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Es kommt näher: München

Ne, die

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Ja sicher sind das die 'Besseren', die 'Guten'! Sieht man doch auch sofort!
 
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Wo wird denn (zumindest 'längst') nicht "registriert"? Und "Täter" 'steht dabei dann schon irgendwie irgendwo dran'?


Ist eigentlich schon alles gesagt worden.
Natürlich steht nicht dran, wer Täter ist.
Registriert man aber die hereinkommenden Menschen, nimmt ihnen Fingerabdrücke ab usw, dann kann man sie - sofern sie Strattaten begehen - leichter ausfindig machen und vor allem überführen.
Frag einfach mal Kriminalisten!
 
Es gibt keinen unkontrollierten Einlass ... nur sticht das Menschenrecht auch nach der Kontrolle.

Allerdings wird es Kriminellen und Extremisten grundsätzlich leicht gemacht, weil man glaubt, die allgemeinen Persönlichkeitsrechte stünden über der inneren SIcherheit eines Landes.
Ooch, wie... 'furchtbar'!
Wozu denn überhaupt noch ein "Land" ohne die "Persönlichkeitsrechte" der "Personen" in ihm?? Auch und gerade, wo es die "Sicherheit", von der Du offensichtlich so gerne träumst, niemals geben kann und geben wird!
Darum dauern die Abläufe so lang. Darum können wir wir nicht zielgerichtet gegen diese erkannten Kriminellen und Extremisten vorgehen. Darum sind wir in der Situation, in der wir aktuell sind ... Einlass bekommen sie, so oder so.
Ja eben, 'und das ist auch gut so'! Wir müssen uns (auch) zukünftig damit auseinandersetzen, ob uns das gefällt oder nicht, und 'ziemlich' egal wo!
Aber so, dass wir uns "persönlichkeitsrechtens"... überhaupt noch im Spiegel sehen wollen und können!
 
Meinst du jetzt mich oder den Alternativen?

Dich hab ich zitiert. Angesprochen könnt ihr euch beide fühlen.

Ein Kriminalist ist auch an rechtstaatliche Ermächtigungen gebunden.

Fingerabdrücke sind aus kriminalistischer Sicht nicht ganz unproblematisch, da bräuchte es eher eine generelle DNA-Entnahme.

Man müsste von allen Fingerabdrücke/DNA nehmen, was dem Gleichheitsgrundsatz, aber nicht dem Strafprozeßrecht entsprechen würde. Fingerabdrücke können zur Identifizierung im ausländerrechtlichen Verfahren genommen werden. Im Strafverfahren wird es mit DIESEN Abdrücken aufgrund der Zweckbindung schwierig. Ein automatisierter Abgleich ist da nur zur Identifizierung möglich, nicht aber zum Abgleich mit Fngerspuren.
 
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Dich hab ich zitiert. Angesprochen könnt ihr euch beide fühlen.

Ein Kriminalist ist auch an rechtstaatliche Ermächtigungen gebunden.

Fingerabdrücke sind aus kriminalistischer Sicht nicht ganz unproblematisch, da bräuchte es eher eine generelle DNA-Entnahme.

Man müsste von allen Fingerabdrücke/DNA nehmen, was dem Gleichheitsgrundsatz, aber nicht dem Strafprozeßrecht entsprechen würde. Fingerabdrücke können zur Identifizierung im ausländerrechtlichen Verfahren genommen werden. Im Strafverfahren wird es mit DIESEN Abdrücken aufgrund der Zweckbindung schwierig. Ein automatisierter Abgleich ist da nur zur Identifizierung möglich, nicht aber zum Abgleich mit Fngerspuren.


Na schön, aber ein Passfoto und das Vermerken besonderer Kennzeichen wird wohl rechtlich drin sein.
 
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