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Rhona
Guest
Dankeschön, Fortuna,
es ist wirklich interessant, was du geschrieben hast. Ich muss zugeben, dass ich mich über das Thema "Beschneidungen" bisher noch nicht so richtig informiert habe und das wenige, das ich darüber weiß, eben aus diesem besagten Buch habe. Ein Grund mehr für mich, dass ich nach Hintergrundinformationen suche.
Das Beschneiden von Jungen in den USA wird dort doch fast ausschließlich vom jüdischen Anteil der Bevölkerung praktiziert, oder? Anstonsten liegen doch eher medizinische Gründe (Phimose) vor.
@muzmuz
Dass das Gesetz einen Unterschied macht, zwischen einem Bankraub, bei dem die einzige Waffe Pfefferspray ist, und einem, bei dem der Täter schwere Waffen bei sich trägt, ist nur richtig. Bei solchen Straftaten muss natürlich berücksichtig werden, ob eine und welche Waffe benutzt wurde.
Anders sehe ich es jedoch bei einer Vergewaltigung.
Da spielt es für das Opfer kaum eine Rolle, ob der Täter sein "eigenes" Werkzeug benutzt, oder ob es mit einem Gegenstand vergewaltigt wird. Der Tatbestand der Vergewaltigung ist in beiden Fällen gegeben. Jedes gewaltsame Eindringen in den Körper einer Frau oder Kindes ist Misshandlung und Erniedrigung, ganz zu schweigen von den psychischen Schäden, an denen die Opfer oft ihr ganzen Leben lang zu leiden haben.
M.E. sollte die Rechtssprechung hier keinen Unterschied machen.
Rhona
es ist wirklich interessant, was du geschrieben hast. Ich muss zugeben, dass ich mich über das Thema "Beschneidungen" bisher noch nicht so richtig informiert habe und das wenige, das ich darüber weiß, eben aus diesem besagten Buch habe. Ein Grund mehr für mich, dass ich nach Hintergrundinformationen suche.
Das Beschneiden von Jungen in den USA wird dort doch fast ausschließlich vom jüdischen Anteil der Bevölkerung praktiziert, oder? Anstonsten liegen doch eher medizinische Gründe (Phimose) vor.
@muzmuz
Dass das Gesetz einen Unterschied macht, zwischen einem Bankraub, bei dem die einzige Waffe Pfefferspray ist, und einem, bei dem der Täter schwere Waffen bei sich trägt, ist nur richtig. Bei solchen Straftaten muss natürlich berücksichtig werden, ob eine und welche Waffe benutzt wurde.
Anders sehe ich es jedoch bei einer Vergewaltigung.
Da spielt es für das Opfer kaum eine Rolle, ob der Täter sein "eigenes" Werkzeug benutzt, oder ob es mit einem Gegenstand vergewaltigt wird. Der Tatbestand der Vergewaltigung ist in beiden Fällen gegeben. Jedes gewaltsame Eindringen in den Körper einer Frau oder Kindes ist Misshandlung und Erniedrigung, ganz zu schweigen von den psychischen Schäden, an denen die Opfer oft ihr ganzen Leben lang zu leiden haben.
M.E. sollte die Rechtssprechung hier keinen Unterschied machen.
Rhona