Vor allem das nicht die Organisation aus welcher die Kinderschänder kommen, gegen sich selbst "untersucht", das mutet ja an als wolle der Schwager eines schweren Verbrechens angeklagten, die Prozessführung in der Causa anstreben.
Die juristische Untersuchung obliegt in einem Rechtsstaat den weltlichen Instituten der Strafverfolgungsbehörden. Wenn die Kirche eigene Untersuchungen anstellen will kann sie ja, nur hat sie dabei nicht mehr Befugnis als die Firma XY GmbH bezüglich Untersuchung gegen einen ihrer Mitarbeiter. Was dir wie anmutet wissen wir, da nur 2 Dinge in deinem Kopf herumschweben. Also, lass die Kinder in Ruhe.