Was ist denn das für ein haarsträubender Unsinn!eve13 schrieb:Das versucht ein Staat aus Nordamerika bereits gerade. Aber was mit den
Menschen machen, die in dem verachteten und scheinbar falschen Gesell-
schaftssystem leben, und keine Lust auf Veränderung haben.
Der genannte Staat will sie einfach alle Töten. Und weil sich viele Menschen
dort durch ihre Tapferkeit und Intelligenz der körperlichen wie geistigen
Massenvernichtung entziehen, vergewaltigt man ihr Männer, Frauen und
Kinder.
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Muss man das eigentlich widerlegen?
Zunächst müsste geklärt werden, ob man mit "neuem" Gesellschaftssystem einfach nur ein anderes meint. Die Nationalsozialisten wollten mit ihrem System der Rassenherrschaft auch ein anderes, so wie die Kommunisten mit der Klassenherrschaft (= Herrschaft einer Clique). Beides waren böse Träume die leider partiell und vorübergehend wahrgemacht wurden.
Skeptisch bin ich gegenüber den Sozialingenieuren, die quasi am Reißbrett ein System nach iher Ideologie entwerfen. - Man braucht das aber garnicht, denn offene Systeme der Demokratie unterliegen einem schleichenden Wandel - ob zum Guten oder Schlechten ist wieder eine offene Frage. Die BRD des Jahres 1950 ist eine andere gewesen als D im Jahre 2000. Und dies nicht nur, nicht mal primär wegen der Wiedervereinigung. Die Sozialdemokratisierung hat auch weite Teile der CDU längst ergriffen, als da sind: Immer mehr Staat statt Eigeninitiative, die Entwicklung vom Sozial- zum Wohlfahrtststaat mit Rundumversorgung, eine Abgabenquote von über 50%, eine Sozialquote von 33% und dennoch Jammern überSozialabbau, die Tendenz von der Chancengleichheit zur sozialen Gleichmacherei zu kommen, die Diffamierung des Leistungswillens usw. usf.
In fast 60 Jahren wurde die Verfassung der BRD (zusammen mit den neuen Änderungen) rd. 70 mal geändert. Zum Vergleich: Die USA-Verfassung in 220 Jahren 15 mal. In solchen juristischen Grundnomen gerinnt der schleichende Wandel zu veränderten Rechtsregeln, welche die Gesellschaft prägen - nicht zuletzt verstärkt durch die Rechtsprechung des BVerfG.