AW: Die Rechte von Minderheiten
ich muss zugeben das ich diesen forumsbeitrag eröffnet habe um weitere ideen für meine Hausarbeit (bzw. unsere, habe die Hausarbeit mit jmd. zusammen gemacht) benutzt habe, habe das bewusst vorher nicht angekündigt, weil man so oft nicht gut geholfen bekommt... aber habe eure texte ja eh nicht stumpf übernommen... ich möchte euch nicht unsere hausarbeit vorenthalten... ich hoffe sie gefällt euch, die einzigste kritik des lehrers war, dass unsere grammatik nicht so toll war, aber das lag wohl auch daran das ich bis 3 uhr morgens dran gearbeitet habe und meine freundin bis 7 uhr morgens... naja sind trotzdem 14 punkte geworden...
Rechte von Minderheiten
"Mehrheiten zementieren das Bestehende, Fortschritt ist nur über Minderheiten möglich." (Autor/Herkunft: Russell, Bertrand)
Einleitung
In unserer Hausarbeit geht es um die Rechte von Minderheiten, zunächst stellen sich jedoch einige Fragen... Welche Bevölkerungsgruppen werden überhaupt als Minderheit angesehen? Eine Bevölkerungsgruppe, welche zahlenmäßig unterlegen ist? Jedoch stellt sich hier wiederum die Frage warum Frauen als Minderheit angesehen werden, welche in unsere Gesellschaft eine Mehrheit darstellt. Weiterhin hört sich Minderheit abwertend an. Bedeutet der Begriff Minderheiten demnach das die Minderheiten in unserer Gesellschaft einen minderen Wert haben und könnte man somit nicht das Wort Minderheit sogar als Schimpfwort einsetzen? Und wie will man überhaupt Gesetze für eine Bevölkerungsgruppe einführen, bei der man nicht einmal in der Lage ist diese zu definieren und welche Rechte sollte man ihnen einräumen? Stellen manche Minderheiten eigentlich auch gefahren dar? Anderseits fragt man sich ob der Begriff der Minderheit überhaupt noch zeitgemäß ist, gehört nicht jeder irgendwie einer Minderheit an in unserer pluralistischen Gesellschaft?
Definition von Minderheit: Minoritäten im Staats- und Völkerrecht Volksgruppen, die sich durch Abstammung, Sprache, Kultur oder Konfession von der Mehrheitsbevölkerung unterscheiden und über ein politische Gruppenbewusstsein verfügen; z.B. die arabische Minderheit in Israel; deutsche Minderheit in Polen, Rumänien, Baltikum, Südtirol; slowenische und kroatische Minderheiten in Kärnten, im Burgland usw. (1)
Der Begriff einer Minderheit wird seit der Antike benutzt. Bedeutung gewinnt er jedoch erst mit der Ausbildung des Begriffspaars „minorité“ und „majorité“ im 18. Jahrhundert und der Verwendung in der Französischen Revolution. Hier wurden Besonderheiten, Abweichungen und Differenzen erstmals zum Problem gesellschaftlicher und politischer Integration. Diese Problematik kündigte sich jedoch bereits in der Neuzeit an.
Ethnische Minderheiten: Volksgruppen die als Minderheit in einem Land leben, welches überwiegend von einer anderen Ethnie bevölkert ist. Ein Beispiel sind z.B. die Basken in Spanien.
Nationale Minderheiten: Ethnische Minderheiten, die vom Europarat anerkannt wurden (Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten). In Deutschland sind das z.B. Sinti und Roma. Je nach Land können sich die Kriterien zur Anerkennung von Minderheiten und die Gesetze zum Schutz unterscheiden.
Sprachlichen Minderheiten: Sie müssen keine ethnischen oder nationalen Minderheiten sein, sondern unterscheiden sich durch eine andere Muttersprache zur restlichen Bevölkerung eines Staates. In Deutschland gehören unter anderem Dänisch und Nordfriesisch zu den anerkannten Minderheitensprachen.
Religiöse Minderheiten: Müssen keine ethnischen oder nationalen Minderheit sein, sondern unterscheiden sich in ihrer Religion z.B. Protestanten in Frankreich oder Christen in Arabien. Besonders bei diesen Minderheiten gibt es viele Konflikte welche oftmals schon weit in die Geschichte zurück reichen.
Es ist umstritten ob sich all diese Bedeutungsfelder sich unter dem einen Begriff subsumieren lassen. Den „Anderssein“ hat wenig mit der zahlenmäßigen Unterlegenheit einer Bevölkerungsschicht zu tun. Ein gutes Beispiel sind die nichtweißen in der Republik Südafrikas unter der Apartheid, welche obwohl sich nicht zur zahlenmäßig unterlegen waren zur Randgruppe gehören. In unserer Gesellschaft sind es die Frauen, welche Minderheitenschutz genießen obwohl sie deutlich in der Mehrheit sind. Dies wird an der Frauenquotenregelung nochmal näher erläutert. Weitere umstrittene gesellschaftliche Randgruppen, welche zur Minderheit gezählt werden sind Prostituierte, Obdachlose, Arbeitsimmigranten oder auch nationale Minderheit. All diese Gruppen haben das „Anderssein“ gemeinsam, jedoch andere verbindende Merkmale, welche sie als Minderheit auszeichnen fehlen. Der Begriff Minderheit hat somit eine sehr weitreichende Bedeutung, somit zählen nicht nur Zahlen- oder Machtverhältnisse, sondern auch soziale Beziehung zu dem Begriff der Minderheit. Minderheiten sind durch die Normen anderer Gruppen oder Menschen meist mit weniger Anerkennung ausgestattet und sind somit in ihrer Lebens- und Durchsetzungschance begrenzter. Vielleicht kommt hierdurch auch der Begriff der Minderheit, da Minderheiten oft in unserer Gesellschaft benachteiligt werden und dort nicht so ein hohes Ansehen genießen. In der Geschichte wurden Minderheiten sogar verfolgt und getötet, da sie gerne als Sündenbock genommen werden. Sie sind auch ein leichtes Opfer, da sie sich durch ihre zahlenmäßige Unterlegenheit gegenüber der Mehrheit nicht ausreichend währen können. Es ist fraglich ob jegliche Gruppe die zahlenmäßig unterlegen ist als Minderheit bezeichnet wird, somit wären zum Beispiel auch Footballspieler eine Minderheit oder auch Sushi-Esser. Gehören wir somit nicht alle zu einer Minderheit an?
Historische Entwicklung
Minderheiten lassen sich bis zu den Anfängen sozialer Organisationen zurückverfolgen. Erst die Möglichkeit zur freien Entwicklung führte zu einem großen sozialen, politischen und juristischen Handlungsraum. In dem sich Minderheiten immer mehr als politisches und soziales Problem entwickelten. In der frühen Neuzeit treten diese Probleme zunächst in religiöser Hinsicht auf, da sich in Laufe der Jahrhunderte eine religiöse Vielfalt entwickelt hat, welche zu dieser Zeit noch eine große Toleranz einforderten. Die Reformation löste ein Homogenisierungsdruck auf, dieser brachte nicht nur religiöse Probleme mit sich, sondern auch zunehmend politische.
Als nächstes strebten die religiösen Minderheiten das erste mal gleiche und universale Rechte ein, welche für alle geltend sein sollten. Dies stellte den nächsten Schritt zur Homogenisierung dar. Dies löste im 18. Jahrhundert eine Menschenrechtsdiskussion aus. Die Thematik war einerseits die Vorstellung darüber das der Mensch zu einer vernünftigen Entscheidung fähig ist. Gleichzeitig brachte dies jedoch das Problem mit sich das die Menschen unterschiedliche Ansichten über Vernünftigkeit haben. Die Gesellschaft wird somit mit einer neuen Aufgabe belastet. Die Menschen, welche bisher in unterschiedliche Stände unterteilt waren, müssen nun sich eine einheitliches Bild von Gerechtigkeit bekommen und den Status der Gleichberechtigung erreichen.
Der Zerfall der Agrargesellschaft und die Ausbildung einer Industriegesellschaft ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Bildung von Minderheiten. Man spricht ab sofort von der Pluralisierung der Gesellschaft, da sich nun eine neue Vielfalt von Arbeits-, Wohn- und Lebensformen heraus kristallisierte. Minderheiten prägten ab sofort die allgemeine und formale Grundsätze, sowie den Umgang von sozialen Gruppen untereinander, somit entwickelte sich eine Gesamtgesellschaft. Jedoch waren die Minderheiten in dieser Zeit oft auch Opfer. Die Minderheit ist nun mal ein „schöner“ Sündenbock.
Das Nationalstaatsprinzip als politisches Organisationsprinzip der Staaten nach dem Ersten Weltkrieg schuf zunehmend nationale Minderheiten. Auf welche die Aufmerksamkeit fiel, da die Idee vielfach zur Überdeckung sozialer Probleme genutzt wurde. Heute zeigt sich Problem nationaler Minderheiten oft noch dort wo (national-)staatliche Strukturen zerfallen, da dort die Bevölkerungsgruppen und -minderheiten oft keine gemeinsame akzeptierbare Ordnung bieten. Im Rahmen der europäischen Integration müssen Staaten den Schutz von Minderheiten als Bestandteil der Menschen- und Bürgerrechte einführen. Denn die kulturelle, ethnische, sprachliche und religiöse Vielfalt muss in Europa gewahrt bleiben.
Seit Auftreten des terroristischem Netzwerke am Beginn des 21. Jahrhundert gibt es eine völlig neue Form politischer Minderheitenbildung, welche außerhalb staatlicher Strukturen und unter Anwendung terroristischer Gewalt global und gezielt gegen die politische und soziokulturelle Ordnung „des Westens“ agieren. Das Problem bei dieser Minderheit ist das sie nicht vom Staat kontrolliert werden kann, da diese Minderheit eine große Gefahr mit sich bringt, ruft die Kontrolle dieser in der Politik viele Diskussionen aus.
Minderheitenschutz
Die Frage welche Gruppe bzw. welche Menschen den Schutz einer Minderheit genießen kann ist bis heute nicht abschließend geklärt. Das liegt daran das der Begriff der Minderheit so schwer zu definieren ist und somit der Schutz von Minderheiten durch spezielle Gesetze oft als umstritten gilt. Im Rechtssinne wird eine Minderheit nach herrschender Meinung unter objektive und subjektive Merkmale bestimmt. Minderheiten unterscheiden sich von der Mehrheitsbevölkerung in religiöser, sprachlicher oder ethnischer Hinsicht und haben andererseits einer gemeinsame Identität. Weiterhin zeichnet eine Minderheit das Bewusstsein der Verschiedenheit aus, ein Solidaritätsgefühl und die Absicht einer Gruppe, ihre Besonderheit zu erhalten. In einem neueren Minderheitenschutzvertrag hat ein Individuum das Recht seine Zugehörigkeit zu einer Minderheit selbst zu bekennen.
Der Schutz von Minderheiten entfaltet sich auf drei verschiedene Ebenen:
indirekt durch die Gewährung der Menschenrechte
direkt durch die Normierung von Grundrechten
speziell durch Minderheit fördernde Maßnahmen (affirmative action)
Durch zahlreiche multilaterale (mehr als zwei Staaten betreffende) Verträge wurden die Menschenrechtsverbürgungen verankert, wie der Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot. Diese Gesetze schützen leider jedoch nicht vor Assimilierung, sondern können diese sogar noch zusätzlich fördern. Weiterhin wird das Individualrecht noch mit dem Ziel des Minderheitenschutzes durch gruppenspezifische Rechte ergänzt, welche jedoch umstritten sind. Das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten (1955) enthält um Angehörige nationaler Minderheiten vor Assimilierung gegen ihren Willen zu schützen sogar ein verbindliches Grundgesetz.
Minderheiten, welche nicht den speziellen Schutz der ethnischen oder nationalen Minderheiten in Anspruch nehmen können, genießen den allg. Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie an der Entwicklung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte teilnehmen. Weiterhin gibt es einige gruppenspezifische Rechte wie der Schutz für Fremde, Flüchtlinge, Staatenlose, Prostituierte, Zwangsarbeiter, Frauen und Kinder.
Die Bundesrepublik Deutschland beschränkt den Minderheitsbegriff auf ethnische oder sprachliche Bevölkerungsgruppen in traditionell geschlossenen Siedlungsgebieten. Der Grund hierfür ist das z.B. minderheitensprachliche Bezeichnung, besonders die Zulassung der Minderheitensprache als Amtssprache und Kultureinrichtungen oder Schulen nur in bestimmten Siedlungsgebieten gewährleistet werden können. Meiner Meinung nach wäre die Umsetzung des Gesetzes auf die gesamte Bevölkerung sehr schwierig da dies zu Ghettos führen könnte. Daher erhalten diesen Schutz nur die dänische Minderheit in Schleswig-Hostein („Bonn-Kopenhagener Erklärung“ von 1955), die friesische Bevölkerungsgruppen, die Volksgruppen der deutschen Sinti und Roma und die Sorben. Nicht mehr wie in der Weimarer Reichsverfassung enthält das GG keine spezifischen Minderheitenschutzbestimmungen. Jedoch ist in Artikel 3 Absatz 3 (s. Unten), dass jegliche Diskriminierung wegen Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, religiöser oder politischer Anschauungen untersagt.
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
An dem Minderheitenbegriff scheiterte 1994 eine umfassendere Verfassungs-Vorschrift mit besonderen staatlichen Schutz- und Förderpflichten zugunsten der Minderheiten. Das Strafrecht schützt Minderheiten jedoch vor Verleumden, Beschimpfungen und Verächtigung. Angehörige von Gruppen, welche die Entfaltung beeinträchtigt, können unter dem Aspekt der Sozialstaatlichkeit gefördert werden, jedoch gibt es nur auf dieser Grundlage gesetzlicher Konkretisierung einklagbare Rechte. Das Privatrecht verwirklicht sich in dem Schutz von Minderheit sowohl in zeitlose Generalklauseln, wie auch in zwingenden Normen des öffentlichen Rechts (z.B. Sittenwidrigkeit).
Ein weiteres bedenkliches Thema ist das Rauchverbot, welches Menschen untersagt an bestimmten Orten zu rauchen. Dieses Gesetz benachteiligt die Minderheit der Raucher um einen Vorteil für Mehrheiten zu schaffen. Dadurch wird eine Minderheit bewusst unterdrückt. Es stellt sich die Frage ob das gerecht gegenüber der Minderheit ist, da diese ja geschützt werden sollten. Meiner Ansicht nach ist das gerechtfertigt, da sich Nichtraucher in ihrer Freiheit beeinflusst fühlen können, wenn sie genötigt sind Rauch ein zu atmen.
Gesellschaft
Unsere Gesellschaft wird als pluralistisch bezeichnet, somit gibt es in dieser auch eine große Vielfalt an Minderheiten. Die Mitglieder der heutigen modernen Gesellschaft können zugleich Angehörige unterschiedlicher Gruppierungen sein. Somit kann ein Individuum sogar verschiedenen Minderheiten angehören. Somit stellt die Existenz von Minderheiten in der heutige Gesellschaft kaum Gefahren mehr da, der Umgang mit den Minderheit ist in der modernen Gesellschaft viel mehr ein Zeichen für den Emanzipationgrad diese erreicht hat. So spricht man sogar von einer „Gesellschaft der Minderheiten“. Jedoch kommen die historischen Minderheitenformen auch noch heute vor: religiöse, nationale und ethnisch-kulturelle, politische und soziale Minderheiten bilden sogar den Grundbestand der vielfältigen sozialen Gruppen und Strömungen.
In einer Forumsdiskussion, welche wir eröffnet haben um verschiedene Meinungen über Minderheiten zu sammeln, ist uns aufgefallen das Minderheiten in der Gesellschaft nicht mehr wirklich wahrgenommen werden. Beziehungsweise der Begriff der Minderheit eher sogar als Beschimpfung deklariert wird. Meiner Meinung nach bedeutet dies das Minderheiten mittlerweile so stark vorkommen, dass sie weder Schutz benötigen, noch als schädlich (abgesehen von Ausnahmen wie Terroristen) angesehen werden. Minderheiten sind mittlerweile ein Teil der modernen Gesellschaft und stehen heute immer seltener im Konflikt mit den Mehrheiten. Demnach genügen der Meinung der Forenmitglieder nach das GG, spezielle Gesetze zum Schutz von Minderheiten sind ihrer Ansicht nach überflüssig. Der Begriff der Minderheit sehe ich weiterhin als veraltet an, da dieser abwertend ist und nicht mehr zu den Minderheiten passt, welche wir in der heutigen Gesellschaft kennen. Ich glaube der Grund dafür das die Forenmitglieder der Ansicht sind das Minderheiten in unserer Gesellschaft nicht mehr vorhanden sind, liegt darin das die Definition von dem Begriff Minderheit so ein großen Spielraum frei lässt. Meiner Meinung nach passt das Wort Minderheit beispielsweise sehr gut auf Terroristen, aber ich teile die Meinung der Forenmitglieder insofern das dieser Begriff bei den meisten anderen Gesellschaftsgruppierungen einfach nicht mehr zeitgemäß ist.
Es treten ungleichzeitige Entwicklungen auf. Einerseits gibt es die fortgeschrittene Industriegesellschaft, welche ich schon oben genauer aufgezeigt habe. Diese sogar als „Gesellschaft von Minderheiten“ bezeichnet wird, welche die Minderheitszugehörigkeit in das Ermessen der jeweiligen Person stellt. Andererseits findet zugleich ein Prozess neuer (alter) Minderheitenbildung statt, welche zur Aus- und Abgrenzung dieser führt. Diese neue Bildung von Minderheiten entsteht heutzutage oft dort wo Integration nicht stattfindet, soziale und politische Anerkennung verweigert wird und wirtschaftliche Teilhabe nicht erfahren werden kann.
An der Geschichte unserer Gesellschaft ist zu erkennen das Minderheiten oft zum Fortschritt beigetragen haben. Insbesondere Wissenschaftler, welche in der Vergangenheit sich als eine Minderheit deklarierten, wenn sie nicht strikt auf religiöse Gesichtspunkte beharrt haben und neue Forschungsmethoden verfolgt haben. Zu diesen Minderheiten welche zum Fortschritt beigetragen haben gehören weiterhin Gruppierungen wie Philosophen, Literaten, Künstler und noch viele andere. Einige Anhänger dieser Gruppierungen haben sich als Minderheit auf eigene Gefahr gegen die Mehrheit aufgelegt um den Fortschritt der Gesellschaft, der Literatur und einige andere Wissenschaften herbeizuführen. Viele dieser Minderheiten, welche früher Ablehnung erfahren haben werden heute als Helden angesehen.
Quotenstreit
In Bremen gab es eine Regelung, dass bei Bewerbungen Frauen bevorzugt werden sollen, sofern sie die gleichen Qualifikationen wie ihre männlichen Konkurrenten aufweisen und der Betrieb eine Frauenquote von weniger als 50% hat. Ein Mann der sich dadurch benachteiligt fühlt klagte darauf hin vor dem Europäischen Gerichtshof und bekam Recht. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es um die Bedeutung des Gleichheitssatzes gehe, dem Gegensatz zwischen formaler Gleichheit und Inhaltlicher Gleichheit. Formale Gleichheit bezieht sich auf die Gleichbehandlung von Individuen, die verschiedenen Gruppen angehören können. Inhaltliche Gleichheit ist die Gleichheit der Gruppen. Da das Gericht die Gleichbehandlung eines Individuums als wichtiger einstufte und man Unrecht welches einer Gruppe (in diesem Fall die Frauen) in der Vergangenheit erleiden musste, durch Bevorzugung bzw. Benachteiligung einer anderen Gruppe nicht gerechtfertigt sei entschied man zu Gunsten des Klägers. Nun gibt es einige Argumente die Für und Gegen dieses Urteil sprechen. Zum einen finde ich wirklich das vergangenes Unrecht mit neuem Unrecht nicht ausgeglichen werden kann, aber es lässt sich darüber streiten ob das für diesen Fall zutrifft. Das Urteil ist nun schon einige Jahre her und in der heutigen Zeit hat sich die Situation der Frauen im Berufsalltag nicht viel verändert, sie verdienen bei gleicher Leistung oft weniger Geld und arbeiten in wenigen Führungspositionen. Also geht es eigentlich nicht um vergangenes Unrecht sondern um bestehende Benachteiligung. Zwar gibt es schon Gesetze die Benachteiligung aufgrund von Geschlecht etc. verbieten, aber dies allein hat das Problem noch nicht gelöst. Ob die Quotenregelung die beste Lösung wäre, kann ich aber auch nicht sagen, da für mich mindestens zwei Ausgänge möglich wären. Zum einen könnte es die Gleichbehandlung fördern können, indem sich die Arbeitgeber so an die Frauen „gewöhnen“, so hätte sich die Quotenregelung nach ein paar Jahren von selbst abgeschafft. Andererseits hätte es den Geschlechterkampf noch mehr vorantreiben können, da sich nun eine andere Gruppe diskriminiert fühlt, so würde sich das zusammenarbeiten von Mann und Frau noch schwieriger gestalten. Des Weiteren finde ich das ein Arbeitgeber auch etwas Freiraum haben sollte wen er einstellen will, schließlich kommt es nicht nur auf die Leistungen an, sondern auch ob man Teamfähig und einen guten Charakter hat, dies muss nicht immer auf die Leute mit den besten Zeugnissen zutreffen. Letzt endlich konnte ich mich nicht auf ein Für oder Dagegen einigen, es ist eine schwierige Frage und egal welche Lösungsansätze es gibt, es wird immer Diskriminierung zwischen Mann und Frau geben.
Minderheitenforschung
Das Konzept des „Marginal man“, welche die erste wissenschaftliche Erforschung des Minderheitenproblems darstellt, ging von den klassischen Einwanderungsländer aus. Dieses erfasst die besondere Stellung der Menschen, im Hinblick auf seine Chancen und Gefährdungen, welche zwischen der Minderheits- und einer Mehrheitskultur leben.
Die Frage die sich stellt ist ob die Balance von Mehr- und Minderheitenrechten und die Grundlagen erfolgten Fortentwicklung der binnenstaatlichen Rechtsordnungen auch den heutigen Herausforderungen entsprechen. Diese Herausforderung können z.B. der Zerfall staatlichen Strukturen in einzelnen Ländern, die zunehmende Bedeutung und Macht überstaatlicher Intuitionen und die wachsenden Bedrohung durch terroristische Netzwerke sein.
Von 1960-70 war die Minderheitenforschung geprägt von dem gesellschaftliche Aufbruchs- und Reformvorstellung und maßgeblich für die Lerntheorie. Die gesellschaftliche Lösung des Minderheitenproblems wurde in der Veränderbarkeit der Ausgrenzung und Benachteiligung gesehen. Im 21. Jahrhundert haben sich ältere und neuere Deutungsansätze überlagert und die Forschungsposition wurden diskutiert, jedoch konnte sich keine Lösung des Minderheitenproblems postulieren.
Die Minderheitenforschung lässt sich in fünf Teile einordnen.
Der erste Teil befasst sich mit der anthropologischen und gruppensoziologisch orientierten Untersuchungen. Diese sehen das Verhältnis von Mehrheiten und Minderheiten als menschlich Natur verbunden an, dennoch ist dieses Verhaltens- und Organisationsmuster keineswegs eindeutig ausgeformt und festgelegt. Minderheiten lassen sich jedoch nicht gänzlich aufheben. Dies hat uns auch unsere Vergangenheit gezeigt. Auch wenn Minderheiten teilweise sich zu Mehrheiten entwickeln, bilden sich immer wieder neue Minderheiten. Eine Welt ohne Minderheiten würde bedeuten, dass alle Menschen gleich wären und dies sehe ich als unmöglich an.
Der zweite Forschungsansatz behandelt die sozialen Gegebenheiten und die sozialpsychologischen Handlungsmuster, welche zur „Herstellung“ von Minderheiten führen und beschreibt diese als soziale Pathologien (Lehre von abnormen und krankhaften Vorgängen und Zuständen) welche von der Politik und der Gesellschaft als Auftrag zur Einleitung politischer und gesellschaftlicher Veränderungen angesehen werden müssen.
Der dritte Forschungsansatz befasst sich mit gesellschaftlichem Handlungsmuster, welche maßgeblich für die Persönlichkeitsstruktur der Handelnden sind. Im Handeln einer gesellschaftlichen Mehrheit kommen oft autoritäre Handlungsfixierungen zum Ausdruck, welche gezielt die Konfrontation von Minderheit und dessen Abgrenzungen suchen um ihren eigenen Status in der Gesellschaft herauszustellen. Oft nutzen sie auch Minderheiten als Sündenböcke um ihr eigenes Versagen zu überdecken.
Im Zentrum des vierten Forschungsansatzes steht die politisch ausgeprägte Bestimmung des Mehrheit-Minderheiten-Verhältnisses. Die Thematik ist das Konkurrenzverhalten von Mehrheiten und Minderheiten um die Macht und den Einfluss, wie auch der Anerkennung in der Gesellschaft. Meiner Meinung nach ist das zumindest in Deutschland kein wichtiger Punkt mehr, da es nur noch wenige Machtkämpfe in dem Sinne gibt. Ein Punkt der mir hierzu einfällt ist die Unterdrückung von ausländischen Mitbürgern vor allem auf Dörfern, wo eine andere Minderheit, also die Rechtsradikalen, welche sich jedoch als Deutsche der Mehrheit angehörig fühlen, eine Minderheit immer noch versucht zu unterdrücken. Hieran kann man erkennen das die Rechtsradikale an Macht gelangen wollen um sich selbst als der Stärkere gegenüber den ausländischen Mitbürger darzustellen. Diese wollen sich jedoch nicht vertreiben lassen bzw. unterdrücken lassen, somit entsteht ein Machtkampf zwischen beiden Parteien.
In dem fünften Forschungsansatz ist die Minderheit im Zentrum der Analyse uns stellt den Rahmen eines Konzepts der Marginilität (Prozess, bei dem Bevölkerungsschichten an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden) die Lebenssituation der Minderheitenangehörigen dar und die weltweit zunehmende Existenzerfahrung von Menschen. Der Begriff der Minderheit stellt sich als eine soziale Konstruktion dar, d.h. als Definitionsleistung, die Menschen oder Gruppen in bestimmten gesellschaftlichen Lagen nutzen um sich selbst oder auch andere zu positionieren, wobei hier das Geschlecht, die soziale Stellung, Religion, Kultur und Sprache, wie auch zum Beispiel die Essgewohnheiten herangezogen werden können. Zugleich stellt sich hierbei wieder die Frage wie man den Begriff der Minderheit definiert.
der Rest im nächsten Beitrag....