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[FLUCHTPUNKT EUROPA] Aktivitäten, Berichte, Eindrücke, Reaktionen, Zivilcourage ...

Es ist ja wie meistens der Mittelweg optimal, der Gutmensch ist oft etwas naiv und braucht Schutz, der superschlaue Intellektuelle ist zwar stark aber er bekommt
seine seelischen Empfindungen nicht in den Griff von der Empathie ganz zu schweigen. Von allem etwas in richtiger Dosierung dient am besten der Lebenskunst.
 
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Ich würde mein Leben für Österreich geben, denn das ist meine geliebte Heimat.

:oops:Sorry das wusste ich nicht, weil es aus deinem Avatar „Ort“ nicht ersichtlich war!
Die Zustände in Slowenien sind bereits dermaßen erbärmlich, dass die hochtraumatisierten Flüchtlinge, schon auf die Helfer losgehen.

Eine Rot-Kreuz Mitarbeiterin flüchtet schockiert:eek: aus einer Turnhalle und sagt „ wenn ihr die Hölle sehen wollt: Da drinnen ist sie.“
http://www.welt.de/politik/ausland/article147998653/Wenn-Fluechtlinge-auf-Helfer-losgehen.html
 
Was verstehen sie unter einem „unberechtigten Aufenthalt an einem Ort?“

Einen Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung.

Das BAMF informiert:

»Hinweis
Wenn Sie kein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines der anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, benötigen Sie für den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Neben dem Visum für die Einreise und den anschließenden kurzfristigen Aufenthalt wird der Aufenthaltstitel erteilt als

Die Staatsangehörigen der Schweiz und ihren Familienangehörigen erteilte Aufenthaltserlaubnis dient nur dem Zweck, das bestehende Freizügigkeitsrecht zu bescheinigen. Sind Sie Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers und deshalb freizügigkeitsberechtigt, wird Ihnen hierzu eine Aufenthaltskarte ausgestellt.«

»Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet. Sie wird erteilt für Personen, die

  • in Deutschland eine Ausbildung machen möchten (§§ 16-17 Aufenthaltsgesetz)
  • in Deutschland arbeiten möchten (§§ 18-21 Aufenthaltsgesetz)
  • aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland bleiben können (§§ 22-26 Aufenthaltsgesetz)
  • aus familiären Gründen nach Deutschland zuwandern (§§ 27-36 Aufenthaltsgesetz)
  • Ausländer und ehemalige Deutsche, die nach Deutschland zurückkehren wollen (§§ 37, 38 Aufenthaltsgesetz)
  • in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Daueraufenthaltsrecht besitzen (§ 38a Aufenthaltsgesetz)
Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Dabei wird grundsätzlich auch berücksichtigt, ob jemand ordnungsgemäß an einem Integrationskurs teilgenommen hat«

Fundstelle: BAMF

Wenn der D Run weiter so anhält und alle Turnhallen voll sind, wird es wohl
oder übel zu Zwangseinquartierungen kommen wie es mal nach dem 2 WK der Fall war.


Ordentlich geführte Lager (DDR-Flüchtlinge mußten auch eine gewisse Zeit in Auffanglager verbringen) und die Neuauflage eines sozialen Wohnungsbauprogramms machen solche Albernheiten überflüssig.
 
Mir fällt auf die Schnelle kein noch Lebender ein, der ein Denkmal bekommen hat.
Ein echtes Denkmal in Stein gehauen.
 
Ist es Klugheit, seine Mitmenschen als blöd zu besingen?


Das geht aus dem Liedtext nicht hervor.

Rechtsradikale benötigten ein Dutzend Jahre, um Deutschland in Schutt und Asche zu legen. Rechtsradikale wurden nicht benötigt, um die Wiedervereinigung herbeizuführen. Rechtsradikale haben in 50 Jahren keinen nennenswerten Beitrag für Deutschland geleistet. Es ist nicht zu erwarten, daß Rechtsradikale einen vernünftigen Beitrag zu einer ordentlichen Versorgung der Flüchtlinge leisten werden und den Aufenthalt der Flüchtlinge im Rahmen der Gastfreundschaft so angenehm wie möglich zu machen.
 
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Einen Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung.

Das BAMF informiert:

»Hinweis
Wenn Sie kein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines der anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, benötigen Sie für den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Neben dem Visum für die Einreise und den anschließenden kurzfristigen Aufenthalt wird der Aufenthaltstitel erteilt als

Die Staatsangehörigen der Schweiz und ihren Familienangehörigen erteilte Aufenthaltserlaubnis dient nur dem Zweck, das bestehende Freizügigkeitsrecht zu bescheinigen. Sind Sie Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers und deshalb freizügigkeitsberechtigt, wird Ihnen hierzu eine Aufenthaltskarte ausgestellt.«

»Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet. Sie wird erteilt für Personen, die

  • in Deutschland eine Ausbildung machen möchten (§§ 16-17 Aufenthaltsgesetz)
  • in Deutschland arbeiten möchten (§§ 18-21 Aufenthaltsgesetz)
  • aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland bleiben können (§§ 22-26 Aufenthaltsgesetz)
  • aus familiären Gründen nach Deutschland zuwandern (§§ 27-36 Aufenthaltsgesetz)
  • Ausländer und ehemalige Deutsche, die nach Deutschland zurückkehren wollen (§§ 37, 38 Aufenthaltsgesetz)
  • in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Daueraufenthaltsrecht besitzen (§ 38a Aufenthaltsgesetz)
Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Dabei wird grundsätzlich auch berücksichtigt, ob jemand ordnungsgemäß an einem Integrationskurs teilgenommen hat«

Fundstelle: BAMF

Danke für die Mühe die sie sich gemacht haben. :umarm:


Eigentlich hätten die 700 Asylsuchenden nicht die Notunterkunft verlassen dürfen!

Aber ich denk mal das ist ja kein Problem, denn sicherlich sind alle ordnungsgemäß registriert und namentlich erfasst
und bestimmt wissen sie auch, dass ein Wohnortswechsel amtlich genehmigt sein muss.

Frage könnte theoretisch ein Asylbewerber an mehreren Orten Asyl beantragen?

http://www.focus.de/politik/ausland...notunterkuenften-verschwunden_id_5036886.html

Am 1. Januar 2015 wurde die sogenannte Residenzpflicht für viele Flüchtlinge abgeschafft.
Seitdem dürfen sie sich in der Regel nach Ablauf von drei Monaten frei im Bundesgebiet bewegen.

http://www.proasyl.de/de/themen/basics/basiswissen/rechte-der-fluechtlinge/bewegungsfreiheit/

Der Verstoß gegen die Residenzpflicht kann mit einem Bußgeld bestraft werden, im Wiederholungsfall droht ein Strafverfahren. Lol. :lachen:

Ordentlich geführte Lager (DDR-Flüchtlinge mußten auch eine gewisse Zeit in Auffanglager verbringen) und die Neuauflage eines sozialen Wohnungsbauprogramms machen solche Albernheiten überflüssig.


Da haben sie Recht, den der Städte Bau für die Neubürger sind bereits in Planung.

http://www.welt.de/politik/deutschl...n-Neu-Aleppo-der-Stadt-fuer-Fluechtlinge.html

Frage: Warum können die Deutschen nicht wie die Chinesen, einen Wolkenkratzer innert Wochen hochziehen? :verwirrt1
 
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