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Die Rechte von Minderheiten

AW: Die Rechte von Minderheiten

Minderheit (Minorität), Bevölkerungsgruppe, die sich von der Mehrheit des Staatsvolks durch Rasse, Sprache, Religion, Moral, soziale Funktion u.)a. unterscheidet (nationale M.) und deshalb oft durch die Mehrheit diskriminiert wird. Zum Schutz der M. sind oft bes. rechtl. Maßnahmen (u.)a. Einrichtung von Minderheitenschulen, Anerkennung der Sprache als zweite Amtssprache) notwendig. Das Minderheitenproblem taucht im Völkerrecht mit dem Aufkommen des Nationalstaatsgedankens und der Herausbildung des Selbstbestimmungsrechts der Völker auf. Angehörige von M. werden in zahlr. Staaten verfassungs- und völkerrechtlich geschützt. In der BR Deutschland begründet sich der Minderheitenschutz aus dem Gleichheitsgrundsatz (Art.)3, Abs.)1 GG) und dem Diskriminierungsverbot (Art.)3, Abs.)3 GG).

(c) Meyers Lexikonverlag.


Dass der Wortstamm "minder-" in anderen Wörtern die Bedeutung "schlecht-" annimmt, bedeutet nicht, dass es diese Bedeutung auch in "Minderheit" hat.

Aus Wiki:
"Der Begriff Diskriminierung bezeichnet sowohl in den Sozial- und Rechtswissenschaften als auch umgangssprachlich die soziale Diskriminierung, die gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder Individuen."


Es käme hier vermutlich darauf an, welche Assoziation des Wortes Minderheit die Mehrheit bei einer Interpretation hat.

Wenn die mehrheitlich veranschlagte Minderheit auch in der hier assoziierten Minderheit wäre und nicht in einer konträr assoziierten Mehrheit, käme einer diskriminierenden Mehrassoziation des Wortes Minderheit wahrscheinlich keine herabwürdigende Minderassoziation des Wortes Mehrheit hinterher. :)
 
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AW: Die Rechte von Minderheiten

Das ist bei dir besonders nötig, denn schon wieder greifst du gewaltig daneben, und K. Maximus haut in die selben falsche Kerbe.

Gruß Fritz


Du findest ein Äquivalent der richtigen Deutung durch Axl, nämlich in der Einschätzung in diverser Polizeigesetzbücher, wo Minderheit, sehr wohl dem Wort "minder" als Stamm, zumindest deren Auslegung und dem rechtlichen Anspruch gemäß determiniert sind (Besitz- Erb- Grundbuch, Handelsrecht, Ehe- Namensrecht u. s. w.).

Nicht umsonst waren determinierte Minderheiten in den 20iger und 30iger Jahren in Polizeiakten zum ?Schutz? erfasst, selbige aufgenommene Personen als Minderheiten wurden von selbigen Beamten, dann als Gestapo-Mitarbeiter Anfang der 40iger Jahre, in Minderheitenzentren gebracht (Auschwitz, Dachau, Birkenau, Lublin, Mauthausen u. s. w.) Ziel ist immer die Vernichtung, oder Vermassung von Menschen als Randgruppen (Einheitsbrei).

Vollkommen richtig, wie Axl die Bösartigkeit und Hinterlist des Begriffes erkannt hat!

K. M.
 
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