Du hast dich blamiert. Wir würden niemals sagen: nun Arsen in Zahnpasta Macht zwar in 1:1000 fällen krebs verhindert aber in 99% Karies. Gerade du hast dich blamiert.
Du bist es, der sich blamiert, weil er willkürliche Zahlen vorgibt, irgendeinen willkürlichen Algorithmus anwendet, einen unsinnigen Schluss daraus zieht, und dann mir unterstellen will, ich hätte diesen Schluss gezogen und mich blamiert. Wen, glaubst du, kannst du mit dieser Schmierenkomödie täuschen?
Weil es hier nämlich eindeutig um die Gefährlichkeit geht. Außerdem verstehst du nicht, dass in meinem hypothetischen Beispiel es einen Süßstoff gibt, der sehr wohl Krebs macht.
Und die Gefährlichkeit ergibt sich nun einmal aus Schadensgröße und Eintrittswahrscheinlichkeit.
Und ja, in deinem Beispiel war nur von "künstlichen Süßstoff" die Rede und nicht von "Einem künstlichen Süßstoff" oder "Einem Beispiel eines künstlichen Süßstoffes".
Wer schreiben kann, ist eindeutig im Vorteil.
Und ich darf ja wohl selbst entscheiden, welche Analogien ich verwende.
Natürlich, nur hast du eine schlechte Wahl getroffen.
Ich habe ja nicht gesagt, Fakt ist das "Aspartam" das tut. Wer lesen kann.
Hat auch niemand behauptet. Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil.
Wir haben doch gerade gesehen, dass du sie nicht verstehst. Du weißt ja nicht einmal, über welchen Süßstoff das ich geredet habe. Aber du willst mitreden, wie süß.
Du hast auch nicht mehr als "künstlicher Süßstoff" geschrieben, und mehr muss man ja auch nicht wissen um zu erkennen, dass deine Behauptung, die Gegenüberstellung der Alternative wäre kein angebrachtes Argument, unsinnig ist.
Ist für die Analogie absolut unerheblich,. Das hast du wirklich immer noch nicht verstanden, oder?
Ist nicht unerheblich, wenn die Ablehnung des Süßstoffs aus Gesundheitsschutz erfolgen soll.
Das hast du noch immer nicht verstanden.
Falsch. Weil es sich um ein Gleichnis/vergleich etc handelt.
Es befreit auch dein Gleichnis von Sinn.
Du kannst ja wirklich gar nichts.
Du kannst nicht einmal richtig schreiben. Was soll ich aus deinem Wirrwarr denn machen können?
Welche? Bitte mit Nachweis!
Es ist ein hypothetisches Beispiel, also jeder hypothetische künstliche Süßstoff, der keine schädlichen Nebenwirkungen hat, was durch hypothetische Nachweise belegt ist.
Genau umgekehrt ist es. Du hast es nicht verstanden, deshalb für dich extra ganz einfach. Angenommen, es kommt jetzt ein Süßstoff auf den Markt. Stellt sich aber heraus, dass er sehr carziogen ist. diesen will irgendein Mensch nicht akzeptieren. Das Argument, dass auch zuckerirgendeinen Schaden anrichtet, ist nicht zulässig.
Ist auch obsolet, da jener Süßstoff nicht zugelassen werden würde. In deinem Beispiel wurde aber das Ausmaß der Gefährlichkeit nicht konkretisiert, sondern nur schwammig erwähnt.
Genauso wenig wie man sagt, es gibt aber auch gute Süßstoffe: hey, die kannst du ja nehmen. es ging um den hypothetischen Süßstoff X. Du hast das nicht begriffen, ich weiß. Es lässt sich wirklich extrem schlecht dastehen.
Es lässt DICH extrem schlecht dastehen, weil du jetzt von einem hypothetischen Süßstoff X redest, zuvor aber nur generell "künstilcher Süßstoff" geschrieben hattest.
Die sogenannte "Beamtenbeleidigung" existiert im rechtlichen Sinne nicht, wie ich bereits seit einigen Tagen versuche, dir zu vermitteln. Insbesondere nicht in dem von dir gewünschten Kontext.
Dein Blabla ist irrelevant, es geht nur um diese beiden Punkte:
1. Beamtenbeleidigung = Beleidigung eines Beamten.
2. Ist diese strafbar? --> Ja.
Beweisführung abgeschlossen.
Wenn du mich zum Beispiel aufgefordert hast, zu einem Beamten zu gehen und ihm gewisse Dinge vorzuwerfen, handelt es sich um eine juristische Fragestellung, nicht um eine semantische. Aus diesem Grund habe ich Recht, wenn ich sage: "In diesem Kontext existiert keine 'Beamtenbeleidigung'", und das ist eine Tatsache.
Ein Kontext, den du willkürlich einbringst und nicht der, auf den ich mich bezog.
Was in deinem Kontext ist oder nicht ist, ist völlig irrelevant. Und wolltest jedoch deinen Kontext auf meine Aussage übertragen, und das ist unzulässig.
Soviel du deiner Argumentationskunst.
Du kannst dies akzeptieren oder es sein lassen, es ändert jedoch nichts an den rechtlichen Realitäten. Falls du Zweifel hast, kannst du gerne einen Rechtsanwalt konsultieren.
Ich habe keine Zweifel am Begriff der Beamtenbeleidigung. Und auch keine Zweifel daran, dass du es einfach nicht kapierst. Ist wohl zu hoch für dich.