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Horror Silvesternacht in Köln, Raub, Bedrohung, Vergewaltigung.

.... Diese Unterscheidung wird vom Asylrecht in Deutschland berücksichtigt.

Aber nicht von allen hier im DF.

In Deutschland leben einige Millionen Türken und ebenfalls einige Millionen aus anderen Ländern, die bereits vor Jahrzehnten ihr Land aus wirtschaftlicher Not verlassen mussten. Viele von ihnen haben heute einen deutschen Pass. Was passiert mit ihnen, wenn sie kriminell werden? Soll man ihnen die Staatsbürgerschaft entziehen? Sie haben zum Teil inzwischen keine andere, außer der Deutschen.

Hallo, wir diskutieren wir über Flüchtlinge und Immigranten, und nicht über deutsche Staatsbürger !!!

Die neu hinzugekommenen Wirtschaftsflüchtlinge, die kriminell geworden sind, können teilweise gar nicht abgeschoben werden, weil ihre Heimatländer sie nicht zurücknehmen wollen oder weil sie ohne Ausweispapiere Deutschland erreicht haben. Das Gesetz, das z.Z. der Justiz- und der Innenminister vorschlagen, sieht auch nur die Ausweisung der kriminell gewordenen Migranten vor, ihre Abschiebung ist damit nicht gewährleistet.

Ja leider.
Lösungsvorschläge bei Flüchtlingen und Immigranten ohne Dokumente habe ich schon in einem anderen Thema erwähnt,
Forensische Isotopenanalyse, DNA Genealogie, Sprachanalysen u.s.w. !

Dann hättest zutreffender das Wort Integration verwenden sollen, weil Assimilation die teilweise Aufgabe der persönlichen Identität bedeutet. In Deutschland wird daher dieser Begriff gemieden. Ich bin z.B. ein Deutscher, aber mit Sicherheit kein assimilierter Deutscher, obwohl es mir von vielen meiner Deutschen Bekannten vorgeworfen wird…:)

Assimilation wie ich sie verstehe betrifft vielleicht einen Großteil der kulturellen Identität, aber nicht die Persönliche.
 
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Weil das schwerer Eingriff in die Privatsphäre ist.

"Schwer" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Es geht wohl eher darum, ob er FÜR DICH noch akzeptabel ist oder nicht.
Vielleicht kannst du dich damit anfreunden, dass die Grenze der Akzeptabilität von Person zu Person unterschiedlich ist, aber das Rechtssystem für alle gleich gelten muss - und daher nicht auf jeden individuellen Wunsch eingegangen werden kann.

Richtig, daher auch keine Überwachung von privaten Räumlichkeiten.

Da wird es schwierig, denn auch der unmittelbare Nahbereich ist ein Privatraum - den Videoüberwachungen auf öffentlichen Plätzen aber nicht respektieren - und Videoüberwachungen technisch nicht durchführbar wären, würden sie das tun.


Der Gurt ist ein Rückhaltesystem wie auch der Airbag, was du meinst ist der Gurtklemmer der bei zu schnellen Bewegungen auslöst. Daher immer langsam nach vorn beugen.

Genau, der Gurtklemmer kostet also die Freiheit, sich in beliebiger Geschwindigkeit nach vorne beugen zu können.
Aber wie gesagt, darum geht es nicht. Der Sicherheitsgurt an sich behindert die Beweglichkeit - was er ja auch soll - und diese Behinderung, auch von gewollten Bewegungen sind natürlich eine Einschränkung der Freiheit. Im Speziellen der Bewegungsfreiheit.


Und diese Einschränkungen der Freiheit durch Sicherheit kann man mit Hilfe von Technologien, wie im Falle der Kriminalität, auf akzeptables Maß reduzieren oder irgendwann vielleicht einmal gänzlich eliminieren.

"Auf ein akzeptables Maß" und "gänzlich" sind qualitativ unterschiedlich. Gänzlich ist prinzipiell unmöglich, wie ich mittlerweile hoffentlich ausreichend darlegen habe können. "Unmerklich" oder "nicht störend" durchaus, aber gänzlich ist nicht drin.

Nein, aber einige sind Klassiker der Inkompetenz

Sicherlich, nur was willst du damit beweisen ?
Dass ein von Menschen erdachtes und von Menschen betriebenes System nicht perfekt funktioniert ?
Dass Menschen nicht perfekt sind und Fehler machen ?
Geschenkt.

Wo habe ich das behauptet ???

Nicht behauptet, sondern gefordert. Wie eigentlich klar erischtlich sein sollte, hier:

Bei Gewaltdelikten darf es keine Frage der Verhältnismäßigkeit bei polizeilichen Ermittlungen geben !!!

Wer und wie kontrolliert man Richter auf Voreingenommenheit, es könnte auch ein Verwandter oder Freude des Richters ein Opfer gewesen sein. Das diskutieren wir weiter wenn du, was ich nicht hoffe, selbst ein Betroffener bist.

Zunächst einmal die Stelle, die Richter den Fällen zuteilt. Ansonsten der Richter selbst, der sich fragen muss ob er voreingenommen sein könnte.
Andererseits halten die Prozessbeteiligten aus prozesstechnischem Eigeninteresse Augen und Ohren offen, ob dem so sein könnte.
Auch können Gerichtsurteile nachträglich aufgehoben werden, falls später eine richterliche Befangenheit vermutet werden kann.

Und das ist das genau das Problem unserer derzeitigen Justiz, Leute überschreiten Grenzen und müssen nicht mehr die vollen Konsequenzen dafür tragen.

Das ist nicht das Problem der Justiz, das ist das Problem, das DU mit unserer Justiz hast.
Es erscheint mir wie der neidische Blick einer Frau im selbstgewählten Korsett auf eine, die mit ihrem sichtbaren Bauch kein Problem hat.
Die Überwachung kann nicht immer und überall sein, folglich kann nicht alles geahndet, nicht einmal alles erkannt werden.
Du hast damit ein Problem damit, ich -so wie der weit überwiegende Teil der heimischen Bevölkerung- ist sehr froh dass "der Staat" nicht überall seine Augen und Ohren hat. Und das nicht, weil wir etwas Malignes zu verbergen hätten.

Ist es Freiheit und nur ein Fehler, wenn ein Passant in der U Bahnstation zu Tode geprügelt wird. Also die Freiheit solche "Fehler" zu machen gestehe niemanden zu.

Zugestehen oder nicht, diese Freiheit der Tatausführung kann sich jeder nehmen wenn er bereit ist die Konsequenzen zu tragen. Ist wie mit Selbstmordattentaten - diese können letztendlich nicht verhindert werden. Rechte müssen nicht immer zugestanden werden, manche kann man sich ganz einfach herausnehmen.
Die Paragraphen in Strafgesetzbüchern schreiben ja in der Regel auch nicht "Man darf nicht...." sondern "Wer ...... tut, ist mit ...... zu bestrafen.".

Wenn sich die Gelegenheit ergibt, darf die Ausführung eines Verbrechens von Dritten verhindert werden - muss wiederum aber nicht. Aber das ist technisch eben nicht immer möglich.

Die schwere der Unfälle und der Verletzungsgrad von Unfallopfern steigt mit der Geschwindigkeit der beteiligten Unfallgegner.

In der Regel, aber nicht immer - deswegen schrieb ich auch "weitgehende Irrelevanz". Manche Unfälle geschehen auch erst, weil jemand zu langsam war und in anderen Szenarien sinkt der Verletzungsgrad mit steigender Fahrgeschwindigkeit.​
Und welche Nachteile hat dieses nicht verfügen können für den Beobachteten ???

Noch einmal: Welche Nachteile hat das Fotografiertwerden durch einen Pädophilen und die nachfolgende Onanie vor diesen Fotos für das Kind ?
Antwort: Wenn du selbst keine Vorstellung von persönlicher Integrität und deren Wert hast, dann hilft auch keine weitere Erklärung. Ich habe es vorhin schon einmal versucht, worauf sich dein Unverständnis darin manifestierte:
Was haben Pädophile oder Spanner mit öffentlicher Videoüberwachung die wie z.B in England von der Polizei durchgeführt wird zu tun ?

Offensichtlich kann ich dir den Begriff nicht erläutern.

Ich bin ein faules Schwein, ich trete Menschen nur gedanklich in den Hintern.

Auch diese Freiheit steht dir zu.​

Hast recht, dieses scheiß Kugelsegment gehört auch weg.

Na, dann viel Spaß beim Graben.
 
"Schwer" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Es geht wohl eher darum, ob er FÜR DICH noch akzeptabel ist oder nicht.
Vielleicht kannst du dich damit anfreunden, dass die Grenze der Akzeptabilität von Person zu Person unterschiedlich ist, aber das Rechtssystem für alle gleich gelten muss - und daher nicht auf jeden individuellen Wunsch eingegangen werden kann.

Für mich ist jeder Eingriff in Privatsphere z.B Wohnraum, Toiletten, Umkleiderräume u.s.w. “schwer” , da gibt es auch keine Grenze der Akzeptabilität. Da hat im Normalfall das Rechtssystem auch nichts verloren ( Gibt sicher Ausnahmen die man ausdiskutieren kann )

Da wird es schwierig, denn auch der unmittelbare Nahbereich ist ein Privatraum - den Videoüberwachungen auf öffentlichen Plätzen aber nicht respektieren - und Videoüberwachungen technisch nicht durchführbar wären, würden sie das tun.

Bitte ein Beispiel für “unmittelbare Nahbereich” ???

"Auf ein akzeptables Maß" und "gänzlich" sind qualitativ unterschiedlich. Gänzlich ist prinzipiell unmöglich, wie ich mittlerweile hoffentlich ausreichend darlegen habe können. "Unmerklich" oder "nicht störend" durchaus, aber gänzlich ist nicht drin.

Klassische Form von Rabulistik, aber sollst du recht haben !

Sicherlich, nur was willst du damit beweisen ?
Dass ein von Menschen erdachtes und von Menschen betriebenes System nicht perfekt funktioniert ?
Dass Menschen nicht perfekt sind und Fehler machen ?
Geschenkt.

Genau das, und man kann nicht oft genug auf diese Imperfektionen aufmerksam Machen !

Zunächst einmal die Stelle, die Richter den Fällen zuteilt. Ansonsten der Richter selbst, der sich fragen muss ob er voreingenommen sein könnte.
Andererseits halten die Prozessbeteiligten aus prozesstechnischem Eigeninteresse Augen und Ohren offen, ob dem so sein könnte.
Auch können Gerichtsurteile nachträglich aufgehoben werden, falls später eine richterliche Befangenheit vermutet werden kann.

Und das ist gut so. Kontrolle ist auch da notwendig, ich würde mich auf die Selbstkontrolle eines Richter im Bezug auf Voreingenommenheit nicht verlassen.

Das ist nicht das Problem der Justiz, das ist das Problem, das DU mit unserer Justiz hast.
Es erscheint mir wie der neidische Blick einer Frau im selbstgewählten Korsett auf eine, die mit ihrem sichtbaren Bauch kein Problem hat.
Die Überwachung kann nicht immer und überall sein, folglich kann nicht alles geahndet, nicht einmal alles erkannt werden.
Du hast damit ein Problem damit, ich -so wie der weit überwiegende Teil der heimischen Bevölkerung- ist sehr froh dass "der Staat" nicht überall seine Augen und Ohren hat. Und das nicht, weil wir etwas Malignes zu verbergen hätten.

Zuerst einmal, die Justiz überwacht nicht, das macht die Exekutive. Außerdem, wo habe ich Überwachung immer und überall verlangt ? Ich habe die von mir wichtig erscheinenden Bereiche klar definiert.

Zugestehen oder nicht, diese Freiheit der Tatausführung kann sich jeder nehmen wenn er bereit ist die Konsequenzen zu tragen. Ist wie mit Selbstmordattentaten - diese können letztendlich nicht verhindert werden. Rechte müssen nicht immer zugestanden werden, manche kann man sich ganz einfach herausnehmen.
Die Paragraphen in Strafgesetzbüchern schreiben ja in der Regel auch nicht "Man darf nicht...." sondern "Wer ...... tut, ist mit ...... zu bestrafen.".
Wenn sich die Gelegenheit ergibt, darf die Ausführung eines Verbrechens von Dritten verhindert werden - muss wiederum aber nicht. Aber das ist technisch eben nicht immer möglich.

Ja, leider.

In der Regel, aber nicht immer - deswegen schrieb ich auch "weitgehende Irrelevanz". Manche Unfälle geschehen auch erst, weil jemand zu langsam war und in anderen Szenarien sinkt der Verletzungsgrad mit steigender Fahrgeschwindigkeit.

Nein, Fahrgeschwindigkeit ist nicht “weitgehende Irrelevant” sondern “sehr relevant”.

Es wäre nicht fair wenn ich mit dir diese Thema weiterdiskutiere ohne dir die Möglichkeit zu geben dich voher näher mit Verkehrsicherheits-Studien/Statistiken zu beschäftigen.
http://ing-ottensmeyer.de/bilder/FahrzeugUndTechnik-Artikel.pdf
http://www.umweltbundesamt.at/filea...V_Einfluss_Tempolimits_Verkehrssicherheit.pdf

Noch einmal: Welche Nachteile hat das Fotografiertwerden durch einen Pädophilen und die nachfolgende Onanie vor diesen Fotos für das Kind ?
Antwort: Wenn du selbst keine Vorstellung von persönlicher Integrität und deren Wert hast, dann hilft auch keine weitere Erklärung. Ich habe es vorhin schon einmal versucht, worauf sich dein Unverständnis darin manifestierte:
Offensichtlich kann ich dir den Begriff nicht erläutern.

Vielleicht, aber du kannst anscheinend nicht zwischen Exekutivpersonal in einer Videoüberwachungszentrale und einem kranken Pädophilen der sich vor Kinderbilder einen von der Palme wedelt unterscheiden.
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Für mich ist jeder Eingriff in Privatsphere z.B Wohnraum, Toiletten, Umkleiderräume u.s.w. “schwer” , da gibt es auch keine Grenze der Akzeptabilität. Da hat im Normalfall das Rechtssystem auch nichts verloren ( Gibt sicher Ausnahmen die man ausdiskutieren kann )

Ja, es geht eben um die Grenze wie weit der Staat seine Bürger "belästigen" dürfen soll und die Grenze der Meisten sind hier eben früher erreicht als deine.


Bitte ein Beispiel für “unmittelbare Nahbereich” ???


Nicht nur ein Beispiel, ich kann ihn dir beschreiben. Es ist der Bereich etwa innerhalb einer Armlänge. Er ist begrenzt von der Entfernung, bei deren Unterschreitung man sich unwohl fühlt.
Beobachtbar in Räumen, wo Menschen "gezwungen" sind, in die Nahbereiche Anderer einzutreten. Bekannte Beispiel dafür: Öffis, Aufzüge

Klassische Form von Rabulistik, aber sollst du recht haben !

Eine fundierte Widerlegung ist also Rabulistik ? Wieder was gelernt.....

Genau das, und man kann nicht oft genug auf diese Imperfektionen aufmerksam Machen !

So lange dieses "aufmerksam machen" konstruktiv und informativ ist, ja. Die generelle Beurteilung als "Inkompetenz" erfüllt aber keine der beiden Anforderungen.

Und das ist gut so. Kontrolle ist auch da notwendig, ich würde mich auf die Selbstkontrolle eines Richter im Bezug auf Voreingenommenheit nicht verlassen.

Ja, es ist immer eine externe Kontrolle opportun, wenn jemand seine Pflicht erfüllen soll. Aber, schon im Vorfeld wird hier Arbeit geleistet indem nicht jeder Richter werden kann - neben Fachkenntnissen muss auch die Persönlichkeit passen.

Zuerst einmal, die Justiz überwacht nicht, das macht die Exekutive. Außerdem, wo habe ich Überwachung immer und überall verlangt ? Ich habe die von mir wichtig erscheinenden Bereiche klar definiert.

Die Exekutive "bestimmt" letztendlich, welche Fälle überhaupt der Justiz zugeführt werden können. Im Zuge des Ahndungsprozesses sind sie nicht voneinander trennbar. Du hast die "Überwachung immer und überall" mit der Forderung dass jede Straftat geahndet werden müsste, verlangt. Ohne sie fallen einzelne Fälle unweigerlich durch das Raster.



Es hat siene Nachteile. Andererseits haben wir auch nur so die Möglichkeit der Selbstkontrolle.


Nein, Fahrgeschwindigkeit ist nicht “weitgehende Irrelevant” sondern “sehr relevant”.

Im Beispiel der von dir gezeigten Straße "weitgehend Irrelevant".

Es wäre nicht fair wenn ich mit dir diese Thema weiterdiskutiere ohne dir die Möglichkeit zu geben dich voher näher mit Verkehrsicherheits-Studien/Statistiken zu beschäftigen.
http://ing-ottensmeyer.de/bilder/FahrzeugUndTechnik-Artikel.pdf
http://www.umweltbundesamt.at/filea...V_Einfluss_Tempolimits_Verkehrssicherheit.pdf

Vielen Dank, aber ich bin bei Mechanik und deren Einwirkung auf Biomaterie nicht ganz unbedarft. Es wäre meinerseits unfair wenn ich mit dir diese Thema weiterdiskutiere ohne dir die Möglichkeit zu geben meine Aussagen noch einmal genau durchzulesen und dadurch richtig zu interpretieren.

Vielleicht, aber du kannst anscheinend nicht zwischen Exekutivpersonal in einer Videoüberwachungszentrale und einem kranken Pädophilen der sich vor Kinderbilder einen von der Palme wedelt unterscheiden.
image_update_297824253d15c029_1366189402_9j-4aaqsk.jpeg

Doch, kann ich - und der Punkt (den du leider widerholt versuchst zu ignorieren) ist der, dass den "Opfern" kein offensichtlicher Schaden entsteht.
Du möchtest aber gerne dieses Argument für deine Rechtfertigung verwenden. Wenn du also zu dem stehst, womit du dich rechtfertigst, müsstest du damit auch den Pädophilen rechtfertigen. Aber anstatt dazu zu stehen ziehst du es vor auszuweichen und zu unterstellen, Pädophilie wäre mit Exekutive gleichgesetzt werden. Das ist zwar unehrlich, aber nicht akzeptabel.
 
chließlich hat fast jeder Deutscher einen Migrationshintergrund! o_O


Ohne jeden Zweifel!

Die Polizei ist ziemlich machtlos, bzw. wegen der nachwachsenden Flut an Gangstern total überfordert.

Und Sie? Sind Sie nicht auch völlig überfordert und phantasieren gewöhnliche Kleinkriminelle aus südlicheren Gefilden als Gangster?


Schnell kursierten jedoch bereits die ersten „Augenzeugenberichte" im Internet,
nach denen die Täter allesamt arabisch ausgesehen und arabisch gesprochen haben sollen.

Also der übliche Dunst aus der Gerüchteküche sensationsgeiler Mitbürger.


Hallo, wir diskutieren wir über Flüchtlinge und Immigranten, und nicht über deutsche Staatsbürger !!!

I wo, hier geht es um den vermeintlichen Horror in der Sylvesternacht, an dem natürlich keiner der werten Mitdiskutanten beteiligt war, oder sollte ich mich irren?
 
Ja, es geht eben um die Grenze wie weit der Staat seine Bürger "belästigen" dürfen soll und die Grenze der Meisten sind hier eben früher erreicht als deine.

Gut, eine Frage an dich, wie oder in welcher Form fühlst du dich von Videoüberwachung im öffentlichen Raum belästigt ?

Würdest du dich auch belästigt fühlen wenn dich auf einer Straße aufhältst die z.B. von mehreren uniformierten Polizisten beobachtet wird ? Wenn ja, in welcher Form ?

Nicht nur ein Beispiel, ich kann ihn dir beschreiben. Es ist der Bereich etwa innerhalb einer Armlänge. Er ist begrenzt von der Entfernung, bei deren Unterschreitung man sich unwohl fühlt.

Beobachtbar in Räumen, wo Menschen "gezwungen" sind, in die Nahbereiche Anderer einzutreten. Bekannte Beispiel dafür: Öffis, Aufzüge

Ja, diese Grenze betrifft physische Nähe und wird auch kulturell unterschiedlich empfunden.

Eine fundierte Widerlegung ist also Rabulistik ? Wieder was gelernt.....

Gut, die "Erklärung" ist für mich trotzdem eine Spitzfindigkeit.

So lange dieses "aufmerksam machen" konstruktiv und informativ ist, ja. Die generelle Beurteilung als "Inkompetenz" erfüllt aber keine der beiden Anforderungen.

Klar könnte ich mit vielen detailierten Beispielen diese Inkompetenz aufzeigen, aber wäre es in diesem Rahmen sinnvoll seitenlange Beispiele darzulegen, die die meisten bereits ohnehin kennen ?

Ja, es ist immer eine externe Kontrolle opportun, wenn jemand seine Pflicht erfüllen soll. Aber, schon im Vorfeld wird hier Arbeit geleistet indem nicht jeder Richter werden kann - neben Fachkenntnissen muss auch die Persönlichkeit passen.

Ja, und da habe ich bei einigen dieser Richter“persönlichkeiten“ so meine bedenken.

Die Exekutive "bestimmt" letztendlich, welche Fälle überhaupt der Justiz zugeführt werden können. Im Zuge des Ahndungsprozesses sind sie nicht voneinander trennbar. Du hast die "Überwachung immer und überall" mit der Forderung dass jede Straftat geahndet werden müsste, verlangt. Ohne sie fallen einzelne Fälle unweigerlich durch das Raster.

Noch einmal, wo habe ich Überwachung immer und überall verlangt ?

Ja, ich fordere daß jede Straftat geahndet werden müsste, was ist falsch an dieser Forderung ?

Im Beispiel der von dir gezeigten Straße "weitgehend Irrelevant".

Vielen Dank, aber ich bin bei Mechanik und deren Einwirkung auf Biomaterie nicht ganz unbedarft. Es wäre meinerseits unfair wenn ich mit dir diese Thema weiterdiskutiere ohne dir die Möglichkeit zu geben meine Aussagen noch einmal genau durchzulesen und dadurch richtig zu interpretieren.

Akzeptiert, wir haben haben hier offensichtlich aneinander vorbeigeredet. Sind wir uns einig daß es einen proporzionalen Zusammenhang zwischen Fahrgeschwndigkeit und Unfallhäufigkeit/schwere gibt ?

Doch, kann ich - und der Punkt (den du leider widerholt versuchst zu ignorieren) ist der, dass den "Opfern" kein offensichtlicher Schaden entsteht.

Du möchtest aber gerne dieses Argument für deine Rechtfertigung verwenden. Wenn du also zu dem stehst, womit du dich rechtfertigst, müsstest du damit auch den Pädophilen rechtfertigen. Aber anstatt dazu zu stehen ziehst du es vor auszuweichen und zu unterstellen, Pädophilie wäre mit Exekutive gleichgesetzt werden. Das ist zwar unehrlich, aber nicht akzeptabel.

Nein, nicht die Tatsache daß den "Opfern" kein offensichtlicher Schaden entsteht ist meine Rechfertigung für Überwachung, sondern das Motive der Überwachung. Obwohl rational betrachtet in beiden Fällen den Beobachteten kein offensichtlicher Schaden zugefügt wird, ist es ein Unterschied ob eine Beobachtung der Prevention / Aufklärung einer Straftat dient oder zur Befriedigung eines abnormen sexuellen Bedürfnisses, also ein Unterschied der sogar dir bewußt sein sollte.
 
Gut, eine Frage an dich, wie oder in welcher Form fühlst du dich von Videoüberwachung im öffentlichen Raum belästigt ?

Würdest du dich auch belästigt fühlen wenn dich auf einer Straße aufhältst die z.B. von mehreren uniformierten Polizisten beobachtet wird ? Wenn ja, in welcher Form ?

Du stellst die selbe Frage noch einmal, obwohl ich sie dir schon beantwortet hatte. Es ist ein ungutes Gefühl, beobachtet zu werden - zumindest für die meisten Menschen. Falls du das nicht nachempfinden kannst, kannst du auch eine Erklärung nicht verstehen.

Beim Beispiel mit der Straße kommt es darauf an, was, auf welche Art, in welchen Umfang und wozu sie beobachten.


Ja, diese Grenze betrifft physische Nähe und wird auch kulturell unterschiedlich empfunden.

Richtig, aber nicht nur. Wenn du 5 Meter von einer Frau entfernt stehst und ihr lange auf den Busen starrst wird sie in der Regel auch das als ein "zu nahe Treten" empfinden.


Gut, die "Erklärung" ist für mich trotzdem eine Spitzfindigkeit.

Kannst du gerne so bezeichnen - ich mache mir bei Haltungen aber gerne Gedanken über die Folgen derselben. Und wenn diese unakzeptabel sind, dann muss ich sie überdenken.


Klar könnte ich mit vielen detailierten Beispielen diese Inkompetenz aufzeigen, aber wäre es in diesem Rahmen sinnvoll seitenlange Beispiele darzulegen, die die meisten bereits ohnehin kennen ?

Ob du bei Millionen Aktionen nun 5 oder 500 aufzählst, du wählst einen sehr geringen Anteil aus und argumentierst so, als ob deine Auswahl eine Stichprobe (die wäre nämlich zufällig) wäre. Deine Beispiele zeigen lediglich die Unperfektheit. Die von dir behauptete generelle Inkompetenz ist damit nicht belegt.

Ja, und da habe ich bei einigen dieser Richter“persönlichkeiten“ so meine bedenken.

Natürlich, es ist ein Gefühl der Unsicherheit, wenn das eigene Schicksal von anderen Menschen, die man dazu nicht kennt, abhängig ist. Und man zusätzlich noch weiß, dass niemand perfekt ist, also auch Richter menschliche Schwächen haben und Fehler machen können. Nur, wer/was würde es besser machen ?


Noch einmal, wo habe ich Überwachung immer und überall verlangt ?

Wozu soll ich dir noch einmal auf die selbe Frage antworten ? Ich könnte lediglich meine schon gegebene Antwort wiederholen - sehe aber wenig Sinn darin.

Ja, ich fordere daß jede Straftat geahndet werden müsste, was ist falsch an dieser Forderung ?

Die Folgen, dass du damit implizit totale Überwachung und Ungnade forderst.

Akzeptiert, wir haben haben hier offensichtlich aneinander vorbeigeredet. Sind wir uns einig daß es einen proporzionalen Zusammenhang zwischen Fahrgeschwndigkeit und Unfallhäufigkeit/schwere gibt ?

In der Regel, ja. Aber nicht immer, nicht bei jedem Unfall. Wie schon gesagt, in manchen (zugegeben selteneren ) Fällen verschlimmert eine geringe Geschwindigkeit sogar die Verletzungen.


Nein, nicht die Tatsache daß den "Opfern" kein offensichtlicher Schaden entsteht ist meine Rechfertigung für Überwachung, sondern das Motive der Überwachung. Obwohl rational betrachtet in beiden Fällen den Beobachteten kein offensichtlicher Schaden zugefügt wird, ist es ein Unterschied ob eine Beobachtung der Prevention / Aufklärung einer Straftat dient oder zur Befriedigung eines abnormen sexuellen Bedürfnisses, also ein Unterschied der sogar dir bewußt sein sollte.

Nun, was wäre dann eigentlich schlimm an der sexuellen Befriedigung eines abnormen sexuellen Bedürfnisses, wenn dadurch niemand einen Schaden erfährt ?

Aber, die Überwachung von öffentlichen Räumen ist Privatbürgern aus gutem Grunde untersagt. So darf die Kamera in einem Geschäft nur dann betrieben werden, wenn erstens die im Geschäft befindlichen Personen darüber informiert werden und außerdem die Kamera nichts von außerhalb des Geschäftes erfassen. Auch, wenn dies einer "Sicherheit" eher dienlich wäre.
Du forderst natürlich nicht Überwachung durch Privatbürger sondern von staatlichen Stellen, was nicht das Selbe ist, klar. Aber die Gründe, die zum Verbot für Private führen, bestehen auch bei der Überwachung durch staatliche Stellen. Daher ist auch diese Überwachung sehr streng geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du stellst die selbe Frage noch einmal, obwohl ich sie dir schon beantwortet hatte. Es ist ein ungutes Gefühl, beobachtet zu werden - zumindest für die meisten Menschen. Falls du das nicht nachempfinden kannst, kannst du auch eine Erklärung nicht verstehen.

Gut, kannst du mir dieses ungute Gefühl beschreiben, wie wirkt es auf dich, wie beeinflusst es dein Handeln/Verhalten ? Oder ist das so eine Art von irrationalen Gefühl, daß man nicht erklären kann ?

Beim Beispiel mit der Straße kommt es darauf an, was, auf welche Art, in welchen Umfang und wozu sie beobachten.

Z.B. 10 Polizisten die in einer Einkaufsstraße nach Taschen/Trickdieben Ausschau halten.

Richtig, aber nicht nur. Wenn du 5 Meter von einer Frau entfernt stehst und ihr lange auf den Busen starrst wird sie in der Regel auch das als ein "zu nahe Treten" empfinden.

Ja einige schon, aber aus persönlicher Erfahrung kann ich dir sagen, nicht alle ! :D

Ob du bei Millionen Aktionen nun 5 oder 500 aufzählst, du wählst einen sehr geringen Anteil aus und argumentierst so, als ob deine Auswahl eine Stichprobe (die wäre nämlich zufällig) wäre. Deine Beispiele zeigen lediglich die Unperfektheit. Die von dir behauptete generelle Inkompetenz ist damit nicht belegt.

OK, nennen es wir Unperfektheit, ist vielleicht die bessere Bezeichnung.

Wozu soll ich dir noch einmal auf die selbe Frage antworten ? Ich könnte lediglich meine schon gegebene Antwort wiederholen - sehe aber wenig Sinn darin.

Ich fragte nach dem Beitrag (Nr.) in dem ich die totale Überwachung verlangte.

Die Folgen, dass du damit implizit totale Überwachung und Ungnade forderst.

Nein, ich möchte Videoüberwachung von öffentlichen Orten, Straßen, Plätzen, Gebäuden, Verkehrsmittel, also allen Örtlichkeiten in denen man auch ohne Videoüberwachung keine Privatsphäre hat, wo permanent Menschen in Kontakt kommen die einander fremd sind.

Gnade oder Ungnade kann nur ein Richter nach erfolgter Strafverfolgung walten lassen.

Und nur zur Erinnerung, ich meine hier nur Straftaten, nicht Verwaltungsübertretungen wie falsch parken oder pinkeln im Park.

In der Regel, ja. Aber nicht immer, nicht bei jedem Unfall. Wie schon gesagt, in manchen (zugegeben selteneren ) Fällen verschlimmert eine geringe Geschwindigkeit sogar die Verletzungen.

Ja, es gibt ja auch statistische Quantenzustände bei denen ein Kugelschreiber oder Ziegelstein die Gravitation ignoriert.

Nun, was wäre dann eigentlich schlimm an der sexuellen Befriedigung eines abnormen sexuellen Bedürfnisses, wenn dadurch niemand einen Schaden erfährt ?

Nichts, soll ich dir ein Nacktphoto von mir schicken ?

Aber, die Überwachung von öffentlichen Räumen ist Privatbürgern aus gutem Grunde untersagt. So darf die Kamera in einem Geschäft nur dann betrieben werden, wenn erstens die im Geschäft befindlichen Personen darüber informiert werden und außerdem die Kamera nichts von außerhalb des Geschäftes erfassen. Auch, wenn dies einer "Sicherheit" eher dienlich wäre.
Du forderst natürlich nicht Überwachung durch Privatbürger sondern von staatlichen Stellen, was nicht das Selbe ist, klar. Aber die Gründe, die zum Verbot für Private führen, bestehen auch bei der Überwachung durch staatliche Stellen. Daher ist auch diese Überwachung sehr streng geregelt.

Daher gehören auch staatliche Stellen permanent von unabhängigen Prüforganen kontrolliert .
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, kannst du mir dieses ungute Gefühl beschreiben, wie wirkt es auf dich, wie beeinflusst es dein Handeln/Verhalten ? Oder ist das so eine Art von irrationalen Gefühl, daß man nicht erklären kann ?

Ich könnte es wohl beschreiben, aber ist das wirklich notwendig ? Hast du so wenig Empathie und so wenig Vorstellungskraft dass du dir selbst ein Bild davon machen kannst ? Denn wenn nicht, würde eine noch genauere Beschreibeung meinerseits auch nicht helfen. Die Erklärung bzw Sinnhaftigkeit dieses Gefühls habe ich außerdem schon erläutert, darum ist mir die Wiederholung deiner Fragen die schon beantwortet wurden etwas suspekt.

Z.B. 10 Polizisten die in einer Einkaufsstraße nach Taschen/Trickdieben Ausschau halten.

In dem Fall kommts drauf an ob sie generell die Menge überblicken oder ob sie dich fixieren.

Ja einige schon, aber aus persönlicher Erfahrung kann ich dir sagen, nicht alle ! :D

Na du bist mir eine, Schwester ! ;)


OK, nennen es wir Unperfektheit, ist vielleicht die bessere Bezeichnung.

Finde ich auch. Jetzt stellt sich die Frage ob es gerechtfertigt ist, empört Unperfektheit zum Vorwurf zu machen.


Ich fragte nach dem Beitrag (Nr.) in dem ich die totale Überwachung verlangte.

Da müsste ich suchen, sehe aber keinen Sinn darin. Wie ich schon schrieb verlangtest du das implizit mit der Forderung dass jede Straftat geahndet werden müsste, denn totale Überwachung ist ein notwendiger Schritt dazu. Ergo hast du die totale Überwachung in jedem Posting mit der Forderung nach Ahndung jeder einzelnen Straftat (später eingeschränkt auf gewaltbehaftete Straftaten) verlangt. Und dass du jenen Ahndungsumfang verlangt hattest, willst du wohl nicht abstreiten. Insofern ist es doch egal, in welchem Posting dein Verlangen zu finden ist - oder ?

Ist ähnlich wie die Forderung eines rechten Politikers, dass in Österreich nur Österreicher sein sollten. Und dann fragt, wo er nach "Ausländer raus !" verlangte.

Nein, ich möchte Videoüberwachung von öffentlichen Orten, Straßen, Plätzen, Gebäuden, Verkehrsmittel, also allen Örtlichkeiten in denen man auch ohne Videoüberwachung keine Privatsphäre hat, wo permanent Menschen in Kontakt kommen die einander fremd sind.

Nun, du verlangst letztendlich nach dem gläsernen Menschen. Nicht mehr nur spezielle Brennpunkte sollen überwacht werden, sondern es soll generell überwacht werden und nur spezielle Bereiche (wie private Häuslichkeiten) davon ausgespart sein. Ein "sich frei bewegen", das auch Überwachung ausschließt (siehe Fußfessel innerhalb des erlaubten Bereiches oder generell Ortungschips) wäre demnach kein Grundrecht mehr sondern würde auf spezielle Bereiche eingeschränkt werden. Das ist ein hoher Preis an Freiheit der hier gezahlt würde, darum sind die Meisten (ich gehöre dazu) dagegen. Bei besonderen Anlässen (z.B. akute Terrorgefahr) wäre das akzeptabel, aber auch nur, wenn auf überschaubare Zeit begrenzt. Letztendlich scheitert es aber sowieso aus technischen Gründen. Wir sehen ja, dass es schon unmöglich ist, Landesgrenzen lückenlos zu überwachen - und die ist nur eindimensional. Eine Fläche lückenlos zu überwachen ist ungleich schwieriger.

Gnade oder Ungnade kann nur ein Richter nach erfolgter Strafverfolgung walten lassen.
Und nur zur Erinnerung, ich meine hier nur Straftaten, nicht Verwaltungsübertretungen wie falsch parken oder pinkeln im Park.

Dass ein Richter überhaupt legal Gnade walten lassen kann muss schon durch das Rechtssystem vorgegeben sein. Und ja, ich kann Straftaten von Verwaltungsübertretungen unterscheiden und ging davon aus dass du Ersteres meintest. Du forderst beispielsweise auch die Ahndung einer Prügelei unter Freunden, bei denen sie verletzt werden und sich am nächsten Tag wieder vertragen.


Ja, es gibt ja auch statistische Quantenzustände bei denen ein Kugelschreiber oder Ziegelstein die Gravitation ignoriert.

Die aber noch nie praktisch beobachtet wurden.

Nichts, soll ich dir ein Nacktphoto von mir schicken ?

Nein danke - aber ich hatte so meine Vermutungen warum du so erpicht darauf bist, auch in der Öffentlichkeit beobachtet zu werden.


Daher gehören auch staatliche Stellen permanent von unabhängigen Prüforganen kontrolliert .

Ja, und je umfangreicher die Überwachung, desto umfangreicher die Überwachung der Überwachung. Letzten Endes müsste jeder ein Spitzel sein. Finde ich nicht sehr berauschend, DDR-Bürger waren auch nicht so begeistert davon. Vor lauter Spitzelei bliebe das Leben auf der Strecke.
 
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