Mir erschließt sich der rechtstaatliche Anspruch bei diesem Thema nicht ....
Dieser Anspruch ist doch ganz einfach festzustellen, denn er wurde von Jan Böhmermann ganz bewusst und vorsätzlich in kühler und berechnender Weise als unstrittige Provokation von ihm selbst
zwingend ins Spiel gebracht, wobei erschwerend ins Gewicht fällt, dass Jan Böhmermann selbst auf jede Rechtfertigung seines Handelns unter Verweis auf künsterliche Freiheiten von sich aus kategorisch schon im Vorfeld ausgeschlossen zu haben scheint und seine Äußerungen somit gar nicht mehr als Satire deutbar scheinen.
Siehe hierzu meinen Beitrag Nr.16:
https://www.denkforum.at/threads/ok-ueber-erdogan-darf-man-sich-doch-lustig-machen.17195/page-2
und Beitrag Nr. 229:
https://www.denkforum.at/threads/ok...-doch-lustig-machen.17195/page-23#post-623842
Es gibt - was auch der Kanzlerin nicht gegenwärtig ist - eine hohe Hürde für die tatbestandliche Beleidigung in politischen Debatten und Kunst. Dieses Gut hat man sich in Deutschland hart erarbeitet.
Umso schlimmer finde ich das provokatorisch schuldhafte Eingeständnis im Verhalten von Jan Böhmermann, wenn er dieses Kulturgut der freien Debatten und der Kunst auf seine primitive Weise ohne jede Not und ohne jedes persönliche Wahrnehmungsinteresse "aufs Spiel aller" setzt.
Die Kanzlerin will den 103 abschaffen und macht gleichzeitig den Weg frei für die Strafverfolgung Böhmermanns.
Ja, dieses doppelte Spiel scheint von allen Seiten gewollt zu sein, wie Rechtsanwalt Höcker öffentlich bei Sandra Maischberger unter Hinweis auf Schrödingers Katzenargument verriet: "
Sie ermöglicht und verunmöglicht gleichzeitig" .....hier nämlich wie dämlich die (pseudo-neutrale) Strafverfolgung....
Ist das der Kniefall vor einem Despoten, der alles mit Füßen tritt, was nicht in seinem Sinne ist?!
Diese Frage ist hoffentlich nicht nur von juristischer Quatschnatur, zeigt aber wie leicht die Bevölkerung mit solchen Frage zu verunsichern oder gar aufzuhetzen ist!
Hier kommt es allein auf die Person des persönlichen Beleidigers in aller Öffentlichkeit an, welcher sich einer Doppelbeleidigung von Person und Amt "rühmen" darf.
Jetzt meldet sich auch Gauck zu Wort und stellt die Abschaffung des 103 in Frage.
Das will ich doch auch dringstlichst gehofft haben, einen Verschleiß an Bundespräsidenten haben wir schon genug!
Erdogan steht es frei einen Strafrantrag wegen Beleidigung zu stellen. Er ist es, der den größten Schaden dabei nimmt - zu Recht!!!
Babbel steht es auch frei, Stellung zu einer immateriellen Schadensfrage zu beziehen, leichtfertig oder gar grob gedankenfahrlässig wäre es jedoch, hierbei << zu Recht!!! >> eine Schadensfreude zur Schadensverursachung hier gegenrechnen zu wollen: So eine Motivlage sieht 'der Gesetzgeber' gar nicht gerne!
Wer sich seinem kleingeistigen und antidemokratischen Menschenbild unterwerfen will, ist dazu eingeladen es in der Türkei zu tun.
Hoppla, jetzt kommt aber gewaltig die Satire zum Durchbruch! Warum Eulen nach Athen, Wasser in der Rhein oder Frau Merkel in einer Sänfte zur Besänftigung in die Türkei tragen, würde ich zu dieser Satire in Frageform entgegnet haben wollen?
Hier hat dieses Gedankengut nichts zu suchen .........
Ja natürlich, als satierisch gut aufgelegter '
Gedankengutsbesitzer' würde ich mich davon auch gar nicht angesprochen fühlen, wo etwas 'nichts' zu suchen hat.........
Ich mach mir auch nichts draus und sag schon nix mehr ..........
Bernies Sage in der Nichtssagenheit.