FreniIshtar
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Aber, zurück zur Frage. Es ist schwer dafür zu argumentieren, dass eine muslimische Frau kein Kopftuch tragen dürfte, aber einheimische Frauen oder auch Männer sehr wohl. Klar, bei "unseren" ist das Kopftuch (außer bei Nonnen) kein religiöser Ausdruck, für muslimische Frauen hingegen kann das durchaus so sein.
und:
Nur, wie will man das in einen Paragraphen pressen, ohne die garantierte Religionsfreiheit zu beschneiden ?
weil:
Das ist wohl der Kernpunkt des rechtlichen Problems.