Ja, es gibt sicher welche die es auch versuchen, aber die haben nicht ihr Land mit dieser Intention verlassen, die wollten nur Kriegshandlungen entkommen.
Aha, und woher willst du das wissen ?
Ja, könnte ich, habe es aber nicht behauptet, weil jemanden nach seinem Anfangsbuchstaben zu beurteilen ist Schwachsinn. Weil der Anfangsbuchstabe kein Verhalten ist, dass man beurteilen kann.
Man hätte ja die Möglichkeit, den Anfangsbuchstaben ändern zu lassen. Das Unterlassen dieses Aktes ist duchaus ein Verhalten, das man beurteilen kann. Nur, hier werde wir uns wohl einig sein, dass (auch) dieses Verhalten nicht viel über die Neigung zu Brandstiftung aussagt.
Welche Dinge werfe ich in einen Topf ???
Die Art bzw der Grund der Einreise und die Neigung zur Brandlegung.
Nein, ich unterscheide zwischen echten Kriegsflüchtlingen und illegalen Eindringlingen. Und der Unterschied sollte dir bekannt sein.
Ja, der Unterschied liegt im Lebensumstand im Ursprungsland - und in der hiesigen willkürlichen Festlegung, welcher Lebensumstand im Ursprungsland ausreicht, um legal "Eindringen" zu dürfen. Ich sehe keinen Zusammenhang zu etwaigen kriminellen Neigungen inklusive Wunsch nach Brandstiftung.
Nochmals, für mich geht es um die Wahrscheinlichkeit das die eine oder die andere Gruppe sich kriminell verhält.
Zur Berechnung einer Wahrscheinlichkeit bedarf es einer Statistik. Welche Statistik hast du herangezogen ? Ansonsten ist es keine Wahrscheinlichkeit, sondern lediglich eine Unterstellug deinerseits, die du offensichtlich mit den Lebensumständen in den Herkunftsländern begründest. Zumindest für mich keineswegs plausibel.
Und bei der Gruppe die Dokumente "verliert", mit gefäschten Dokumenten kommt oder plötzlich minderjährig wird, sind doch offensichlich schon Tendenzen zur Kriminalität erkennbar.
Auch "echte Kriegsflüchtlinge" würden wohl alles tun, was notwendig ist (auch Dokumente "verlieren"), wenn es ihnen das bringt, was sie wollen. Die Tatsache, dass etwas einfach nicht notwendig ist sagt nichts über die Wahrscheilichkeit aus ob sie etwas tun, wenn es einmal für sie notwendig wird. Wer schläft, sündigt nicht. Das sagt aber noch nichts über eine kriminelle Neigung des Schlafenden aus - auch Kriminelle schlafen. Zusätzlich sagt das "Verlieren" von Dokumenten noch nichts über die Neigung zur Brandlegung aus. Wie ich auch schon am Beispiel Betrüger versus Gewaltneigung dargelegt hatte, auch Kriminelle darf man nicht in einen Topf werfen. Auch wenn es der Populismus vorschreibt.