Ja, nur scheint dir dafür jedes Mittel recht zu sein - auch Unterstellungen bzw Vorverurteilungen. Ich sehe aber in Migration und Kriminalität zwei voneinander primär unabhängige Phänomene. Populisten differenzieren hier nicht - manche fordern sogar eine Abschiebung als juristische Strafe, Hauptsache "weg" mit den Unliebsamen - wie und auf welchem Weg auch immer. Befolgt man aber die Rechtsstaatlichkeit, dann muss man Migration/Asylstatus und diverse Kriminalität sehr wohl unterscheiden - solange die Kriminalität nicht gerade den Asylstatus betrifft. Und selbst dann kann eine Ablehnung des Asyls keine Strafe sein, sondern lediglich eine Konsequenz von mangelnden Asylgründen.
Das heißt: Ein illegaler Einwanderer, der ein Verbrechen verübt, darf/kann nicht zur Strafe abgeschoben werden, sondern hat strafrechtlich gleich wie jeder Andere behandelt zu werden. Unabhängig davon berühren seine etwaigen Taten im Zielland nicht die vorhandenen oder nicht vorhandenen Gründe für Asyl.
Das heißt, deine geforderte "Aussortierung Krimineller" hat nicht im Asylverfahren zu geschehen, sondern ist Sache der Justiz. Ob jemand "die Situation ausnützt" oder tatsächlich relevante Asylgründe hat ist die einzige Frage, die im Asylverfahren betrachtet werden darf und muss. Daran ändert auch geplante bzw beabsichtigte Kriminalität nichts.
Ja, nur scheint dir dafür jedes Mittel recht zu sein - auch Unterstellungen bzw Vorverurteilungen. Ich sehe aber in Migration und Kriminalität zwei voneinander primär unabhängige Phänomene. Populisten differenzieren hier nicht - manche fordern sogar eine Abschiebung als juristische Strafe, Hauptsache "weg" mit den Unliebsamen - wie und auf welchem Weg auch immer. Befolgt man aber die Rechtsstaatlichkeit, dann muss man Migration/Asylstatus und diverse Kriminalität sehr wohl unterscheiden - solange die Kriminalität nicht gerade den Asylstatus betrifft. Und selbst dann kann eine Ablehnung des Asyls keine Strafe sein, sondern lediglich eine Konsequenz von mangelnden Asylgründen.
Das heißt: Ein illegaler Einwanderer, der ein Verbrechen verübt, darf/kann nicht zur Strafe abgeschoben werden, sondern hat strafrechtlich gleich wie jeder Andere behandelt zu werden. Unabhängig davon berühren seine etwaigen Taten im Zielland nicht die vorhandenen oder nicht vorhandenen Gründe für Asyl.
Das heißt, deine geforderte "Aussortierung Krimineller" hat nicht im Asylverfahren zu geschehen, sondern ist Sache der Justiz. Ob jemand "die Situation ausnützt" oder tatsächlich relevante Asylgründe hat ist die einzige Frage, die im Asylverfahren betrachtet werden darf und muss. Daran ändert auch geplante bzw beabsichtigte Kriminalität nichts.
Also: es gibt zwei Unterscheidungen
1. asylberechtigt - nicht asylberechtigt
2. kriminell - nicht kriminell
Du setzt "asylberechtigt = nicht kriminell" bzw "nicht asylberechtigt = kriminell" gleich.
Das ist der grundlegende Fehler, auf den ich versuche, dich aufmerksam zu machen.
Ein Rechtsstaat ist kein Privatclub, der jeden ausschließen bzw mit jedem nach belieben verfahren kann, der ihm nicht unter die Nase passt. Er hat eine rechtliche und moralische Verpflichtungen sich selbst seinen Bürgern, Bürgern anderer Länder, anderen Ländern und der gesamten Menschheit gegenüber.
Die Beachtung dieser Verpflichtungen ist auch notwendig, damit wir unsere gewohnte Freiheit und Sicherheit genießen können - sie ist also nicht nur Altruismus, sondern durchaus auch (und ich meine vornehmlich) zum eigenen Vorteil.
Also: es gibt zwei Unterscheidungen
1. asylberechtigt - nicht asylberechtigt
2. kriminell - nicht kriminell
Du setzt "asylberechtigt = nicht kriminell" bzw "nicht asylberechtigt = kriminell" gleich.
Das ist der grundlegende Fehler, auf den ich versuche, dich aufmerksam zu machen.
Ein Rechtsstaat ist kein Privatclub, der jeden ausschließen bzw mit jedem nach belieben verfahren kann, der ihm nicht unter die Nase passt. Er hat eine rechtliche und moralische Verpflichtungen sich selbst seinen Bürgern, Bürgern anderer Länder, anderen Ländern und der gesamten Menschheit gegenüber.
Die Beachtung dieser Verpflichtungen ist auch notwendig, damit wir unsere gewohnte Freiheit und Sicherheit genießen können - sie ist also nicht nur Altruismus, sondern durchaus auch (und ich meine vornehmlich) zum eigenen Vorteil.