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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

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Eine Berufung ist ohne aufschiebende Wirkung zulässig. Ein Gegentest Test ist unzulässig - siehe die "Einsprüche" lt. Kurier
https://kurier.at/politik/inland/qu...tsbund-will-freitesten-ermoeglichen/401063967
Meinen Bescheid kann ich leider nicht einscannen.

Gut, wobei es egal ist ob rechtlich unzulässig oder rechtlich zulässig, aber technisch nicht machbar.
Bezüglich "freitesten" ist fraglich, wie sicher der Ausschluss einer Infektion durch ein negatives Testergbnis ist bzw nach welchem Zeitraum man mit Hilfe von Tests eine Infektion gesichert ausschließen kann.
An sich würde ich diese Möglichkeit schon befürworten, sehe aber in der Folge neue rechtliche bzw soziale Probleme auftreten, nämlich dass man sich das Freitesten auch leisten können muss.
Absehbar sind dann wieder Proteste a'la "die reichen können sich freitesten lassen, aber die ärmsten, die ja sowieso schon arm dran sind, können sich nicht "freikaufen".

Aber so oder so, aufschiebende Wirkung darf ein eventuelles Freitesten nicht haben, wenn so lange man in diesem Fall nicht vom der Unzutrefflichkeit einer Infektion ausgehen kann, ist die Quarantäne angezeigt.
 
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An sich würde ich diese Möglichkeit schon befürworten, sehe aber in der Folge neue rechtliche bzw soziale Probleme auftreten, nämlich dass man sich das Freitesten auch leisten können muss.
Super. Meinen Test gegen Ende der Quarantäne - nicht bei Bescheiderlassung - zahlt die Republik. Warum sollte diese Tatsachenfeststellung/Erhebung -- innerhalb weniger Minuten - die Republik im Sinne der Gesundheitsschutzes nicht bei/mit Bescheiderlassung gezahlt werden? Gegen Ende meiner Quarantäne -- AUF VERDACHT ---:wurde nur ein Rachenabstrich vorgenommen., der nicht für einen PCR-Test - nach üblicher Vorschrift - ausreicht. Welcher Testtyp wurde angewendet und verrechnet?
 
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Super. Meinen Test gegen Ende der Quarantäne - nicht bei Bescheiderlassung - zahlt die Republik. Warum sollte diese Tatsachenfeststellung -- innerhalb weniger Minuten - die Republik im Sinne der Gesundheitsschutzes nicht bei/mit Bescheiderlassung gezahlt werden? Gegen Ende meiner Quarantäne wurde nur ein Rachenabstrich vorgenommen., der nicht für einen PCR-Test - nach üblicher Vorschrift - ausreicht.

Welcher Test "nach üblicher Vorschrift" angesagt ist, weiß ich nicht. Hast du Zugriff auf die "übliche Vorschrift" ? Der Test gegen Ende der Quarantäne soll, so meine ich, zeigen, dass du "noch immer" keine Anzeichen einer Infektion trägst.
Es wurde also davon ausgegangen, dass du die bisherigen 9 Tage die Quarantänevorschriften eingehalten hast, eine eventuelle Infektion, die also vor mindestens 9 Tage statt gefunden haben müsste, zu diesem Zeitpunkt schon mit ausreichender Sicherheit im Test bzw an Symptomen erkennbar sein müsste, und unter diesen Voraussetzungen der Test aussagekräftig genug ist.
Wenn dieser also nicht anschlägt, bist du mit ausreichender Sicherheit nicht infiziert, und die Quarantäne muss nicht verlängert werden.

Oder meinst du, die Republik hätte lieber den Test VOR Quarantäne gemacht und dir bei negativem Testergebnis due Quarantäne erspart ?
Falls ja, dann übersiehst du, dass eine Infektion in der Regel nicht sofort mittels Test festgestellt werden kann. Ein Test ANSTATT einer Quarantäne spielt es in diesem Fall nicht.
 
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Ich finde es herrlich wie Sie von Feststellungen ausgehen, die letztlich Ihre Vermutungen darstellen und sollte die Behörde so vorgegangen sein, ists noch ärger.

Ich halte mich an das, was plausibel ist. Und dass es sich um Vermutungen handelt, schreibe ich ja offen. Wenn du eine bessere Erklärung hast, nur raus damit.


Kein "Schwein" hat mich gefragt, was ich gemacht habe und überprüft wurde gar nichts.

Hättest du das gerne gehabt ?



Und dort hast du gelesen, dass der an dir vorgenommene Test nicht der üblichen Vorschrift entspricht ?
 
Ich halte mich an das, was plausibel ist.
Mir gehts genau so:
Dieser Testvorgang hätte zu Beginn mit der "Quarantänebescheidung" erfolgen können: Keine Quarantäne mit allen Einschränkungen wegen eines Verdachtes -- 15 Minuten und alles vorbei.
hurra: eine Behörde, eine Fahrt ....
Bin gespannt wie die Personenbeschränkungen lt. letzter Verordnung halten, für die das Epidemiegesetz im $ 15 vorsieht
Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen.
 
Mir gehts genau so:
Dieser Testvorgang hätte zu Beginn mit der "Quarantänebescheidung" erfolgen können: Keine Quarantäne mit allen Einschränkungen wegen eines Verdachtes -- 15 Minuten und alles vorbei.

Das ist deine Vorstellung. Dass es aber so nicht funktioniert, habe ich dir schon geschrieben. Ein negatives Testergebnis zu Beginn der Quarantäne bestätigt NICHT, dass die Quarantäne nicht nötig ist.
Hätte ich eigentlich auch schon geschrieben, dass ein negatives Testergebnis eine Quarantäne nicht ersetzt. Du möchtest vielleicht versuchen, verständig zu lesen.
 
Das ist deine Vorstellung. Dass es aber so nicht funktioniert, habe ich dir schon geschrieben. Ein negatives Testergebnis zu Beginn der Quarantäne bestätigt NICHT, dass die Quarantäne nicht nötig ist.
Hätte ich eigentlich auch schon geschrieben, dass ein negatives Testergebnis eine Quarantäne nicht ersetzt. Du möchtest vielleicht versuchen, verständig zu lesen.
Dann erklären Sie mir wie mit einem negativen Testergebnis ohne Symptome der Tausenden umzugehen ist, von denen man gar nichts weiß und bzw. nichts ausschließen kann.
Ich habe ja über die Nachbarin gelacht, die mit Masken aller Art einschl Gummihandschuhen durch die Gegend lief und mit der ich mich vor dem Haus (Abstand ..) über die wieder blühenden Rosen unterhalten habe. Sie wäre ja ein lebendes Beispiel, daß Masken und Handschuhe nichts nützen.
Warum dürfen Menschen in der Landwirtschaft und im Gesundheitsbereich mit einem negativen Testergebnis arbeiten, von denen man über keine Kontakte weiß??
Daß diese Vorgangsweise nicht nur mir aufstößt, zeigen ja viele andere.Die Frage der Ansteckungsgefahr von symptomlosen Infizierten wissen Sie sicher.
 
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Dann erklären Sie mir wie mit einem negativen Testergebnis ohne Symptome der Tausenden umzugehen ist, von denen man gar nichts weiß und bzw. nichts ausschließen kann.

Du meinst, von denen man gar nicht weiß, AUSSER dass das Testergebnis negativ ist ? Ist es das, was du mit deinem Satz fragen wolltest ?
In dem Fall schau dir die Realität an, wie mit jenen verfahren wird.

Um das zu verstehen, schau dir eine Polizeiermittlung an. Wenn für eine Person ein Anfangsverdacht besteht, dann reicht ein schwaches Alibi nicht aus, um ihn von dem Verdacht zu befreien. Er bleibt weiterhin verdächtig.
Ein schwaches oder auch gar kein Alibi zu haben macht aber Milliarden andere Menschen der Weltbevölkerung, gegen die kein Anfangsverdacht besteht, aber nicht verdächtig.
Auf deine Quarantäne umgesetzt heißt das, dass der Verdacht auf deine Infektion, die durch den Kontakt mit einer infizierten Person gegeben ist, nicht durch einen negativen Test ausreichend entkräftet wird. Der negative Test entspricht beim
Beispiel der Ermittlungen dem schwachen Alibi. Andere Personen, bei denen kein bekannter Kontakt statt gefunden hat und die negativ getestet worden sind, bleiben weiterhin unverdächtig.

Frage damit beantwortet ?

Ich habe ja über die Nachbarin gelacht, die mit Masken aller Art einschl Gummihandschuhen durch die Gegend lief und mit der ich mich vor dem Haus (Abstand ..) über die wieder blühenden Rosen unterhalten habe. Sie wäre ja ein lebendes Beispiel, daß Masken und Handschuhe nichts nützen.

Wieso wäre sie ein lebendes Beispiel für die Nutzlosigkeit von Masken und Handschuhen ?

Warum dürfen Menschen in der Landwirtschaft und im Gesundheitsbereich mit einem negativen Testergebnis arbeiten, von denen man über keine Kontakte weiß??

Weil hier kein begründeter Anfangsverdacht besteht. Besteht dazu noch ein negatives Testergebnis, gibt es keinen berechtigten Grund, sie von der Arbeit abzuhalten.
Wie würdest es du in der Landwirtschaft und im Gesundheitsbereich machen, wenn dir dieses Kriterium nicht passt ? Welche Methode wäre besser ?


Daß diese Vorgangsweise nicht nur mir aufstößt, zeigen ja viele andere.Die Frage der Ansteckungsgefahr von symptomlosen Infizierten wissen Sie sicher.

Natürlich, nur theoretisch besteht bei JEDEM eine gewisse Gefahr. Niemand kann mit endgültiger Sicherheit ausschließen, infiziert zu sein. Schickte man aber jeden in Quarantäne, würde die Gesellschaft kollabieren.
Die Regierung hat immer schon betont, die Balance zwischen intaktem gesellschaftlichen Leben und Sicherheit zu suchen.

Ist ja bezüglich Kriminellen ebenso. Von niemandem kann man mit absoluter Sicherheit ausgehen, ein Verbrechen begangen zu haben. Soll man nun jeden vorsorglich wegsperren oder zumindest gegen jeden ermitteln ?
Die Möglichkeit, dass man irgend etwas findet, besteht ja bei jedem. Aber, auch hier ist es so dass erst ermittelt wird, wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht.
 
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