Tja, Binchen, diese Gesetze haben nicht nur Männer erlassen und die Aufregung ist nicht angebracht. Anbei ein Link zum Text des § 177 StGB:
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
es handelt sich um einen integrierten Straftatbestand, der die sexuelle Nötigung genau so enthält wie die Vergewaltigung. Dabei ist unschwer festzustellen, daß von einem Grundtatbestand ausgegangen wird und danach schwerere Fälle geregelt werden. Dies ist so notwendig und gewollt und das Strafmaß ist entsprechend abgestuft. Man kann rechtlich nicht alle Taten gleich behandeln.
Der normale Gebrauch der Worte "sexuelle Nötigung" und "Vergewaltigung" beinhaltet eine Verharmlosung des Begriffes "sexuelle Nötigung", welche nicht so im Gesetz steht.