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Wenn hier einer rein gar nichts kapiert dann bist du das, deine Fähigkeit logisch zu denken scheint arg verkümmert zu sein.
Es ging hier nicht um das menschliche Leben, sondern um das unsinnige Ansinnen gegen "muslimische Kindergärten" juristisch vorzugehen, welche de jure nicht existieren.
Du scheinst nicht zu begreifen, das Rechtsgetriebe ist Jahrtausende alt, nicht nur blind und unsinnig, sondern auch oft auch mit viel Erfahrung, Klugheit, ja Weisheit ausgestattet, alles was an Rechtsvorschriften ergeht und vom Staat vertreten wird, ist bis ins Letzte logisch ausformuliert.
Du scheinst nicht einmal zu begreifen, das der Staat nur auf Grund bestehender Rechts Termini klagen kann, nicht auf Grund irgendwelcher verwaschener ungenauer unlogischer kurzer Gedanklein irgend welcher geistiger Kleinstbürger:

Heureka, ich habs, ich denke ich kann dir das auf deiner Ebene erklären:

Wenn jetzt etwa irgend ein Bassena Rechtsexperte, den Herrn X meinetwegen sogar mit Grund als das "Größte Ars...loch" empfände, und aus diesem Grund beim Staat Klage gegen ihn führte, so müsste der Staat die Klage abweisen, da "Ars...loch" kein Rechtsterminus ist.:lachen:
Warum regen Sie sich so auf? Gibt keine muslimischen Kindergärtner , weil kein muslimischer Verein Halter ist.
 
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Warum regen Sie sich so auf? Gibt keine muslimischen Kindergärtner , weil kein muslimischer Verein Halter ist.

Du begreifst abermals nichts, warum sollte es diese nicht geben, genau wie es wahrscheinlich christliche, jüdische und atheistische Kindergärtner gibt.

Begreife, doch endlich, auch wenn es dir sehr schwer fällt: Um einen Kindergarten zu sperren, oder andere Sanktionen welche das Gesetz vorsieht über ihn zu verhängen, muss er zum Zeitpunkt des Geschehens bestehende Rechtsnormen, oder Vorschriften verletzt haben. Art und Gesetze und Höhe der Strafe sind im Rechtskodex festgelegt, und Strafen werden nicht nach der jeweiligen Krethi und Plethi von ihren Dompteuren an manipulierten Meinung verhängt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um einen Kindergarten zu sperren, oder andere Sanktionen welche das Gesetz vorsieht über ihn zu verhängen, muss er zum Zeitpunkt des Geschehens bestehende Rechtsnormen, oder Vorschriften verletzt haben.
Sie haben recht. Die religiöse Ausrichtung wird nicht erhoben, weil sie im Kindergartengesetz Wien auch nicht enthalten ist. Es ist alles bestens, sodaß man die Vorschriften auch nicht ändern muß.
 
Sie haben recht. Die religiöse Ausrichtung wird nicht erhoben, weil sie im Kindergartengesetz Wien auch nicht enthalten ist. Es ist alles bestens, sodaß man die Vorschriften auch nicht ändern muß.

Das hat auch seinen historischen Grund in der Gesinnungschnüffelei welche in verganger Zeit allgegenwärtig, und nicht ohne schlimme Wirkung für den Betroffenen war, war er etwa Jude oder Atheist.

Wobei, man darf die österreichischen Bürokraten nicht unterschätzen, ich kenne die Gesetzgebung und Regeln für die Betreiber der Kindergärten nicht, aber sie sind sicher nicht lessez faire abgfasst, dazu kenne ich die österreichischen Bürokraten zu gut.

Die Bananen Krümmungs Vorschrift in der EU könnte gut von einem österreichischen Bürokraten sein.

Nicht erwarten darf man allerdings, und es ist wohl auch nicht wünschenswert das der Gesetzgeber zum Kindergarten Großinquisitor mit einem Heer von Bütteln wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie haben recht. Die religiöse Ausrichtung wird nicht erhoben, weil sie im Kindergartengesetz Wien auch nicht enthalten ist. Es ist alles bestens, sodaß man die Vorschriften auch nicht ändern muß.

Und jetzt wäre es noch fein wenn du die von dir gewünschten Änderungen der Vorschriften konkret präzise anführen würdest, dazu müsste man aber die bestehenden Vorschriften präzise kennen!

Kennst du sie?
 
Und jetzt wäre es noch fein wenn du die von dir gewünschten Änderungen der Vorschriften konkret präzise anführen würdest, dazu müsste man aber die bestehenden Vorschriften präzise kennen!

Kennst du sie?
Ist doch alles bestens. Haben Sie das überlesen?
 
Du begreifst abermals nichts, warum sollte es diese nicht geben, genau wie es wahrscheinlich christliche, jüdische und atheistische Kindergärtner gibt.

Begreife, doch endlich, auch wenn es dir sehr schwer fällt: Um einen Kindergarten zu sperren, oder andere Sanktionen welche das Gesetz vorsieht über ihn zu verhängen, muss er zum Zeitpunkt des Geschehens bestehende Rechtsnormen, oder Vorschriften verletzt haben. Art und Gesetze und Höhe der Strafe sind im Rechtskodex festgelegt, und Strafen werden nicht nach der jeweiligen Krethi und Plethi von ihren Dompteuren an manipulierten Meinung verhängt.
Vergiß die schwulen,lesbuschen Kindergärtner/inen nicht.
 
Du begreifst abermals nichts, warum sollte es diese nicht geben, genau wie es wahrscheinlich christliche, jüdische und atheistische Kindergärtner gibt.

Begreife, doch endlich, auch wenn es dir sehr schwer fällt: Um einen Kindergarten zu sperren, oder andere Sanktionen welche das Gesetz vorsieht über ihn zu verhängen, muss er zum Zeitpunkt des Geschehens bestehende Rechtsnormen, oder Vorschriften verletzt haben. Art und Gesetze und Höhe der Strafe sind im Rechtskodex festgelegt, und Strafen werden nicht nach der jeweiligen Krethi und Plethi von ihren Dompteuren an manipulierten Meinung verhängt.
Vergiß die schwulen,lesbuschen Kindergärtner/inen nicht.
 
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Melde ich der Börse:ironie:
Sie verkennen die Tatsachen. Da mischt sich eine Bundesdienststelle in die Angelegenheiten der Stadt Wien ein: Sie trägt Probleme in die Stadt (so die Wiener Stadtverwaltung). Diese Vorgangsweise findet keinen Niederschlag im Bundesministeriengesetz: Das gehört geändert - wir leben in einem Rechtsstaat.
 
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