Da hast du etwas missverstanden. Die Schweizer Verfassung gilt für die Schweiz - und die Schweiz kann auch nur ihre eigene Verfassung verfassen.Da hast du etwas missverstanden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bezieht sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention - und nicht etwa auf die Schweizer Bundesverfassung. Deswegen kommt diesem Urteil weit mehr Bedeutung zu, als nur der Schweiz. Die Feststellung, dass ein ungenügender Klimaschutz dem Art.8 der Menschenrechtskonvention widersprechen kann ist somit zumindet direkt auch für alle Staaten zutreffend, welche die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben. Und das sind die Mitglieder des Europarats und somit immerhin 46 Staaten.
Auch hast du nicht verstanden, dass "ungenügender Klimaschutz" an Schwammigkeit nicht zu überbieten ist, und Schwammigkeit von rechtlichen Vorgaben (Verfassungen, Verträgen, Vorschriften, Gesetzen, Bestimmungen, etc...) wider rechtlichen Konventionen ist.
Kann man ja gleich schreiben "Ihr seid alle verpflichtet, das Richtige zu tun!". Na toll.