Weil das schwerer Eingriff in die Privatsphäre ist.
"Schwer" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Es geht wohl eher darum, ob er FÜR DICH noch akzeptabel ist oder nicht.
Vielleicht kannst du dich damit anfreunden, dass die Grenze der Akzeptabilität von Person zu Person unterschiedlich ist, aber das Rechtssystem für alle gleich gelten muss - und daher nicht auf jeden individuellen Wunsch eingegangen werden kann.
Richtig, daher auch keine Überwachung von privaten Räumlichkeiten.
Da wird es schwierig, denn auch der unmittelbare Nahbereich ist ein Privatraum - den Videoüberwachungen auf öffentlichen Plätzen aber nicht respektieren - und Videoüberwachungen technisch nicht durchführbar wären, würden sie das tun.
Der Gurt ist ein Rückhaltesystem wie auch der Airbag, was du meinst ist der Gurtklemmer der bei zu schnellen Bewegungen auslöst. Daher immer langsam nach vorn beugen.
Genau, der Gurtklemmer kostet also die Freiheit, sich in beliebiger Geschwindigkeit nach vorne beugen zu können.
Aber wie gesagt, darum geht es nicht. Der Sicherheitsgurt an sich behindert die Beweglichkeit - was er ja auch soll - und diese Behinderung, auch von gewollten Bewegungen sind natürlich eine Einschränkung der Freiheit. Im Speziellen der Bewegungsfreiheit.
Und diese Einschränkungen der Freiheit durch Sicherheit kann man mit Hilfe von Technologien, wie im Falle der Kriminalität, auf akzeptables Maß reduzieren oder irgendwann vielleicht einmal gänzlich eliminieren.
"Auf ein akzeptables Maß" und "gänzlich" sind qualitativ unterschiedlich. Gänzlich ist prinzipiell unmöglich, wie ich mittlerweile hoffentlich ausreichend darlegen habe können. "Unmerklich" oder "nicht störend" durchaus, aber gänzlich ist nicht drin.
Nein, aber einige sind Klassiker der Inkompetenz
Sicherlich, nur was willst du damit beweisen ?
Dass ein von Menschen erdachtes und von Menschen betriebenes System nicht perfekt funktioniert ?
Dass Menschen nicht perfekt sind und Fehler machen ?
Geschenkt.
Wo habe ich das behauptet ???
Nicht behauptet, sondern gefordert. Wie eigentlich klar erischtlich sein sollte, hier:
Bei Gewaltdelikten darf es keine Frage der Verhältnismäßigkeit bei polizeilichen Ermittlungen geben !!!
Wer und wie kontrolliert man Richter auf Voreingenommenheit, es könnte auch ein Verwandter oder Freude des Richters ein Opfer gewesen sein. Das diskutieren wir weiter wenn du, was ich nicht hoffe, selbst ein Betroffener bist.
Zunächst einmal die Stelle, die Richter den Fällen zuteilt. Ansonsten der Richter selbst, der sich fragen muss ob er voreingenommen sein könnte.
Andererseits halten die Prozessbeteiligten aus prozesstechnischem Eigeninteresse Augen und Ohren offen, ob dem so sein könnte.
Auch können Gerichtsurteile nachträglich aufgehoben werden, falls später eine richterliche Befangenheit vermutet werden kann.
Und das ist das genau das Problem unserer derzeitigen Justiz, Leute überschreiten Grenzen und müssen nicht mehr die vollen Konsequenzen dafür tragen.
Das ist nicht das Problem der Justiz, das ist das Problem, das DU mit unserer Justiz hast.
Es erscheint mir wie der neidische Blick einer Frau im selbstgewählten Korsett auf eine, die mit ihrem sichtbaren Bauch kein Problem hat.
Die Überwachung kann nicht immer und überall sein, folglich kann nicht alles geahndet, nicht einmal alles erkannt werden.
Du hast damit ein Problem damit, ich -so wie der weit überwiegende Teil der heimischen Bevölkerung- ist sehr froh dass "der Staat" nicht überall seine Augen und Ohren hat. Und das nicht, weil wir etwas Malignes zu verbergen hätten.
Ist es Freiheit und nur ein Fehler, wenn ein Passant in der U Bahnstation zu Tode geprügelt wird. Also die Freiheit solche "Fehler" zu machen gestehe niemanden zu.
Zugestehen oder nicht, diese Freiheit der Tatausführung kann sich jeder nehmen wenn er bereit ist die Konsequenzen zu tragen. Ist wie mit Selbstmordattentaten - diese können letztendlich nicht verhindert werden. Rechte müssen nicht immer zugestanden werden, manche kann man sich ganz einfach herausnehmen.
Die Paragraphen in Strafgesetzbüchern schreiben ja in der Regel auch nicht "Man darf nicht...." sondern "Wer ...... tut, ist mit ...... zu bestrafen.".
Wenn sich die Gelegenheit ergibt, darf die Ausführung eines Verbrechens von Dritten verhindert werden - muss wiederum aber nicht. Aber das ist technisch eben nicht immer möglich.
Die schwere der Unfälle und der Verletzungsgrad von Unfallopfern steigt mit der Geschwindigkeit der beteiligten Unfallgegner.
In der Regel, aber nicht immer - deswegen schrieb ich auch "weitgehende Irrelevanz". Manche Unfälle geschehen auch erst, weil jemand zu langsam war und in anderen Szenarien sinkt der Verletzungsgrad mit steigender Fahrgeschwindigkeit.
Und welche Nachteile hat dieses nicht verfügen können für den Beobachteten ???
Noch einmal: Welche Nachteile hat das Fotografiertwerden durch einen Pädophilen und die nachfolgende Onanie vor diesen Fotos für das Kind ?
Antwort: Wenn du selbst keine Vorstellung von persönlicher Integrität und deren Wert hast, dann hilft auch keine weitere Erklärung. Ich habe es vorhin schon einmal versucht, worauf sich dein Unverständnis darin manifestierte:
Was haben Pädophile oder Spanner mit öffentlicher Videoüberwachung die wie z.B in England von der Polizei durchgeführt wird zu tun ?
Offensichtlich kann ich dir den Begriff nicht erläutern.
Ich bin ein faules Schwein, ich trete Menschen nur gedanklich in den Hintern.
Auch diese Freiheit steht dir zu.
Hast recht, dieses scheiß Kugelsegment gehört auch weg.
Na, dann viel Spaß beim Graben.