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Migration Deutschland

Ja, in Deutschland bekommt man keine Gewerbeerlaubnis, wenn man keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat. Ob und ab wann man sie bekommt, entscheiden die Ausländerämter.
Ich glaube, es war Maximilian Schafroth, der sagte, die Bürger mit Migrationshintergrund in Deutschland sollten nur einen Tag lang streiken und schon würden die Xenophoben in Deutschland sehen, wie wichtig sie für einen funktionierenden Staat inzwischen geworden sind.
Hier ein Schmankerl für die Österreicher, nachdem sie ihre Nachbarn besser verstehen - sprachlich und kulturell - als die Meisten im Rest Deutschlands:
 
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Aus dem Irak geflüchtet, hier seinen Meister gemacht, darf den Frieseurbetrieb seiner Chefin nicht übernehmen, denn er muss nach wie vor einmal im Jahr die Verlängerung seines Aufenthaltsrechts beim Landratsamt Schwäbisch Hall beantragen:

Naja, ''Eitelkeitsbuden'' aka Friseure gibt's eh schon überreichlich (in den Städten)
- Ärzte/innen und Pflegepersonal werden/wird viel dringender gebraucht - da hat er bald (s)ein Aufenthaltsrecht - mit Kusshand! :umarm:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist kein Gesetz zu Hexen bekannt, aber der Begriff Hexe ist eigentlich nicht negativ besetzt. Man muss schon von einer bösen Hexe sprechen, um sie von einer Kräutertante zu differenzieren.
Die Begriffe an sich waren nicht negativ konnotiert, sie wurden erst im Zusammenhang mit ihrer historischen Entwicklung negativ besetzt. Auch der Begriff Rasse ist neutral, solange er bei Tieren verwendet wird. Erst die Rassentheorien, bezogen auf Menschen, haben zu seiner negativen Konnotation geführt.
Faschismus war ursprünglich auch ein neutraler Begriff, denn er bedeutet nichts weiter als die Bildung eines Bundes, aber durch Mussolini wird inzwischen ein totalitäres Unterdrückungssystem damit assoziiert. Die Ideologie, die damit verbunden wurde, ergab seine heutige Bedeutung.
Es geht hier nicht um ihre Konnotierung, sondern um ihre Inhaltliche Zutrefflichkeit. Besonders Gesetzestexte sind so gehalten, damit man sie möglichst wenig interpretieren kann bzw sogar müsste. Und mir ist auch kein Gesetz bekannt, dass eine Ablehnung auf Grund einer bestimmten Religion als "Rassismus" zu bezeichnen wäre.
 
Es geht hier nicht um ihre Konnotierung, sondern um ihre Inhaltliche Zutrefflichkeit.
Die Konnotation bezieht sich auch auf den Inhalt - zumindest aus der Sicht der Logik - und inhaltlich verändert sich die Bedeutung des Begriffs mit seiner historischen Verwendung. Ohne die Nazi-Horrordiktatur hätte der Begriff Nationalsozialismus nicht die Bedeutung, die er heute hat.
 
Die Konnotation bezieht sich auch auf den Inhalt - zumindest aus der Sicht der Logik - und inhaltlich verändert sich die Bedeutung des Begriffs mit seiner historischen Verwendung. Ohne die Nazi-Horrordiktatur hätte der Begriff Nationalsozialismus nicht die Bedeutung, die er heute hat.
Ja, und auch der Begriff "Nationalismus" findet sich nicht in den Gesetzbüchern, soweit mir bekannt.

Eine Maßgabe von Gesetzestexten ist ihre Eindeutigkeit bzw Unmissverständlichkeit - und da sind falsch benutzte Worte,
die die meisten "aber aus dem Leben heraus eh irgendwie richtig meinen" Paradebeispiele für Worte, die in Gesetzestexten
nichts zu suchen haben.
 
Ja, und auch der Begriff "Nationalismus" findet sich nicht in den Gesetzbüchern, soweit mir bekannt.
Nationalismus ist auch nicht strafbar. Es handelt sich dabei um die Geisteshaltung derer, deren Gehirnareale mit Stacheldraht eingezäunt sind und so tief darf ein demokratischer Staat nicht eingreifen.
Eine Maßgabe von Gesetzestexten ist ihre Eindeutigkeit bzw Unmissverständlichkeit - und da sind falsch benutzte Worte,
die die meisten "aber aus dem Leben heraus eh irgendwie richtig meinen" Paradebeispiele für Worte, die in Gesetzestexten
nichts zu suchen haben.
Es ist schwierig, den Begriff Rassismus aus heutiger Sicht zu definieren, nachdem man heute weiß, dass es keine biologischen Menschenrassen gibt, aber es gibt dennoch Menschen, die daran festhalten und für solche gibt es bei uns den Straftatbestand der Volksverhetzung. § 130 StGB ist eindeutig und diejenigen, die weiterhin am Glauben an Menschenrassen festhalten, werden damit in Konflikt geraten.
Alle anderen, die die heute weitergefasste Definition des Begriffs Rassismus akzeptieren, werden mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingewiesen, woran sie sich zu halten haben, wenn sie keine Schwierigkeiten mit der Justiz bekommen wollen.
 
Nationalismus ist auch nicht strafbar.
Wie auch, wenn er nicht in den Gesetzesbüchern erwähnt wird? ;)
Es gilt ja im Strafrecht der Grundsatz: Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Es handelt sich dabei um die Geisteshaltung derer, deren Gehirnareale mit Stacheldraht eingezäunt sind und so tief darf ein demokratischer Staat nicht eingreifen.
Naja, so pauschal würde ich Nationalismus jetzt nicht verurteilen. Aber ja, Nationalismus hat für die meisten eine negative Konnotation, und das ja durchaus nicht ohne Grund. Nationalismus bzw das Zusammengehörigkeitsgefühl, das sich im Nationalismus manifestiert ist ja nicht nur in den toxischen Nationalisten zu finden. Länderspiele (hier treten Nationen gegeneinander an) begeistern ja breite Bevölkerungsschichten, nicht nur jene, an die wir primär denken, wenn wir "Nationalisten" lesen oder hören.
Ähnlich ist es in Österreich aktuell mit dem Begriff "tunen" bzw "die Tuner". Nach wiederholten illegalen Wettrennen in Städten und sonstigen Auswüchsen denkt der großteil der Bevölkerung an ebenjene "Extremen", hält sie für repräsentastiv für die ganze Tunerszene und verurteilt damit pauschal alle Tuner - und damit auch den Großteil der Tunerszene, dem alledings nichts derartiges vorzuwerfen wäre.
Es ist schwierig, den Begriff Rassismus aus heutiger Sicht zu definieren, nachdem man heute weiß, dass es keine biologischen Menschenrassen gibt, aber es gibt dennoch Menschen, die daran festhalten und für solche gibt es bei uns den Straftatbestand der Volksverhetzung. § 130 StGB ist eindeutig und diejenigen, die weiterhin am Glauben an Menschenrassen festhalten, werden damit in Konflikt geraten.
Alle anderen, die die heute weitergefasste Definition des Begriffs Rassismus akzeptieren, werden mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingewiesen, woran sie sich zu halten haben, wenn sie keine Schwierigkeiten mit der Justiz bekommen wollen.
Es geht nicht darum, dass wir die Umtriebe, die wir umgänglich fälschlich als "rassistisch" bezeichnen anders BEHANDELN, sondern lediglich korrekt BEZEICHNEN sollten - zumindest in Gesetzestexten. Ist ja in sonstigen Fällen ja auch so, weswegen Gesetzestexte uns "holprig" bzw "in Beamtendeutsch" erscheinen. Aber es ist nun einmal eine sinnvolle Vorgabe, dass Gesetzestexte eindeutig und natürlich auch korrekt sein müssen.
Bezüglich des $130: Diese würde nichts von seinem Inhalt oder seiner Wirksamkeit verlieren, wenn der falsche Begriff "rassisch" entfernt würde - weil ja auf Grund fehlender unterschiedlicher menschlicher Rassen ja niemand gegen diesen Aspekt des Paragraphen verstoßen könnte.
 
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Wie auch, wenn er nicht in den Gesetzesbüchern erwähnt wird? ;)
Es gilt ja im Strafrecht der Grundsatz: Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Bestraft werden öffentliche Äußerungen oder Handlungen, die ihren Ursprung in einer Ideologie oder sonstigen Geisteshaltung haben.
Solange sie im Verborgenen bleiben, können sie nicht bestraft werden und dementsprechend brauchen sie auch nicht in Gesetzen erwähnt zu werden.
Auch der Nationalsozialismus, der im Verborgenen existiert, ist nicht strafbar, aber die öffentliche Verherrlichung des Nationalsozialismus ist sehr wohl strafbar und dadurch wird der Nationalsozialismus in Gesetzen erwähnt - beispielsweise § 130 StGB.
Naja, so pauschal würde ich Nationalismus jetzt nicht verurteilen. Aber ja, Nationalismus hat für die meisten eine negative Konnotation, und das ja durchaus nicht ohne Grund. Nationalismus bzw das Zusammengehörigkeitsgefühl, das sich im Nationalismus manifestiert ist ja nicht nur in den toxischen Nationalisten zu finden. Länderspiele (hier treten Nationen gegeneinander an) begeistern ja breite Bevölkerungsschichten, nicht nur jene, an die wir primär denken, wenn wir "Nationalisten" lesen oder hören.
Das hat den Hintergrund, dass es zwei Interpretationen des Begriffs Nation gibt - die konservative und die offene Interpretation.
Du beschreibst die offene Interpretation, die bei Länderspielen zu sehen ist und weniger mit Nationalismus zu tun hat, als mit Wettkampf und auch mit dem Stolz auf das eigene Land. Denn stolz auf das eigene Land zu sein ist nicht verwerflich, wenn man auch mit dazu beiträgt, dass das Land Gründe dafür bietet.
Bei Länderspielen an denen Frankreich beispielsweise beteiligt ist, ertappe ich mich, wie ich die europäisch aussehenden Spieler zähle. Frankreich hat historisch bedingt Bürger aus aller Herren Ländern, aber viele weiße Franzosen - oder solche, die sich dafür halten - sind nationalistischer als wir. Beim Länderspiel wird trotzdem die Nationalmannschaft bejubelt, so bunt sie auch aussehen mag.
Ähnlich ist es in Österreich aktuell mit dem Begriff "tunen" bzw "die Tuner". Nach wiederholten illegalen Wettrennen in Städten und sonstigen Auswüchsen denkt der großteil der Bevölkerung an ebenjene "Extremen", hält sie für repräsentastiv für die ganze Tunerszene und verurteilt damit pauschal alle Tuner - und damit auch den Großteil der Tunerszene, dem alledings nichts derartiges vorzuwerfen wäre.
Ich habe ja auch gern ein paar PS mehr unter der Haube, denn allein schon beim Überholen auf der Landstraße sorgen sie für mehr Sicherheit, aber die Zeiten, als ich an der Ampel meinen Nebenan provoziert habe, liegen inzwischen lange zurück. Mein Sohn hatte mein Auto für Zwei Tage und erst dann habe ich erfahren, wie schnell mein Auto fahren kann. Einen Anschiss gab es anschließend trotzdem...
Die Drängler auf der Autobahn nerven inzwischen, aber die Raser in der Stadt gehören zu einer anderen Kategorie. So blöd war ich eigentlich nie. Ich weiß nicht, was man damit beweisen will und von wem man dabei glaubt, dass man bewundert wird. In der Stadt kann jeden Moment etwas dazwischen kommen.
Es geht nicht darum, dass wir die Umtriebe, die wir umgänglich fälschlich als "rassistisch" bezeichnen anders BEHANDELN, sondern lediglich korrekt BEZEICHNEN sollten - zumindest in Gesetzestexten. Ist ja in sonstigen Fällen ja auch so, weswegen Gesetzestexte uns "holprig" bzw "in Beamtendeutsch" erscheinen. Aber es ist nun einmal eine sinnvolle Vorgabe, dass Gesetzestexte eindeutig und natürlich auch korrekt sein müssen.
Bezüglich des $130: Diese würde nichts von seinem Inhalt oder seiner Wirksamkeit verlieren, wenn der falsche Begriff "rassisch" entfernt würde - weil ja auf Grund fehlender unterschiedlicher menschlicher Rassen ja niemand gegen diesen Aspekt des Paragraphen verstoßen könnte.
Es hat kürzlich wieder einen Versuch gegeben, den Begriff Rasse aus Art. 3 Abs. 3 GG zu entfernen, aber die Jüdische Gemeinde war dagegen, weil die Gefahr besteht, dass die Erinnerungskultur dadurch Schaden abbekommt.
Ich habe oben das Wort Rassismus mit einem Link unterlegt. Dort wird empfohlen, das Wort "Rasse" in Anführungszeichen zu setzen und es wird darauf hingewiesen, dass man den Rassismus nur dann bekämpfen kann, wenn man ihn auch so benennt, denn die Kriterien, ab wann Rassismus zum Einsatz kommt, werden von denen bestimmt, die ihn praktizieren.
 
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