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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Gesundheitsminister und unseren Gesundheitsministern
Wer
Leute, die monatelang versuchten mit der Pharma Händchen zu
halten (Herr Spahn) oder aus Unwissenheit und Angst vor ihrem
Ärztekammer-Präsidenten (Szekeres) - Herr Mückstein, der nichts
als Unsinn von sich gibt - - - - wer also versucht, solche Leute als
kompetente Experten hinstellen zu wollen, demaskiert doch nur
sein wahres Ansinnen von selbst!


ich soll jetzt was darauf geben
Du hast jetzt wirklich angenommen , ich frage Dich um Rat: gerade
Dich?
lieb
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wer
Leute, die monatelang versuchten mit der Pharma Händchen zu
halten (Herr Spahn) oder aus Unwissenheit und Angst vor ihrem
Ärztekammer-Präsidenten (Szekeres) - Herr Mückstein, der nichts
als Unsinn von sich gibt - - - - wer also versucht, solche Leute als
kompetente Experten hinstellen zu wollen, demaskiert doch nur
sein wahres Ansinnen von selbst!
Und du kannst das beurteilen? Du plapperst doch nur nach, was du von servus.tv mitbekommst.
Du hast jetzt wirklich angenommen , ich frage Dich um Rat: gerade
Dich?
Nein, genau das hatte ich nicht angenommen und ich hätte auch keine Lust, dir irgendwas anzuraten.
 
die "Impfplicht ab 18", in der "Form" und zum "jetzigen Zeitpunkt gerechtfertigt" ist oder nicht!.
Neben den Hospitalisierungs- und Totenzahlen - beides nimmt derzeit ab - wirds schwer, die Impflicht zu begründen.. Momentan scheinen die Probleme der Wirtschaftsabläufe und deren Finanzierung größer zu sein.
Die Strafsanktionen an einen Stichtag zu binden - der auch einsichtig sein sollte - wird schwierig.
 
Die Strafsanktionen an einen Stichtag zu binden - der auch einsichtig sein sollte - wird schwierig.
.....Ja, aber wie gesagt... "schau mer mal"! Bis zum "15 März" rinnt noch "viel Wasser" die "Donau und die Drau" hinab, zumal "gestern" bereits der erste "Antrag gegen die Impfpflicht" beim "VfGh" eingelaufen ist!!.....

meint plotin
 
Und du kannst das beurteilen ? Denn du plapperst nur nach, was du von deinen "Quellen" mitbekommst !
Ach, jetzt kommt der Beschützer.
Meine Quellen liefern die Zahlen, die ich zu meiner Meinungsbildung benötige. Ich könnte sie mir zwar aus den Fingern saugen, aber diese Methode ist von anderen hier patentgeschützt.
Schau dir mal meinen Beitrag #18.884 an und versuch ihn zu widerlegen, anstatt diesen Topfen zu servieren.
 
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Die Unterschrift des Österreichischen Bundespräsidenten bezeugt das verfassungsmäßige Zustandekommen des Gesetzes.
Was der Bundespräsident persönlich in politischer Hinsicht vom Gesetz hält, tut hier nichts zur Sache.
Ein Hinauszögern, um politischen Widerstand auszuüben wäre Amtsmissbrauch.
totaler Quatsch

in Deutschland sind zwar nicht alle Gesetzesänderungen zustimmpflichtig,
sondern nur bestimmte,
aber diese bestimmten kann der Präsident bis zu seiner Entmachtung blockieren,
wenn er ein ungutes Gefühl hat

eine Entmachtung hat es bisher noch nicht gegeben
und würde in diesem Fall auch nicht funktionieren

Nach Art. 61 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland kann eine Präsidentenanklage gegen den Bundespräsidenten beim Bundesverfassungsgerichtwegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes“ erhoben werden. Zur Klage berechtigt sind ausschließlich Bundestag oder Bundesrat, die Entscheidung hierzu muss jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen. Stellt das Bundesverfassungsgericht eine solche Gesetzesverletzung fest, kann es den Bundespräsidenten für des Amtes verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es zudem nach der Erhebung der Anklage bestimmen, dass er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist. Bislang ist es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie zu einer Präsidentenanklage gekommen.

de.wikipedia.org/wiki/Amtsenthebungsverfahren
 
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