Das muß anders werden!
Walter:
>>Ich meinte ja eher den umgekehrten Fall, es wurde NICHT misshandelt und verlangt ein Auto.
<<
Unwahrscheinlich, das wäre versuchte Erpressung mit falschen Anschuldigungen.
Dafür braucht man Zeugen, die eine Falschaussage machen.
Auf diese Art könnte man jedem alles anhängen.
Das geschieht aber in der Praxis eher selten.
Erpressungen werden vielmehr mit dem Wissen von realen Straftaten versucht.
Und dann kann das mißhandelte Kind natürlich ein Auto verlangen, was den Straftatbestand der Erpressung erfüllt.
Der Alte prügelt und dafür wird er später zur Kasse gebeten - nicht legal, aber eine Art spätes Schmerzensgeld, oder?
Nein -
das ist natürlich Blödsinn, durch kein Geld der Welt können die Schäden, die durch Mißhandlungen bei einem Kind angerichtet werden, wieder gut gemacht werden.
Daher gilt es vornehmlich, Mißhandlungen zu verhindern.
Und da Kinderschläger häufig Feiglinge sind, die sich im Leben oft selbst unterdrückt fühlen, könnte eine entsprechende Gesetzeslage manche vielleicht von ihrem Tun abhalten.
Kinderhäuser könnten für die Opfer eine erste Anlaufstelle sein, natürlich müssen dazu die Gesetzte entsprechend geändert werden.
Die wirksamste Maßnahme gegen die Mißhandlung von Kindern halte ich die ausgiebige Behandlung der Problematik im Schulunterricht.
Bestehende Fälle könnten dabei aufgedeckt und künftige Fälle verhindert werden, wenn die Schüler später selbst Eltern sind.
Walter:
>>Funktioniert das denn? Ich war nur sehr skeptisch wie man nach so langer Zeit noch etwas beweisen kann, meist gibt es doch keine Zeugen, oder?
<<
Diese Regelung ist erst einige Jahre alt, aber ich denke, daß sie funktioniert.
Auch nach langer Zeit werden Angehörige sexuellen Mißbrauch oder Mißhandlungen nicht vergessen!
Großeltern, ein Elternteil, Geschwister, Nachbarn, Spielkameraden, Sportlehrer, Hausarzt, ...
Der Hausarzt unterliegt ja der Schweigepflicht und er wird beim bloßen Verdacht auf Kindesmißhandlung ("das Kind ist die Treppe hinuntergefallen!") nicht aktiv tätig werden.
Ärzte haben aber eine Kartei und sind auch nach 20 Jahren gute Zeugen.
Was ist denn die unbefriedigende Alternative?
Kinder werden mißhandelt und sind möglicher Weise ihr Leben lang psychisch geschädigt.
Und die Täter bleiben unbestraft.
Walter:
>>Ich meinte ja eher den umgekehrten Fall, es wurde NICHT misshandelt und verlangt ein Auto.
<<
Unwahrscheinlich, das wäre versuchte Erpressung mit falschen Anschuldigungen.
Dafür braucht man Zeugen, die eine Falschaussage machen.
Auf diese Art könnte man jedem alles anhängen.
Das geschieht aber in der Praxis eher selten.
Erpressungen werden vielmehr mit dem Wissen von realen Straftaten versucht.
Und dann kann das mißhandelte Kind natürlich ein Auto verlangen, was den Straftatbestand der Erpressung erfüllt.
Der Alte prügelt und dafür wird er später zur Kasse gebeten - nicht legal, aber eine Art spätes Schmerzensgeld, oder?
Nein -
das ist natürlich Blödsinn, durch kein Geld der Welt können die Schäden, die durch Mißhandlungen bei einem Kind angerichtet werden, wieder gut gemacht werden.
Daher gilt es vornehmlich, Mißhandlungen zu verhindern.
Und da Kinderschläger häufig Feiglinge sind, die sich im Leben oft selbst unterdrückt fühlen, könnte eine entsprechende Gesetzeslage manche vielleicht von ihrem Tun abhalten.
Kinderhäuser könnten für die Opfer eine erste Anlaufstelle sein, natürlich müssen dazu die Gesetzte entsprechend geändert werden.
Die wirksamste Maßnahme gegen die Mißhandlung von Kindern halte ich die ausgiebige Behandlung der Problematik im Schulunterricht.
Bestehende Fälle könnten dabei aufgedeckt und künftige Fälle verhindert werden, wenn die Schüler später selbst Eltern sind.
Walter:
>>Funktioniert das denn? Ich war nur sehr skeptisch wie man nach so langer Zeit noch etwas beweisen kann, meist gibt es doch keine Zeugen, oder?
<<
Diese Regelung ist erst einige Jahre alt, aber ich denke, daß sie funktioniert.
Auch nach langer Zeit werden Angehörige sexuellen Mißbrauch oder Mißhandlungen nicht vergessen!
Großeltern, ein Elternteil, Geschwister, Nachbarn, Spielkameraden, Sportlehrer, Hausarzt, ...
Der Hausarzt unterliegt ja der Schweigepflicht und er wird beim bloßen Verdacht auf Kindesmißhandlung ("das Kind ist die Treppe hinuntergefallen!") nicht aktiv tätig werden.
Ärzte haben aber eine Kartei und sind auch nach 20 Jahren gute Zeugen.
Was ist denn die unbefriedigende Alternative?
Kinder werden mißhandelt und sind möglicher Weise ihr Leben lang psychisch geschädigt.
Und die Täter bleiben unbestraft.