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Gibts das???

Dankeschön, Fortuna,

es ist wirklich interessant, was du geschrieben hast. Ich muss zugeben, dass ich mich über das Thema "Beschneidungen" bisher noch nicht so richtig informiert habe und das wenige, das ich darüber weiß, eben aus diesem besagten Buch habe. Ein Grund mehr für mich, dass ich nach Hintergrundinformationen suche.
Das Beschneiden von Jungen in den USA wird dort doch fast ausschließlich vom jüdischen Anteil der Bevölkerung praktiziert, oder? Anstonsten liegen doch eher medizinische Gründe (Phimose) vor.

@muzmuz

Dass das Gesetz einen Unterschied macht, zwischen einem Bankraub, bei dem die einzige Waffe Pfefferspray ist, und einem, bei dem der Täter schwere Waffen bei sich trägt, ist nur richtig. Bei solchen Straftaten muss natürlich berücksichtig werden, ob eine und welche Waffe benutzt wurde.
Anders sehe ich es jedoch bei einer Vergewaltigung.
Da spielt es für das Opfer kaum eine Rolle, ob der Täter sein "eigenes" Werkzeug benutzt, oder ob es mit einem Gegenstand vergewaltigt wird. Der Tatbestand der Vergewaltigung ist in beiden Fällen gegeben. Jedes gewaltsame Eindringen in den Körper einer Frau oder Kindes ist Misshandlung und Erniedrigung, ganz zu schweigen von den psychischen Schäden, an denen die Opfer oft ihr ganzen Leben lang zu leiden haben.
M.E. sollte die Rechtssprechung hier keinen Unterschied machen.

Rhona
 
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Fortuna schrieb:
Liebe Rhona,
ich picke mir hier einen Teilaspekt heraus, aber er ist mir wichtig.
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die Beschneidung von Maedchen auf dem Mist des Islams gewachsen sei!
Sie findet nur rein zufaellig in Laendern und Regionen statt, in denen gleichzeitig der Islam stark verbreitet ist.
An sich ist sie eine uralte Tradition in Afrika und dem arabischen Raum, die ihre Wurzeln in irgendeinem Aberglauben hat.

Um dies noch zu erhärten und vervollständigen: Diese vorislamische und vorchristliche Tradition wird wohl aus gutem Grunde auch pharaonische Beschneidung genannt.

Praktiziert wird sie hauptsächlich noch in vielen afrikanischen Ländern:

Aethiopien, Eritrea, Gambia, Tschad, Somalien usw., ~ 30 afrikanische Länder (nicht alle sind islamisch, auch Christen beschneiden), (wovon in Aegypten diese Praktiken per Gesetz verboten wurden, werden aber weiterhin durchgeführt), weiter die Emirate, Jemen und Oman, auch Indonesien, Indien und Malaysia, sie alle stehen auf der "Liste".

In der Türkei z.B. war (und ist!) diese Tradition gar nie üblich.

Sie dient der "Erziehung". Tapfer, standhaft und abstinent soll die Frau dadurch werden, jungfräulich bleiben und später treu. Je nach Land werden die Beschneidungen "normalerweise" zw. dem 4.-10. oder 7.-12. Altersjahr durchgeführt.

Weil es eines noch viel grösseren internationalen Drucks bedarf, diese Folter auszumerzen (Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung), ist ein Engagement bei Terre des Femmes sinnvoll... wollte ich halt wieder mal sagen...
 
Das, liebe Celine, beantwortet nun wirklich jede Frage!
Auch in Saudi Arabien, einem der islamischsten aller islamischen Laender, gibt es die Beschneidung der Maedchen nicht.

Fortuna
 
rhona:

fuer das (tote) opfer ist es auch egal, ob der fahrer es absichtlich ueber den haufen gefahren hat oder ob es ein unfall gewesen ist

jedoch in einem fall ist es mord, im anderen fahrlaessige toetung

die auswirkungen auf das opfer sind nicht der einzige grund der benennung einer straftat
im falle der vergewaltigung/sexuellen noetigung sind es strafrechtlich unterschiedliche tatbestaende, die in der umgangssprache aufgrund geringerer differenzierung den selben namen (naemlich vergewaltigung) haben
daraus sexismus abzuleiten geht um einiges zu weit und auch daneben

lg,
Muzmuz
 
Muzmuz:

Nur weil ich der Meinung bin, dass es im Falle einer Vergewaltigung keine Rolle spielen sollte, wie ein Mensch vergewaltigt wurde, sondern nur die Tatsache der Vergewaltigung allein relevant ist, unterstelle ich doch keinen Sexismus!! Ich unterstelle noch nicht einmal, dass dieser Paragraph ausschließlich von Männern erstellt wurde! Für mich müsste nur die Grenze zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung schärfer gezogen werden.

Rhona
 
hhmm....ich nehme mal an, du meinst die gezogene grenze im strafrecht

ich denke, im stgb ist die grenze durchaus scharf gezogen
vielleicht lediglich nicht dort, wo du sie haben moechtest ?

lg,
Muzmuz
 
zusatz:
aus meiner sicht ist es auch ziemlich egal, ob eine vergewaltigung mit einem gegenstand oder mit koerperteilen vollzogen wird
ausserdem denke ich, dass diese frage auch fuer die strafzumessung nebensaechlich ist

daher verstehe ich nicht die bestuerzung einzig aufgrund der unterschiedlichen benennung :confused:

lg,
Muzmuz
 
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Céline schrieb:
Weil es eines noch viel grösseren internationalen Drucks bedarf, diese Folter auszumerzen (Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung), ist ein Engagement bei Terre des Femmes sinnvoll... wollte ich halt wieder mal sagen...


http://www.target-human-rights.com/Target/index.htm

einer von den wenigen kämpfern, die schon viel erreichten...auch hier kann man sich gerne engagieren !!

ps.: entschuldige rhona, wenn ich hier praktiziere, was du vermeiden wolltest (pure verlinkung etc.)
aber ich denke, das ist besser als hier ellenlange texte reinzusetzen
 
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