Original geschrieben von HACAJ
Das könnte und sollte man vielleicht so ausdrücken
Dem Bürger die Bundesrepublik
Eigentlich bedeutet das doch nur das dem der in seinen Heimatland geboren ist auch ein Recht auf dieses hat!
So wird in der CZ, PL und Türkei auch gedacht, in der Hauptzeitung in Ankara steht auch bei jeder Ausgabe drauf Türkei den Türken, was ist daran so falsch?
Soll es heißen die Bundesrepublik für alle?
Aber grundsätzlich ist an dem Spruch Deutschland dem Deutschen nichts falsch, es ist immer auch davon maßgebend wie man diesen interpretieren möchte!
Hier zu noch ein Auszug aus dem Programm:
Jeder hat ein unveräußerliches Menschenrecht auf Heimat. Sie gewährt Geborgenheit und Rückhalt in einer vertrauten Umgebung und durch das Gefühl, nicht allein zu sein, sondern einer Gruppe anzugehören, die durch Geschichte, Sprache und Kultur zusammengewachsen ist und füreinander einsteht.
Man kann aus der Heimat vertrieben werden, ohne den Ort zu wechseln: Durch kulturelle Überfremdung und Masseneinwanderung von Ausländern. Diejenigen, die die dann entstehende "multikulturelle Gesellschaft" wollen, weil sie auf Heimat keinen Wert legen, sind nicht befugt, sich über das Heimatrecht der anderen hinwegzusetzen. Außerdem ist erfahrungsgemäß jede multikulturelle Gesellschaft eine Konfliktgesellschaft.
Deshalb lautet die wichtigste Forderung der Partei DIE REPUBLIKANER: Bewahrung der deutschen Heimat, keine multikulturelle Gesellschaft, kein Vielvölkerstaat!
Kultur
Deutschland ist eine der großen Kulturnationen der Welt. Es gilt, diese Kultur selbstbewußt zu vertreten; für Minderwertigkeitskomplexe gibt es keinen Grund:
- Vorrang der christlich-abendländischen Kultur - insbesondere des deutschen Anteils - in der schulischen Erziehung
- Pflege deutschen Brauchtums und Wiederbelebung des deutschen Liedgutes einschließlich desjenigen der Vertreibungsgebiete
- Schutz der deutschen Sprache vor übermäßigem fremdsprachigen Einfluß, auch in den Medien
- Mindestanteil der deutschsprachigen Musiktitel von 50% in Hörfunksendungen
- keine Förderung sogenannter multikultureller oder interkultureller Projekte
Ausländer
In Deutschland ist die Grenze der Belastbarkeit überschritten. Der hohe Ausländeranteil hat in vielen Städten und Stadtteilen dazu geführt, daß Deutsche in die Minderheit geraten, Schulklassen fast nur noch aus Ausländern bestehen und - vor allem bei Türken - Parallelgesellschaften entstehen. Die Aufnahmefähigkeit für Ausländer aus fremden Kulturkreisen ist erschöpft, teilweise bereits überschritten, eine Integration findet kaum noch statt.
Noch mehr Ausländer werden insbesondere nicht benötigt, um den Bevölkerungsrückgang in Deutschland auszugleichen und die sozialen Sicherungssysteme zu retten. In einem der am dichtesten besiedelten Staaten der Welt und angesichts der großen Umweltprobleme wäre ein gewisser Rückgang der Bevölkerungsdichte ein Segen. Die Renten müssen auf andere Weise gesichert werden, vor allem durch Förderung der deutschen Familien. Dies gilt umso mehr, als die Ausländer das Sozialsystem bisher nicht entlasten, sondern belasten.
Deshalb müssen alle Möglichkeiten wahrgenommen werden, um die Zuwanderung von Ausländern zu begrenzen und bestimmte Ausländergruppen in ihre Heimat zurückzuführen:
- Bestätigung des Grundsatzes, daß Deutschland kein Einwanderungsland ist
- Erlaß eines Zuwanderungsverhinderungsgesetzes
- Kündigung aller völkerrechtlichen Verträge, die ein Recht auf Zuwanderung einräumen ( z.B. Assoziierungsabkommen mit der Türkei )
- Rückkehrhilfen für arbeitslose Ausländer
- Verstärkung statt Abbau von Grenzkontrollen
- Beibehaltung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer
- keine Freizügigkeit für Angehörige ost- und südosteuropäischer Staaten, die in die Europäische Union aufgenommen werden
- zwingende Ausweisung bei wiederholten oder schweren Straftaten
- Begrenzung des Familiennachzugs auf Kleinkinder bis 6 Jahre
- Beendigung des Aufenthalts von integrationsunwilligen Ausländern, insbesondere islamischen Fundamentalisten
- Beteiligung der Ausländer an den Integrationskosten
- Zuzug von Aussiedlern nur für Personen mit nachweislich deutscher Abstammung und mit hinreichenden deutschen Sprachkenntnissen
- Keine weiteren Kontingentflüchtlinge, auch nicht aufgrund von Sondervereinbarungen
Wer auf Dauer in Deutschland bleiben will, muß sich in die deutsche Gesellschaft einfügen; er bleibt ein Gast, der die Rechte eines Staatsbürgers nur durch Einbürgerung erlangen kann:
- Erlernen der deutschen Sprache und volle Respektierung des Grundgesetzes, sowie Anpassung an die hier geltenden Normen
- Verzicht auf übersteigerte, ein friedliches Zusammenleben störende national-religiöse Verhaltensweisen
- kein Ausländerwahlrecht
- keine doppelte Staatsbürgerschaft
- Einbürgerung nur bei eindeutiger Hinwendung zur deutschen Nation
Asyl
Die Praxis des Asylrechts ist durch massenhaften Mißbrauch gekennzeichnet. Es muß auf die wirklich politisch Verfolgten beschränkt werden:
- Streichung des Grundrechts auf Asyl, stattdessen Regelung durch Gesetz
- keine Erweiterung des Asylrechts auf nichtstaatliche Verfolgung und sogenannte Armutsflüchtlinge
- Unterbringung in Sammelunterkünften und ausschließlich Gewährung von Sachleistungen
- Beschleunigung der Asylverfahren, Beschränkung auf zwei Gerichtsverfahren und Ausschluß von Folgeanträgen
- konsequente Abschiebung aller abgelehnten Asylbewerber
- Beugehaft gegen abgelehnte Asylbewerber, die - etwa durch die Vernichtung von Ausweisen - ihre Abschiebung verhindern
- Abschiebung krimineller Asylbewerber auch vor Abschluß des Verfahrens
- Unterbindung des sogenannten Kirchenasyls mit polizeilichen und strafrechtlichen Mitteln
- Überprüfung der Asylgründe bei anerkannten Asylberechtigten alle zwei Jahre und Rückführung bei Wegfall des Asylgrundes