber oder Vorbild sein wird ... du redest dumpf, glaubst, das Gelernte macht dich intelligent ... dabei bleibst du weit hinter deinen Möglichkeiten zurück, w2eil du das Denken aufgegeben oder niemals erlernt hast.

Du bist nicht sprunghaft, du bist ein- und festgefahren ... deine "Argumente" liegen ausnahmslos auf dem persönlichen Niveau ...

Du bist bei Erdogan gut aufgehoben, er nimmt dir das Denken ab ... und das kommt dir entgegen. Es sind Menschen wie du, die den Despoten dieser Welt den Weg ebnen ...

Du fragst warum ich so klug bin? Ich bin dein Labyrinth...:D

Also das Denken lernte ich von Nietzsche und das ist doch gut? :cool:
 
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Mir erschließt sich der rechtstaatliche Anspruch bei diesem Thema nicht ....

Es gibt - was auch der Kanzlerin nicht gegenwärtig ist - eine hohe Hürde für die tatbestandliche Beleidigung in politischen Debatten und Kunst. Dieses Gut hat man sich in Deutschland hart erarbeitet.

Die Kanzlerin will den 103 abschaffen und macht gleichzeitig den Weg frei für die Strafverfolgung Böhmermanns. Ist das der Kniefall vor einem Despoten, der alles mit Füßen tritt, was nicht in seinem Sinne ist?!

Jetzt meldet sich auch Gauck zu Wort und stellt die Abschaffung des 103 in Frage.

Unabhängig von der Überforderung einiger Kleingeister nutzen doch gerade sie die Meinungsfreiheit - wären sie doch kaum in der Lage, sich sonst Gehör zu verschaffen, als über dumpfe Beleidigungen ... Bushido hat sich unlängst zutreffend geoutet.

Erdogan steht es frei einen Strafrantrag wegen Beleidigung zu stellen. Er ist es, der den größten Schaden dabei nimmt - zu Recht!!!

Wer sich seinem kleingeistigen und antidemokratischen Menschenbild unterwerfen will, ist dazu eingeladen es in der Türkei zu tun. Hier hat dieses Gedankengut nichts zu suchen und es gilt diesen Rückschritt zu verhindern ... wer an den Grundsätzen unserer Verfassung rüttelt, sie bekämpft oder aufheben will ist ein Verfassungsfeind ... das gilt für Bachmann, wie für Erdogan.
 
Mir erschließt sich der rechtstaatliche Anspruch bei diesem Thema nicht ....

Es gibt - was auch der Kanzlerin nicht gegenwärtig ist - eine hohe Hürde für die tatbestandliche Beleidigung in politischen Debatten und Kunst. Dieses Gut hat man sich in Deutschland hart erarbeitet.

Die Kanzlerin will den 103 abschaffen und macht gleichzeitig den Weg frei für die Strafverfolgung Böhmermanns. Ist das der Kniefall vor einem Despoten, der alles mit Füßen tritt, was nicht in seinem Sinne ist?!

Jetzt meldet sich auch Gauck zu Wort und stellt die Abschaffung des 103 in Frage.

Unabhängig von der Überforderung einiger Kleingeister nutzen doch gerade sie die Meinungsfreiheit - wären sie doch kaum in der Lage, sich sonst Gehör zu verschaffen, als über dumpfe Beleidigungen ... Bushido hat sich unlängst zutreffend geoutet.

Erdogan steht es frei einen Strafrantrag wegen Beleidigung zu stellen. Er ist es, der den größten Schaden dabei nimmt - zu Recht!!!

Wer sich seinem kleingeistigen und antidemokratischen Menschenbild unterwerfen will, ist dazu eingeladen es in der Türkei zu tun. Hier hat dieses Gedankengut nichts zu suchen und es gilt diesen Rückschritt zu verhindern ... wer an den Grundsätzen unserer Verfassung rüttelt, sie bekämpft oder aufheben will ist ein Verfassungsfeind ... das gilt für Bachmann, wie für Erdogan.

Oh Falladah die du hangest!
 
Mir erschließt sich der rechtstaatliche Anspruch bei diesem Thema nicht ....
Dieser Anspruch ist doch ganz einfach festzustellen, denn er wurde von Jan Böhmermann ganz bewusst und vorsätzlich in kühler und berechnender Weise als unstrittige Provokation von ihm selbst zwingend ins Spiel gebracht, wobei erschwerend ins Gewicht fällt, dass Jan Böhmermann selbst auf jede Rechtfertigung seines Handelns unter Verweis auf künsterliche Freiheiten von sich aus kategorisch schon im Vorfeld ausgeschlossen zu haben scheint und seine Äußerungen somit gar nicht mehr als Satire deutbar scheinen.

Siehe hierzu meinen Beitrag Nr.16:
https://www.denkforum.at/threads/ok-ueber-erdogan-darf-man-sich-doch-lustig-machen.17195/page-2

und Beitrag Nr. 229:
https://www.denkforum.at/threads/ok...-doch-lustig-machen.17195/page-23#post-623842

Es gibt - was auch der Kanzlerin nicht gegenwärtig ist - eine hohe Hürde für die tatbestandliche Beleidigung in politischen Debatten und Kunst. Dieses Gut hat man sich in Deutschland hart erarbeitet.
Umso schlimmer finde ich das provokatorisch schuldhafte Eingeständnis im Verhalten von Jan Böhmermann, wenn er dieses Kulturgut der freien Debatten und der Kunst auf seine primitive Weise ohne jede Not und ohne jedes persönliche Wahrnehmungsinteresse "aufs Spiel aller" setzt.

Die Kanzlerin will den 103 abschaffen und macht gleichzeitig den Weg frei für die Strafverfolgung Böhmermanns.
Ja, dieses doppelte Spiel scheint von allen Seiten gewollt zu sein, wie Rechtsanwalt Höcker öffentlich bei Sandra Maischberger unter Hinweis auf Schrödingers Katzenargument verriet: "Sie ermöglicht und verunmöglicht gleichzeitig" .....hier nämlich wie dämlich die (pseudo-neutrale) Strafverfolgung....

Ist das der Kniefall vor einem Despoten, der alles mit Füßen tritt, was nicht in seinem Sinne ist?!
Diese Frage ist hoffentlich nicht nur von juristischer Quatschnatur, zeigt aber wie leicht die Bevölkerung mit solchen Frage zu verunsichern oder gar aufzuhetzen ist!
Hier kommt es allein auf die Person des persönlichen Beleidigers in aller Öffentlichkeit an, welcher sich einer Doppelbeleidigung von Person und Amt "rühmen" darf.

Jetzt meldet sich auch Gauck zu Wort und stellt die Abschaffung des 103 in Frage.
Das will ich doch auch dringstlichst gehofft haben, einen Verschleiß an Bundespräsidenten haben wir schon genug!

Erdogan steht es frei einen Strafrantrag wegen Beleidigung zu stellen. Er ist es, der den größten Schaden dabei nimmt - zu Recht!!!
Babbel steht es auch frei, Stellung zu einer immateriellen Schadensfrage zu beziehen, leichtfertig oder gar grob gedankenfahrlässig wäre es jedoch, hierbei << zu Recht!!! >> eine Schadensfreude zur Schadensverursachung hier gegenrechnen zu wollen: So eine Motivlage sieht 'der Gesetzgeber' gar nicht gerne!

Wer sich seinem kleingeistigen und antidemokratischen Menschenbild unterwerfen will, ist dazu eingeladen es in der Türkei zu tun.
Hoppla, jetzt kommt aber gewaltig die Satire zum Durchbruch! Warum Eulen nach Athen, Wasser in der Rhein oder Frau Merkel in einer Sänfte zur Besänftigung in die Türkei tragen, würde ich zu dieser Satire in Frageform entgegnet haben wollen?

Hier hat dieses Gedankengut nichts zu suchen .........
Ja natürlich, als satierisch gut aufgelegter 'Gedankengutsbesitzer' würde ich mich davon auch gar nicht angesprochen fühlen, wo etwas 'nichts' zu suchen hat.........

Ich mach mir auch nichts draus und sag schon nix mehr ..........
pfeifen.gif


Bernies Sage in der Nichtssagenheit.
 
Dieser Anspruch ist doch ganz einfach festzustellen, denn er wurde von Jan Böhmermann ganz bewusst und vorsätzlich in kühler und berechnender Weise als unstrittige Provokation von ihm selbst zwingend ins Spiel gebracht, wobei erschwerend ins Gewicht fällt, dass Jan Böhmermann selbst auf jede Rechtfertigung seines Handelns unter Verweis auf künsterliche Freiheiten von sich aus kategorisch schon im Vorfeld ausgeschlossen zu haben scheint und seine Äußerungen somit gar nicht mehr als Satire deutbar scheinen.



Das Gegenteil ist doch der Fall. Böhmermann überzeichnet bewusst, um die regelmäßigen Ausreißer Erdogans in der Satire zu verarbeiten. Dabei ist er sich der Wirkung seiner Worte bewusst und erläutert sein Anliegen daher … was ihm so zum Nachteil ausgelegt wird.



Daher wiederhole ich hier gerne ein Zitat.



Das Gedicht für sich wäre mit Sicherheit strafbar. Es ist aber in diesem Fall Teil eines satirischen Beitrags. Herr Böhmermann hat sich bezogen auf den Extra-3-Beitrag und die Einbestellung des deutschen Botschafters. Sein Beitrag sollte dem türkischen Staatschef zeigen, dass Satire nach deutschem Rechtsverständnis sehr weit gefasst ist. Er hat den Inhalt seines Beitrags bewusst pädagogisch überzogen, um die Grenzen der Kunstfreiheit in Deutschland deutlich zu machen.


http://www.berliner-kurier.de/news/...nešković-zur-entscheidung-von-merkel-23896360
 
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Umso schlimmer finde ich das provokatorisch schuldhafte Eingeständnis im Verhalten von Jan Böhmermann, wenn er dieses Kulturgut der freien Debatten und der Kunst auf seine primitive Weise ohne jede Not und ohne jedes persönliche Wahrnehmungsinteresse "aufs Spiel aller" setzt.


Wieso aller? Wenn Erdogan nun Journalisten am Flughafen festsetzt, ist das nicht das Ergebnis der Satire Böhmermanns sondern lediglich das dafür ursächliche Gebaren eines Despoten. Erdogan verfolgt eine willkürliche Politik. Er glaubt, die Welt würde sich nur in seinem Geiste richtig drehen. Wäre es nicht Böhmermann, Erdogan würde andere Gründe finden…nein, er braucht keine Gründe. Er ist DER Herrscher … kann er ja auch in seinem osmanischen Reich … aber eben nicht in unserer Demokratie.
 
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