Nur weil meine Antwort nicht deinen Erwartungen entspricht, ist sie nicht gleich off topic. Ich habe ja schließlich nicht begonnen über interkristalline Korrosionen verschiedener Aluminiumlegierungen zu sprechen.
Eine Antwort muss sich auf das beziehen, worauf sie antwortet. Tut sie das nicht, ist sie eine beliebige Äußerung, aber keine Antwort.
Und ich könnte unmaskiert auch den Trafikanten infizieren, der dann die Zigarettenpackungen angerotzt anderen Kunden aushändigt.
Richtig, und auch jeden, denn du auf der Straße auf dem Weg dort hin begegnest.
Mit ein Grund, warum man Corona ernst nehmen sollte.
Nochmals, du hast die Nationalität als Faktor zur Sprache gebracht, und ich dass nur das Verhalten als Faktor entscheidend ist.
Nein, das hast du.
Ich habe Spanien und Italien nicht wegen ihrer Nationalität genannt, sondern das, was dort geschehen ist, als Erfahrung die man nutzen sollte, hergenommen.
Dass Italien und Spanien mit Österreich nicht vergleichbar wäre (auf Grund ihrer Verhalten, die in nationalem Maßstab natürlich im Detail unterchiedlich sein können),
war deine Argumentationsschiene.
Also, die Nationalität als Faktor (auch wenn nicht auf Grund einer legalen Staatsangehörigkeit, sondern auf Grund der nationalen Gegebenheiten) war genau dein Argument.
Auch wieder banal, ähnliches Verhalten wir zu ähnlichen Ergebnissen führen.
Und doch willst du die Erfahrung, die die Menschheit mit Italien und Spanien gemacht hat, nicht berücksichtigen.
Demokratisch und rechtmäßig gewählt schützt nicht vor bewussten oder unbewussten Handlungen die der Bevölkerung Schaden zufügen.
Richtig.
Und für mich sind die Handlungen unserer und anderer Regierungen mehr als unprofessionell und vor allem auf lange Sicht sehr kontraproduktiv.
Deine Privatmeinung steht dir zu und muss weder auf Sachkenntnis noch auf Argumenten beruhen.
So lange du sie "gesittet" vorbringst, ist ja auch nichts dagegen zu sagen. Wenn sie allerdings, so wie bei frenilshtar als Diffamierung vorgebracht wird,
und dann noch gegenüber jemanden, der sich hier nicht wehren kann, dann lasse ich das so nicht stehen.
Bei dir würde mich hier interessieren, auf welcher Basis du die Professionalität unserer und anderer Regierungen bewerten willst.
Ich kenne dich zwar nicht persönlich, nehme aber an, dass du weder medizinisch noch politisch professionell unterwegs bist.
Ja, oder mit entsprechender Schutzausrüstung um den Ausschluss von Besuchern zu vermeiden.
Wenn vorhanden, leist- und durchführbar, warum nicht.
Allerdings, wie meinst du, müsste diese Schutzausrüstung aussehen, um bei dem intensiven körperlichen Kontakt zwischen Pfleger und Pflegling
eine Infektion ausschließen zu können ? Und wie würden sich Pfleglinge fühlen, wenn ihnen die Pfleger plötzlich nur mehr mit jener Schutzausrüstung
begegnen würden ?
Besucher mögen in der Regel vielleicht 2 oder 3 Stunden die Woche da sein. Die restlichen 160+ in der Woche sind aber die Pfleger und die "Heimkollegen" der
zwischenmenschliche Umgang der Heimbewohner. Insofern wäre es problematisch, für 2 Stunden zwischenmenschliche Kontakte 160+ Stunden zwischenmenschliche
Kontakte stark einzuschränken.
Auf Basis der von mir recherchierten Zahlen zu Covid im Vergleich mit Zahlen altbekannter Infektionskrankheiten.
Dann zeig doch mal, wie du vorgegangen bist, und wie du "Zahlen altbekannter Infektionskrnakheiten" bewertet hast, und auf welcher Basis.
Ich habe dass so gemeint dass sich diejenigen die sich so sehr vor diesem Virus fürchten oder einer Risikogruppe angehören, sich mit entsprechender Schutzausrüstung schützen sollten, und die anderen wie gewohnt leben lassen sollten.
Das wäre gleich dem Argument "Waffen für jeden der will, und wer sich gefährdet fühlt, soll sich eine schusssichere Weste kaufen und die anderen lassen wie sie wollen".
Oder jeder darf in Lokalen oder Bussen, etc rauchen und wer sich fürchtet soll halt aussteigen.
Oder Geisterfahren ab sofort erlaubt und wer sich fürchtet soll die Landstraße nehmen.
Die Möglichkeit von anderen sich (teilweise) zu schützen oder sich aus der Gefahr zu bringen berechtigt nicht zu Gefährdung.
Welche Dunkelziffer meinst du ?
Jene der Corona-Positiven.
Wenn mein Arbeitkollege an Grippe erkrankt, weil ich ihn durch niesen oder husten angesteckt habe, habe ich mich nun der groben fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht ?
Dann, wenn du nicht die Vorschriften eingehalten hast und die Nichteinhaltung dazu geführt hat.
So wie bei anderen grob fahrlässigen Körperverletzungen auch. Wenn du alle Vorschriften einhältst und es passiert was, bist du sicher.
Übertrittst du Vorschriften, dann bist du dran wenn auf Grund dessen etwas passiert.
Ergo: wenn du zu ihm ohne Maske hingehst obwohl Maskenpflicht ist, ihn anniest und ihn dadurch infizierst, dann natürlich ja.
Hältst du alle Vorschriften ein und du infizirst ihn trotzdem unabsichtlich, dass hast du dich nicht schuldig gemacht.
Na, das wird in der Zukunft lustig, wenn sich Arbeitskollegen oder Freunde gegenseitig ansandeln und wegen Körperverletzung verklagen.
Ist nichts Neues und dazu braucht es kein Corona.
Es gab nicht nur eine Verurteilung wegen ungeschützen Sex eines HIV-Positiven oder einer sonstigen ansteckenden Krankheit, der seinen Sexpartner nicht über die Gefahr aufgeklärt hat.
Vielleicht erkennst du jetzt die wahnwitzigen Konsequenzen, wenn man diese Hysterie noch weiter anheizt.
Was du für "wahnwitzige Konsequenzen" hältst gibt es schon lange. Guckst du StGB.
§88
(1) Wer fahrlässig einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Handelt der Täter nicht grob fahrlässig (
§ 6 Abs. 3) und ist
1. die verletzte Person mit dem Täter in auf- oder absteigender Linie verwandt oder verschwägert oder sein Ehegatte, sein eingetragener Partner, sein Bruder oder seine Schwester oder nach
§ 72 Abs. 2 wie ein Angehöriger des Täters zu behandeln,
2. aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit einer anderen Person von mehr als vierzehntägiger Dauer erfolgt oder
3. der Täter ein Angehöriger eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes und die Körperverletzung in Ausübung seines Berufes zugefügt worden,
so ist der Täter nach Abs. 1 nicht zu bestrafen.
(3) Wer grob fahrlässig (
§ 6 Abs. 3) oder in dem in
§ 81 Abs. 2 bezeichneten Fall einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(4) Hat die Tat nach Abs. 1 eine schwere Körperverletzung (
§ 84 Abs. 1) zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Hat die Tat nach Abs. 3 eine schwere Körperverletzung (
§ 84 Abs. 1) zur Folge, ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, hat sie jedoch eine schwere Körperverletzung (
§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
und §6
(1) Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, daß er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.
(2) Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, daß er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will.
(3) Grob fahrlässig handelt, wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war.
Externe Links sind uninteressant.
Du hast gesagt "so umstritten", als ob deren Ergebnisse nicht ernst zu nehmen wären.
Also - ist dem so ?
Dass es da und dort Kritik gibt und Fehler passieren können, ist trivial - aber eben nicht "so umstritten".
Also: belegen deine Links, dass die medizinische Gesellschaft die Tests und deren Ergebnisse nicht ernst nimmt ?