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Gibts das???

R

Rhona

Guest
Las ich doch heute, dass eine Vergewaltigung mittels Gegenständen, im Sinne des BGB, keine Vergewaltigung ist, sondern lediglich als sexuelle Nötigung zu sehen ist. Das erklärt doch endlich mal diese unsinnige Flaschenpfandsregelung.:geist:

Rhona
 
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Tja, Binchen, diese Gesetze haben nicht nur Männer erlassen und die Aufregung ist nicht angebracht. Anbei ein Link zum Text des § 177 StGB:

http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

es handelt sich um einen integrierten Straftatbestand, der die sexuelle Nötigung genau so enthält wie die Vergewaltigung. Dabei ist unschwer festzustellen, daß von einem Grundtatbestand ausgegangen wird und danach schwerere Fälle geregelt werden. Dies ist so notwendig und gewollt und das Strafmaß ist entsprechend abgestuft. Man kann rechtlich nicht alle Taten gleich behandeln.

Der normale Gebrauch der Worte "sexuelle Nötigung" und "Vergewaltigung" beinhaltet eine Verharmlosung des Begriffes "sexuelle Nötigung", welche nicht so im Gesetz steht.
 
Überleg mal, Rhona, was eine Frau meht verletzen kann: ein - noch so gewalttätig eingefahrener Pimmel - oder z.B. eine Flasche mit zerbrochenem Hals.


Wenn Du mich fragst, gehört von allen Frauen und Männern der Welt eine Kampagne gegen die Verstümmelung der kleinen Mädchen, die ihr den Beischlaf - egal, ob mit einem Manne, den sie liebt oder mit einem Vergewaltiger nur noch zum Schmerz gelingen lässt.


Und da spreche ich nicht einmal von der Geburt.


Marianne
 
Ich würde mich jetzt doch mal dafür interessieren, warum mein sachlicher Beitrag einen roten Punkt erhalten hat und dies natürlich anonym.

Binchen spricht von BGB, wo hingegen das StGB gemeint ist. Zudem wird der Zusammenhang der Straftatbestände nicht gesehen und das Beispiel mit der Flasche zieht noch ganz andere Straftatbestände nach sich von denen schwere Körperverletzung, versuchte Tötung etc nur einige sind.

Das Strafmaß kann daher sehr hoch ausfallen.
 
louiz30 schrieb:
Ich würde mich jetzt doch mal dafür interessieren, warum mein sachlicher Beitrag einen roten Punkt erhalten hat und dies natürlich anonym.
Weil viele Menschen (und somit auch einige User/innen) nur das hören, was sie hören wollen und sich NICHT die Mühe machen, in wen anderen hineinzudenken/ zu versetzen.

Dieses Verhalten ermöglicht in der Folge große Aufregungen ohne sachliche Teifengründigkeit und ein schnelles (Ver-)Urteilen in "gut" und "schlecht".

Glaubste nich´auch: so ist das Leben ja viiiiiiiiiiiiel einfacher! ;)
 
louiz30 schrieb:
Tja, Binchen, diese Gesetze haben nicht nur Männer erlassen und die Aufregung ist nicht angebracht. Anbei ein Link zum Text des § 177 StGB:

http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

es handelt sich um einen integrierten Straftatbestand, der die sexuelle Nötigung genau so enthält wie die Vergewaltigung. Dabei ist unschwer festzustellen, daß von einem Grundtatbestand ausgegangen wird und danach schwerere Fälle geregelt werden. Dies ist so notwendig und gewollt und das Strafmaß ist entsprechend abgestuft. Man kann rechtlich nicht alle Taten gleich behandeln.

Der normale Gebrauch der Worte "sexuelle Nötigung" und "Vergewaltigung" beinhaltet eine Verharmlosung des Begriffes "sexuelle Nötigung", welche nicht so im Gesetz steht.
stimmt hasste recht louiz. :)
aber es steht nicht da wer dieses gesetzt erlassen hat.;)

lg binchen
 
Ich muss Binchen stante pede verteidigen.:fechten:
Ich war es, die als erste dummerweise BGB statt StGB geschrieben hat. Nach dem Abschicken hatte ich es schon gemerkt, war dann aber zu müde oder zu faul (vielleicht auch beides) und habs stehen lassen. Warum sich Louiz für seinen Beitrag einen Roten eingefangen hat, kann ich beim besten Willen nicht verstehen, genauso wenig, wie ich dieses fanatische Punkten der letzten Wochen verstehen kann.

Rhona
 
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Ist jetzt Deine Grundfrage beantwortet, Rhona ? Wenn ja, abbonniere ich dieses Thema nicht mehr.



Wolltest Du moralische Empörung in uns entfachen - oder was oder wie ???? Oder hofftest Du auf eine Sachauskunft - eine, wie sie Dir Louiz gegeben hat.
Dass dieser Thread auch noch in ein Punktegeheule ausartet, tut mir leid.

Marianne
 
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