Hier irrst du dich! Die freie Meinungsäußerung muß zwar nicht unbedingt gehört werden, aber sie muß prinzipiell gehört werden können. Das Übertönen ist eine eindeutige Behinderung und sogar Verhinderung der freien Meinungsäußerung......Selbstverständlich!! Das !Recht auf freie Meinungsäußerung", schließt das "Recht", dass die "geäußerte Meinung" auch "gehört werden" muss, "nicht mit ein"!!.....
meint plotin