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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Laut geltendem Recht durchaus.
Ja, ich weiß. Dieses Recht haben sie sich (in D.) durch die Änderung
des bis dahin geltenden Infektionsschutzgesetzes selbst zugesprochen.

Und das, obwohl sie sich nur auf die Schätzungen und darauf beruhenden
Ratschläge der von ihnen selbst auserwählten Personen verlassen haben.

Doch inzwischen müssen sich die Verantwortlichen schon eingestehen,
dass z.B. die flächendeckenden "Zwangsschließungen" unnötig waren!

Ich persönlich halte das Vorgehen der Regierungen jedenfalls nicht
für rechtens und gehe stark davon aus, dass die Schäden durch die
vielen willkürlich angeordneten Zwangsmaßnahmen, wesentlich
verheerender sein werden, als die, die das Corona-Virus verursacht.
 
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Eine solche Entscheidung für alle zu treffen, steht niemandem zu!
Weder den Politikern, noch den Bürgern, die sich den Politikern und deren Meinungen freiwillig unterwerfen und ihnen dadurch eine schon beinahe "göttliche Macht" zuschreiben, die jedoch kein Mensch besitzt!

Welche Aufgabe sonst steht einer Regierung zu, als Entscheidungen für die Allgemeinheit zu treffen ? Was sie im Konkreten darf und was nicht, ist in der Verfassung geregelt.

Humbug ist m.E. das, was du hier schreibst, denn es ist selbstverständlich ein Menschenrecht, sich frei zu bewegen.

Prinzipiell ja, nur gibt es dennoch unter bestimmten Umständen Quarantäne, Haft Wehrpflicht, Wegweiserecht, etc.... Also, unter gewissen Umständen darf die Bewegungsfreiheit Einzelner oder Gruppen sehr wohl eingeschränkt werden.
Konkret gibt es kein Recht darauf, nicht unter Quarantäne gesetzt zu werden, auch wenn es die Umstände verlangen.

Also zumindest sofern man kein Verbrechen begangen hat, für das man eine Gefängnisstrafe verbüßen muss. Eins von Tausend anderen Viren in sich zu tragen, ist jedoch kein Verbrechen, wegen dem man eingesperrt oder sonstwie gemaßregelt werden dürfte.

Oh doch. Aus persönlicher Erfahrung kann ich von der Wehrpflicht treffen, bei der ich gegen meinen Willen rekrutiert wurde, in Kasernen, etc "eingesperrt" wurde und von Vorgesetzten herumkommandiert wurde.
Ganz ohne Verbrechen. So ist es auch bei der Quarantäne. Wenn man eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, ob schuldhaft oder nicht, darf man von der Gesellschaft isoliert werden.
Ist ja auch ggf. bei Schuldunfähigkeit so. Der Betroffene kann nicht schuldig gesprochen werden, hat daher kein Verbrechen begangen und kann daher nicht starfrechtlich verfolgt werden, und dennoch darf und muss die Gesellschaft von der Gefahr, die von ihm ausgeht, geschützt werden.
Natürlich sind da wie dort die Rechte des Betroffenen und die Rechte der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen, aber dennoch sind solche Isolationen durchaus angewandt und rechtlich wie moralisch geboten.

Ergo, auch wenn die Krankheit kein Verbrechen darstellt, darf man die Gesellschaft dennoch nicht der davon ausgehenden Gefahr blindlings aussetzen.


Für mich ist es unbegreiflich, dass es Menschen gibt, die es den "Staatsführern" zugestehen, den Bürgern das Recht auf ihre Bewegungsfreiheit zu nehmen und ihr Leben durch viele andere Maßnahmen einzuschränken.

Dass ein Staat nicht das Recht hätte, die Freiheiten ihrer Bürger auch nur in irgendeiner Weise einzuschränken, ist ein Gedanke, der in der Ich-AG-Zeit vermehrt gewachsen ist. Menschen sind zunehmend ichbezogen, und
Verantwortung gegenüber der Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit, sondern etwas Lästiges, das möglichst umgangen wird und wenn nicht möglichst, gegen das möglichst lautstark protestiert wird.
Ich schäme mich für derlei Egomanen, und deren Klagen bereitet mir keinerlei schlaflose Nächte.

Und, dass einige sogar die drohenden Strafen befürworten, ist noch unfassbarer, denn es erweckt den Anschein, als würden diese Menschen über keinerlei Eigenverantwortung verfügen, durch die sie sich selbst und die anderen schützen (können).

Da war doch das Beispiel der Amerikanerin, die hier irgendo (war es in Wien, war es in Deutschland?) trotz verhänder Heimquarantäne auf Parties ging und eine Mehrzahl an Menschen angesteckt hat.
Gegen diese wird zu Recht starfrechtlich ermittelt, und falls sie ihrer Tat überführt wird, steht ihr eine entsprechende Strafe zu. Egomanie an sich ist schon widerlich, aber wenn dadurch sogar jemand
konkret gefährdet oder gar nachweislich geschädigt wurde, ist der Schritt ins Kriminal getätigt.


Das wäre zwar in Ordnung, solange es nur ihr eigenes Leben betrifft, aber auch denen ihre Eigenverantwortung abzusprechen, die über sie verfügen und großen Wert darauf legen, würde ich persönlich als sehr Anmaßend bezeichnen!!

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für alle. Für den verantwortungslosen wie auch für den verantwortungsvollen Fahrer.
Die Beschränkungen sprechen den Bürgern da wie dort nicht die Verantwortung ab, stellen aber sicher dass man weiß, woran man sich halten muss.
 
Oder das was du für dich als Irrglauben, falsche Information und schlechte Ideologien interpretierst.

Falls "nur interpretiert", besteht die Möglichkeit der plausiblen Gegendarstellung. Falls bewiesen falsch, erübrigt sich das "interpretieren".
Und schlechte Ideologie ist klar eine persönlich Bewertung, aber ich glaube und hoffe, dass eine deutliche Mehrheit meiner Mitmenschen und Forumsteilneher Ideologien, die auf Misstrauen, Egomanie, Vorurteilen, Hass und Wut basieren, als "schlechte Ideologien" befinden.

Und dass du keine Alternativen siehst, ist nicht die Schuld der anderen.

"Alternativen" bekomme ich täglich von Trump, dir und Anderen serviert, insofern ist die Unterstellung, dass ich keine Alternativen sehen würde, ebenso unhaltbar wie deine Vorwürfe in Richtung Gesundheitsministerium.
Dass manche dieser Alternativen wirr und geradezu grotestk sind ist eine ander Sache. Dass du das nicht siehst, ist keine Schuld der anderen, und ich weiß nicht einmal ob es deine Schuld ist.
Denn dazu ist eine Fähigkeit nötig von der ich nicht weiß, ob man sie von dir verlangen kann.
 
Ernstzunehmende Wissenschafter können bei Deinen herzlosen Ratschlägen nur den Kopf schütteln! wie etwa
ein Prof. Martin Sprenger - Allerberger u.v.a.m;

oder

einer Physikerin im April d.J:

"Wir wollen sie aber auch nicht
monatelang isolieren - man könnte auch
"wegsperren"
sagen - das entspräche in keiner Weise
unserem Menschenbild"

*Angela Merkel*
Pressekonferenz

"meine herzlosen Ratschläge" ? Welche wären das konkret ?
 
Ja, ich weiß. Dieses Recht haben sie sich (in D.) durch die Änderung
des bis dahin geltenden Infektionsschutzgesetzes selbst zugesprochen.

Hältst du diesen Part für rechtlich gedeckt oder nicht ?

Und das, obwohl sie sich nur auf die Schätzungen und darauf beruhenden
Ratschläge der von ihnen selbst auserwählten Personen verlassen haben.

Richtig, etwas Anderes als Schätzungen war nicht vorhanden. Was wäre die Alternative gewesen ?
Etwa Passivität und im Nachhinein befinden, was man hätte machen sollen ?

Doch inzwischen müssen sich die Verantwortlichen schon eingestehen,
dass z.B. die flächendeckenden "Zwangsschließungen" unnötig waren!

Das ist sicherlich so, dass da und dort restriktiver eingeschränkt wurde als nötig. Andererseits wird es Situationen geben und gegeben haben, wo mehr Einschränkungen besser gewesen wären.
Aber, im Nachhinein weiß man es immer besser, und das Beste was man tun kann, ist das inzwischen erlangte Zusatzwissen für weitere anstehende Entscheidungen zu nutzen.


Ich persönlich halte das Vorgehen der Regierungen jedenfalls nicht
für rechtens

Offensichtlich wurde da und dort der korrekte Weg der Rechtsstaatlichkeit nicht zur Gänze eingehalten.
Das ist sicherlich zu erkennen und ggf auch dieses Zusatzwissen für die Zukunft sinnvoll anwenden.
Für die Zumessung einer etwaigen Schuld wird man aber die Umstände berücksichtigen müssen.


und gehe stark davon aus, dass die Schäden durch die
vielen willkürlich angeordneten Zwangsmaßnahmen, wesentlich
verheerender sein werden, als die, die das Corona-Virus verursacht.

Welche angenommenen verursachten und vermiedenen Schäden veranschlagst du für diesen Vergleich ?
 
Welche Aufgabe sonst steht einer Regierung zu, als Entscheidungen für die Allgemeinheit zu treffen ? Was sie im Konkreten darf und was nicht, ist in der Verfassung geregelt.
Problem, allgemein: Wenn Gesundheit ein "Menschenrecht" ist, wären Maßnahmen nach der sog. "Verhältnismäßigkeit" zu treffen, wobei möglich Betroffene gleich zu behandeln wären.
Das jetztige Bemühen der Regierung geht in diese Richtung und die Idee, die Maskentragepflicht und Geschäftssperren an die Größe des Geschäftslokales und nicht an die Anzahl der möglichen Infektionsträger zu binden, war eben Schwachsinn.
 
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