Bernies Sage
Well-Known Member
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- 31. Oktober 2011
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- 23.139
Covid 19 spaltet die Gesellschaft und droht die ganze Weltengemeinschaft in scheinbar umweltfreundliche und umweltfeindliche "Wirus-Rassen" einzuteilen.
In Deutschland genießt dieses "(vor-)richtende Infektionsschutzgesetz" (InSG) keinerlei Datenschutz, mit der pfiffig korrekt einleuchtend nachreichbaren Begründung, dass ein "gesetzwidriges Gesetz" (zur Not) im Öffentlichen Recht vorübergehend möglich ist und selbstverständlich gar keinen Rechtschutz genießen darf, wobei es für jeweils 6 Monate - mit Verlängerungsmöglichkeit für weitere 6 Monate - auch nicht der Zustimmung durch das Parlament bedarf!
Es ist halt immer so wie es ist, würde plotin sagen.
Und so vermögen Wirkungen weiterhin im legalen Datensammeln 'klaubhaft in Jagdszene' gesetzt werden, um selbstverständlich als Selbstverstärker verlässlich und eindrucksvoll die noch nachkommenden Ursachen zu rechtfertigen.....???
Erinnern wir uns:
1. Covid19 ist eine Definition für ein Bedrohungsszenario. Sein offizieller Name lautet: Corona-Virus SARS-CoV- 2.
2. Dieses Virus, das keinen eigenen Stoffwechsel hat, zählt somit nicht zu den Lebensformen.
3. Das Virus selbst kann keine unmittelbare Bedrohung für das Leben darstellen, nur mittelbar.
4. Das Virus bedarf der Überträger durch geeignete Wirte, die dringend weltweit gesucht werden.
Diese Wirte können in 99,99 % aller Fälle aber gar nichts dafür, "im Nachhinein möglichst schon vorher" also mit echter unzulässiger Rückwirkung (!) zu den Buhmännern gemacht zu werden!
Es ist unglaublich, dass dabei sogar Urlaubsregionen (derzeit noch ungestraft?) in öffentlichen Misskredit gebracht werden dürfen, solange das Öffentlich-Rechtliche Robert-Koch-Institut in Deutschland die Regeln im Infektionsschutzgesetz (InSG) vorgibt!
Covid 19 ist eine Bedrohung wofür noch keine richtigen Gesetze gelten, außer im Infektionsgesetz.
HIER WERDEN SIE GEHOLFEN:Ahso, es gibt also richtige Gesetze und weniger richtige ?
Wo lernt man so etwas ?
In Deutschland genießt dieses "(vor-)richtende Infektionsschutzgesetz" (InSG) keinerlei Datenschutz, mit der pfiffig korrekt einleuchtend nachreichbaren Begründung, dass ein "gesetzwidriges Gesetz" (zur Not) im Öffentlichen Recht vorübergehend möglich ist und selbstverständlich gar keinen Rechtschutz genießen darf, wobei es für jeweils 6 Monate - mit Verlängerungsmöglichkeit für weitere 6 Monate - auch nicht der Zustimmung durch das Parlament bedarf!
Es ist halt immer so wie es ist, würde plotin sagen.
Und so vermögen Wirkungen weiterhin im legalen Datensammeln 'klaubhaft in Jagdszene' gesetzt werden, um selbstverständlich als Selbstverstärker verlässlich und eindrucksvoll die noch nachkommenden Ursachen zu rechtfertigen.....???
Erinnern wir uns:
1. Covid19 ist eine Definition für ein Bedrohungsszenario. Sein offizieller Name lautet: Corona-Virus SARS-CoV- 2.
2. Dieses Virus, das keinen eigenen Stoffwechsel hat, zählt somit nicht zu den Lebensformen.
3. Das Virus selbst kann keine unmittelbare Bedrohung für das Leben darstellen, nur mittelbar.
4. Das Virus bedarf der Überträger durch geeignete Wirte, die dringend weltweit gesucht werden.
Diese Wirte können in 99,99 % aller Fälle aber gar nichts dafür, "im Nachhinein möglichst schon vorher" also mit echter unzulässiger Rückwirkung (!) zu den Buhmännern gemacht zu werden!
Es ist unglaublich, dass dabei sogar Urlaubsregionen (derzeit noch ungestraft?) in öffentlichen Misskredit gebracht werden dürfen, solange das Öffentlich-Rechtliche Robert-Koch-Institut in Deutschland die Regeln im Infektionsschutzgesetz (InSG) vorgibt!
Justizerei, ei, von mir hast du das aber nicht!Dies lehrt die Logik vor der Justitzerei...