KANTIG
Well-Known Member
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In Österreich hat der VerfGH verschiedene Bestimmungen aufgehoben und es steht jedem Betroffenen frei, eine evtl. Einschränkung - leider nur im Nachhinein - zu bekämpfen. Auf die Problematik, daß sich "Grundrechte" widersprechen - je nachdem, von welchem VORVERSTÄNDIS (??Werte-, Rangordnung) man ausgeht.Meine Meinung dazu ist, dass sich die Regierung nicht an das bis dahin geltende Recht und Gesetz gehalten, sondern vollkommen willkürlich entschieden und gehandelt hat.
Beispiele: Versammlungsfreiheit-Meinungsfreiheit
Der österr. Bundespräsident verlangt (einmalig wie er ist), daß Gesetze nicht nur auf ihr Zustandekommen, sondern im Vorhinein vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden. Damit gibt es unanfechtbare Bestimmungen - ob er sich dessen im klaren ist.
Es gibt ja in Österreich die Unart, daß Gesetze als Verfassungsgesetze -daher vom VerfGH unüberprüfbar - beschlossen werden. Die Unsitte der sog. großen Koalition, grauenhaft.
Unsere Sascha sollte halt einmal überprüfen lassen, ob sein "van" nur eine Herkunfstbezeichnung ist - es steht die Meinung im Raum, daß die Familie geadelt wurde.