KANTIG
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Die "EU-Verträge" sind Völkerrecht - es fehlt Ihnen allerdings die für einen Staat wesentlichen Merkmale: Einheitliches Staatsgebiet, Macht.... Das Kriterium Volk schillert und kann wohl nur als einheitliche Staatsbürgerschaft verstanden werden - die auch nicht vorliegt.Der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist zwar schon vor rund 15 Jahren ratifiziert worden, konnte aber bis heute - aus unterschiedlichen Gründen - nicht als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft treten.