• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Gewalt

Man kann sicher auch anderes mit seiner Zeit anfangen. :)
...aber eben alles nur 'seinerzeit zu seiner Zeit' im Rahmen von Gesetzen, die nicht 'wie von selbst' aus dem Rahmen fallen dürfen......:p
..es gibt auch viel Missbrauch staatlicher Gewalt, durch den Staat selbst.
Das ist bestimmt ganz harmlos und kaum der qualifizierten Rede wert. :D
....ein Gewaltmonopol sollte immer nur der Staat haben.
< immer > also ohne Ausnahme? - Also auch wenn eine staatliche Maßnahme nur den Zweck haben kann, einem Bürger einen schweren Schaden zuzufügen?

Dann akzeptierst Du also auch < immer >, dass die Exekutive gerade bei Verdacht auf Vorliegen eines politischen Deliktes sich dabei beliebige Handlungsoptionen zur qualifizierten Bewertung - vorher und nachher - ebenso beliebig offenhalten darf? :rolleyes:

Dann hätte nämlich der Staat das letzte Wort - und nicht der Bürger!
 
Zuletzt bearbeitet:
Werbung:
< immer > also ohne Ausnahme? - Also auch wenn eine staatliche Maßnahme nur den Zweck haben kann, einem Bürger einen schweren Schaden zuzufügen?

Dann akzeptierst Du also auch < immer >, dass die Exekutive gerade bei politischen Delikten sich beliebige Handlungsoptionen zur qualifizierten Bewertung - vorher und nachher - beliebig offenhalten darf? :rolleyes:
Zur Diskussion stand hier das Gewaltmonopol; das ist kein Staat, wenn irgendeine Person oder andere Institution ein Gewaltmonopol hat.
 
Zur Diskussion stand hier das Gewaltmonopol; das ist kein Staat, wenn irgendeine Person oder andere Institution ein Gewaltmonopol hat.
Komische Denkweise. In Deutschland gilt das staatliche Gewaltmonopol als "Staatsgewalt" im Sinne des Art. 20 GG als verfassungsrechtlicher Garant für das Funktionieren von Rechtsstaatlichkeit und kann durch jede Person - in dazu qualifizierter Weise - ausgeübt werden.

Und diese Rechtsstaatlichkeit darf sehr wohl im Namen des Staates (ohne Werbung für ein gleichnamiges Buch machen zu wollen :D) von "irgendeiner Person oder anderen Institution" - im Rahmen der Verfassung - als Gewaltmonopolist eines partiell anzuerkennenden Völkerrechtssubjektes verstanden werden dürfen, im Hinblick auf eine unverzichtbare Forderung eines Bürgers nach Art.20 GG Absatz 1-3, dass alle Entscheidungen vollziehender Gewalt und Rechtssprechung - zumindest in Deutschland - an Recht und Gesetz gebunden sind und dem Recht zur Nachprüfung unterliegen, welches insbesondere dann unverzichtbar wäre, sollte es dabei vorrangig gelten, einen besonders schweren Schaden vom Deutschen Volke abzuwenden...

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
Komische Denkweise. In Deutschland gilt das staatliche Gewaltmonopol als "Staatsgewalt" im Sinne des Art. 20 GG als verfassungsrechtlicher Garant für das Funktionieren von Rechtsstaatlichkeit und kann durch jede Person - in dazu qualifizierter Weise - ausgeübt werden.

Und diese Rechtsstaatlichkeit darf sehr wohl im Namen des Staates (ohne Werbung für ein gleichnamiges Buch machen zu wollen :D) von "irgendeiner Person oder anderen Institution" - im Rahmen der Verfassung - als Gewaltmonopolist eines partiell anzuerkennenden Völkerrechtssubjektes verstanden werden dürfen, im Hinblick auf eine unverzichtbare Forderung eines Bürgers nach Art.20 GG Absatz 1-3, dass alle Entscheidungen vollziehender Gewalt und Rechtssprechung - zumindest in Deutschland - an Recht und Gesetz gebunden sind und dem Recht zur Nachprüfung unterliegen, welches insbesondere dann unverzichtbar wäre, sollte es dabei vorrangig gelten, einen besonders schweren Schaden vom Deutschen Volke abzuwenden...

Bernies Sage (Bernhard Layer)
Nichts anderes meinte ich als im Namen des Staates.
 
Dann akzeptierst Du also auch < immer >, dass die Exekutive gerade bei Verdacht auf Vorliegen eines politischen Deliktes sich dabei beliebige Handlungsoptionen zur qualifizierten Bewertung - vorher und nachher - ebenso beliebig offenhalten darf?

Das ist das große Problem sämtlicher Allaussagen. Nur ein Gegenbeispiel und schon sind sie falsch. Daher besser "oft" oder "meistens" statt "immer" sagen. Auch wenn letztlich bloß "manchmal" und "selten" zutreffend ist.
 
Gewalt ist eine Ausdrucksform, die Eindruck zu bewirken vermag.
Gewalt beginnt wo der Verstand nicht ausreicht Konflikte zu lösen.....
Jegliche einflussnehmende Gewalt beginnt bereits mit der Sanftheit einer Berührung,
wo der Verstand (noch) nicht ausreicht, das Entstehen von Gefühlen zu begreifen...
:brav:

Die innere Gewalt einer Natur in Form von Lageenergie
trifft sich mit der äußeren Gewalt der Natur in Form von Plageenergie.

Wo Energien sich um die Vorherrschaft plagen
uns die Methoden im Konfliktumgang die Lösung einsagen.

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
Werbung:
Aus den aktuellen Nachrichten dieser Tage: Ein junger weißer Mann, der eine kugelsichere Weste trug, hat in einer Kirche in Texas das Feuer auf Gläubige eröffnet und dabei 26 Menschen getötet, zwanzig weitere Menschen wurden verletzt. Der Täter verstarb nach einer Autoverfolgungsjad mit der Polizei......

Ungezähmte Gewalt mag sinnlos erscheinen - Gezähmte Gewalt bedarf des Verstehens schon im ganz Kleinen.

siehe hierzu auch:

https://www.denkforum.at/threads/sprache-und-wahrheit.17286/

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben