Pleite ist er nicht, er hat nur um finanzielle Unterstützung gebeten, weil sich seine Anwaltskosten infolge des Ibiza-Videos mittlerweile auf 200.000 Euro belaufen, obwohl er bisher in allen Anklagepunkten frei gesprochen wurde! Das Geld bekommt man trotzdem nicht zurück. Diese ganze Ibiza-Sache ist überhaupt wieder mal so ein richtiges Muster-Lehrstück, wie die ach so demokratische Mehrheitsgesellschaft mit Abweichlern umgeht. In den sieben Stunden Videomaterial hat Strache unzählige unlautere Angebote abgelehnt, mit dem Verweis darauf, dass er nur legale Sachen macht. Diese unzähligen Ablehnungen krummer Geschäfte wurden aber von der Lückenpresse verschwiegen und stattdessen wurde uns ein billiger Zusammenschnitt von wenigen Minuten vorgesetzt, in dem auch nach Jahren nichts strafbares gefunden werden konnte. Es ging einzig und allein darum, die ungeliebte FPÖ aus der Regierung zu drängen und Straches Existenz zu ruinieren. Solche Methoden sind es, die ihr lupenreinen Demokraten anwendet um eure politischen Gegner zu vernichten. Und dann wundert ihr euch noch darüber, dass die Leute anfangen das System zu hinterfragen und den Medien nicht mehr vertrauen!
Dass Strache in allen Anklagepunkten frei gesprochen worden wäre, ist eine Unwahrheit.
Mein Wissensstand diesbezüglich ist, dass er in Erstinstanz nicht rechtskräftig (weil Einspruch seinerseits) VERURTEILT worden ist.
Das heißt, auch wenn er auf Grund der weiterhin geltenden Unschuldsvermutung diesbezüglich noch unbescholten ist, ist
er nicht frei gesprochen worden.
Wenn man anstatt eines Pflichtverteidiger einen anderen Anwalt zu seiner Vertretung kostenpflichtig engagiert, dann ist das die Privatentscheidung des Angeklagten, und deshalb hat er die Kosten dafür (die ja aus dem privaten Vertrag zwischen Beschuldigtem und Anwalt erwächst) natürlicher Weise auch selbst zu tragen. Ist mit ärztlicher Behandlung auch so. Eine gewisse Behandlung wird staatlicherseits zur Verfügung gestellt. Wem diese nicht genügt, kann zusätzliche bzw bessere Behandlungen auf eigene Kosten in Anspruch nehmen. Steht jedem frei, muss natürlich auch die Kosten für seine eigene Entscheidung tragen.
Natürlich verstehe ich auch die unglückliche Lage, dass man mit Kosten konfrontiert wird, auch wenn man zu unrecht (inhaltlich, nicht juristisch) angeklagt wird. Aber, das ist ein übliches Risiko in eienm Rechtsstaat, und zur Eindämmung gibt es Verfahrenshilfe, die man beantragen kann. Zur weiteren Begrenzung gibt es die Vorsorge, dass die unterlegene Partei in der Regel die Verfahrenskosten trägt (also ein Mittel gegen ungerechtfertigte Klagen), und zusätzlich bei Strafprozessen die Vorgabe, dass ein Staatsanwalt nicht aus persönlichem Interesse Anklage erheben darf und entsprechende Kontrollen, dass der Staatsanwalt selbst rechtliche Vorgaben einhält.
Dein Jammern, dass etwaige Ablehnungen krummer Geschäfte nicht genauso mediales Interesse gefunden haben, liegt in der Natur der Sache.
Ein Gegenrechnen von strafbarem Verhalten mit nicht strafbarem ist nicht zulässig. Ein Mörder kann auch schwer Milde oder Nachsicht fordern, weil er zwar einen schon, aber 8 Milliarden Menschen NICHT ermordet hat.
Dass du es für angebracht hältst, explizit zu erwähnen, dass es das eine oder andere krumme Geschäft gegeben hätte, das Strache NICHT angekommen hat, spricht schon Bände.
Alles in Allem, es erscheint nicht so (die Unschuldsvermutung gilt natürlich!), als ob es mit Strache einen Unschuldigen getroffen hätte.
Wer mit dem Feuer geht, bricht so lange dem Krug den Boden aus bis selbst hinein. Oder so ähnlich.