louiz30
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Eine unfängliche Lösung zum würdevollen Tod wird wohl noch eine Weile auf sich warten lassen. Ich folge dabei Zeilinger's moralisch-etischer Komponente und vor allem meiner Einsicht, daß hier eine Änderung des Gesetzes mit sehr viel Gefahren verbunden ist.
Man muß verstehen, daß einerseits das Recht auf Leben das höchste Gut in unserer Rechtsordnung ist und andererseits, daß das Töten in jeglicher Form eines der schlimmsten Verbrechen in dieser Rechtsordnung ist. Nun haben wir ja schon die Notwehr, die das Töten zwar nicht legal macht, aber von Strafe absieht. Auch andere Formen des Tötens wie im Krieg sind durchaus unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt.
Problematisch ist jedoch das Töten von Kranken und da gehört auch die unterlassene Hilfeleistung dazu. Zeilinger hat da gut darauf hingewiesen und vor allem auch auf die Stellung der Ärzte.
Die Sterbehilfe ist nichts anderes als eine Tötung und muß daher von all den Fällen abgegrenzt werden, die Mord oder Totschlag sind. Wer die Natur des Menschen kennt und sich mit Gesetzen beschäftigt hat, der wird schnell erkennen, wie ungeheuer schwierig es in diesen Fällen ist, eine Regelung in Form eines Gesetzes zu schaffen.
Doch es geht ja nicht nur um das Recht des Kranken, sondern auch darum, jemandem diese Sterbehilfe aufzubürden. Und dieser Mensch muß dann damit leben, daß er zum Tod eines anderen Menschen beigetragen hat.
Keine einfache Sache.
Man muß verstehen, daß einerseits das Recht auf Leben das höchste Gut in unserer Rechtsordnung ist und andererseits, daß das Töten in jeglicher Form eines der schlimmsten Verbrechen in dieser Rechtsordnung ist. Nun haben wir ja schon die Notwehr, die das Töten zwar nicht legal macht, aber von Strafe absieht. Auch andere Formen des Tötens wie im Krieg sind durchaus unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt.
Problematisch ist jedoch das Töten von Kranken und da gehört auch die unterlassene Hilfeleistung dazu. Zeilinger hat da gut darauf hingewiesen und vor allem auch auf die Stellung der Ärzte.
Die Sterbehilfe ist nichts anderes als eine Tötung und muß daher von all den Fällen abgegrenzt werden, die Mord oder Totschlag sind. Wer die Natur des Menschen kennt und sich mit Gesetzen beschäftigt hat, der wird schnell erkennen, wie ungeheuer schwierig es in diesen Fällen ist, eine Regelung in Form eines Gesetzes zu schaffen.
Doch es geht ja nicht nur um das Recht des Kranken, sondern auch darum, jemandem diese Sterbehilfe aufzubürden. Und dieser Mensch muß dann damit leben, daß er zum Tod eines anderen Menschen beigetragen hat.
Keine einfache Sache.