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So ist es. Daher ist die Verbindung Privat-Politik zu beachten. Und wer dagegen verstößt, dem ist in den Arsch zu treten. Wobei mir nicht verborgen geblieben ist, daß die politischen Aussagen und ihr Verhältnis zum "sonstigen " Leben oft sehr interessant sind. Schon wieder so ein Sprichwort vom Wasser trinken ...
Alle Politiker sprechen von einer sozial etc. abgesicherten Position.... Das nennt man dann IDEALISMUS ....

Dieser Schutz privaten Bereiches kann sich allenfalls auf den privatesten persönlichen Bereich beziehen, sexuelle Vorlieben Partnerschaften, etc. so lange sie im Rahmen der Gesetze ablaufen und ähnliches, da sollte Paparazzi Mentalität keinen Platz haben, aber er erstreckt sich ganz sicher nicht darauf ob ein Politiker bestechlich ist, und dies als Privatspäre betrachtet.
 
Ahnungen sind Kern von Verschwörungstheorien.

Euer beider armselige Versuche, Verschwörungen, welche tausendfach beobachtet untersucht und dokumentiert, und vollkommen alltägliches Geschehen menschlichen sozialen Getriebes seit tausenden von Jahren sind, in Bausch und Bogen als neurotische Erfindung zu sehen, kann zwei Gründe haben, ihr seid beide naiv und unwissend in einem, oder ihr sein bezahlt solchen groben Unfug zu schreiben.
 
Wieder so eine einschränkende Sicht, die nicht alles "Private" im gesamten Umfang umfaßt und eine Gesamtbeurteilung ausschließt.

Diese Sicht ist nicht einschränkend, beschränkt hingegen ist deine Annahme Bestechlichkeit im Amt wäre eines Politikers Privatsache, und würde Staat, Justiz und Wähler nichts angehen.
 
Diese Sicht ist nicht einschränkend, beschränkt hingegen ist deine Annahme Bestechlichkeit im Amt wäre eines Politikers Privatsache, und würde Staat, Justiz und Wähler nichts angehen.
Sie beschränken sich NUR auf die Beurteilung des politischen Agierens. Sie kennen die Umgangsweise mit Immunität, wo versucht wird Privates von Öffentlichem zu trennen. Solange die privaten Sauereinen nicht die politische Tätigkeit tangieren - ist alles OK. Bravo.
 
Diese Sicht ist nicht einschränkend, beschränkt hingegen ist deine Annahme Bestechlichkeit im Amt wäre eines Politikers Privatsache, und würde Staat, Justiz und Wähler nichts angehen.

Und wer garantiert, dass du nicht im Auftrag irgendeiner Verschwörungsgruppe uns hier in die Irre führen willst ?
 
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Dann warten wir die Maßnahmen im Umgang mit Corona einfach ab.

Das hat man bei dem Ermächtigungsgesetz von 1934 auch getan, und heraus gekommen ist dies:

Unrechtsurteile in der Zeit des Nationalsozialismus
Der Volksgerichtshof verhängte mehr als 5.200 Todesurteile und schätzungsweise weitere 6.000 Urteile mit hohen Freiheitsstrafen.

Bei seiner Gründung als Sondergericht im Jahr 1934 war der Volksgerichtshof nur für Hoch- und Landesverrat zuständig. Später wurde die Zuständigkeit so erweitert, dass auch eine defätistische Bemerkung von diesem Gericht geahndet und mit einem Todesurteil belegt werden konnte. Dem stellvertretenden Oberreichsanwalt Heinrich Parrisius zufolge war die Funktion des Volksgerichtshof "nicht, objektiv Recht zu sprechen, sondern die Gegner des Nationalsozialismus restlos zu vernichten"

Jetzt haben wir das Ermächtigungsgesetz von 2020, und die ersten Anfänge von Gleichschaltung und beruflicher Vernichtung bei Widerstand gegen diesen Betrug am Volk sind schon da.

Lehnen wir uns also wieder einmal zurück und sehen zu?
 
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