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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Echt jetzt? So wie Kurz die ÖVP zugerichtet hat, soll die FPÖ nicht mehr mitregieren?;)
Ich staune über Ihre Sicht. Die Süddeutsche Zeitung ging 2 Jahre mit dem Ibizageschehen der Oppositionspartei FPÖ hausieren und Kurz wußte von dem nichts?
Auch was Schmid als Fraktionskollege so trieb, da wußte er auch nichts?
 
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Jeder darf sich informieren - auch Sie und Ihr "seriöser" Kumpel:
Also!
.....Ja "genau so ist" es! Ich "zitiere" den "Standard"!!.....

"Die Freiheitlichen konnten sich in den Verhandlungen mit der ÖVP letztlich inhaltlich weitgehend durchsetzen: Vorgesehen ist nun ein 30 Millionen schwerer Corona-Fonds. Finanziert werden soll etwa die medizinische Betreuung von Menschen mit Impfbeeinträchtigungen, und verfassungswidrige Covid-Strafen sollen zurückgezahlt werden.

Genau hier soll es sich juristisch spießen, erklärt Verfassungsexperte Heinz Mayer im Gespräch mit dem STANDARD: "Wenn eine Behörde eine Strafe verhängt, diese nicht beeinsprucht und rechtskräftig wird, gibt es keinen Grund, diese zurückzuzahlen." Diesen gebe es nur dann, wenn eine Person, die eine Strafe bekommt, sofort Einspruch erhebt. Denn es ist laut Mayer nicht vorgesehen, nach einer Gesetzesänderung Strafen rückwirkend zurückzuzahlen. Sonst müsste es nach jeder denkbaren Änderung eines Gesetzes Rückzahlungen geben.

"Gäbe es etwa plötzlich eine Geschwindigkeitserhöhung auf Autobahnen, dann müssten ja alle Strafen aus der Vergangenheit zurückgezahlt werden", sagt Mayer. Das sei auch für Maßnahmen der Fall, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, die Aufhebung sei nämlich immer nur für die Zukunft geltend. Außerdem bräuchte es laut Mayer für die Rückerstattung eine bundesgesetzliche Regelung. Ohne Gesetz würde eine Rückerstattung einen Amtsmissbrauch darstellen, da Gebietskörperschaften laut Verfassung verpflichtet sind, "sparsam zu wirtschaften".

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sieht die Rückzahlung skeptisch – auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) halten die Umsetzung für schwierig."


danke plotin
 
Ich staune über Ihre Sicht. Die Süddeutsche Zeitung ging 2 Jahre mit dem Ibizageschehen der Oppositionspartei FPÖ hausieren und Kurz wußte von dem nichts?
Auch was Schmid als Fraktionskollege so trieb, da wußte er auch nichts?
Es gibt zwei Möglichkeiten für Antidemokratische Parteien, die Politik eines Landes zu beeinflussen, um die Demokratie zu schädigen: die direkte Beeinflussung durch eine Regierungsbeteiligung oder die indirekte Beeinflussung, indem ideologisch verwandte Parteien Teile ihrer Positionen übernehmen. Kurz hat die Positionen der FPÖ mit dem Schöpflöffel in sein Wahlprogramm aufgenommen.
 
Außerdem bräuchte es laut Mayer für die Rückerstattung eine bundesgesetzliche Regelung. Ohne Gesetz würde eine Rückerstattung einen Amtsmissbrauch darstellen,
Da wird ja der Weg gezeigt wie die Benachteiligung von verfassungswidrigen Gesetzen saniert werden kann. Daß es bei benachteiligenden Gesetzen nicht erfolgen kann, ist klar.
Sparsamkeit als Argument gegen die gerechte Gestaltung ist schon ein schwaches Argument.
Die Verfassunsgwidrigkeit für Einzelfälle zu verschiedenen Zeitpunkkten ist nicht plausibel - nur wer den aufwendigen Rechtsweg beschreitet, bekommt recht. Ein offenbarer politischer Irrtum in der Gesetzgebung ist generell zu sanieren.
 
Ergänzung zum obigen Beitrag 21977
Der § 68 2 AVG gilt auch im Verwaltungsstrafgesetz und lautet:
(2) Von Amts wegen können Bescheide, aus denen niemandem ein Recht erwachsen ist, sowohl von der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, als auch in Ausübung des Aufsichtsrechtes von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde aufgehoben oder abgeändert werden
 
.....Ja "genau so ist" es! Ich "zitiere" den "Standard"!!.....

"Die Freiheitlichen konnten sich in den Verhandlungen mit der ÖVP letztlich inhaltlich weitgehend durchsetzen: Vorgesehen ist nun ein 30 Millionen schwerer Corona-Fonds. Finanziert werden soll etwa die medizinische Betreuung von Menschen mit Impfbeeinträchtigungen, und verfassungswidrige Covid-Strafen sollen zurückgezahlt werden.

Genau hier soll es sich juristisch spießen, erklärt Verfassungsexperte Heinz Mayer im Gespräch mit dem STANDARD: "Wenn eine Behörde eine Strafe verhängt, diese nicht beeinsprucht und rechtskräftig wird, gibt es keinen Grund, diese zurückzuzahlen." Diesen gebe es nur dann, wenn eine Person, die eine Strafe bekommt, sofort Einspruch erhebt. Denn es ist laut Mayer nicht vorgesehen, nach einer Gesetzesänderung Strafen rückwirkend zurückzuzahlen. Sonst müsste es nach jeder denkbaren Änderung eines Gesetzes Rückzahlungen geben.

"Gäbe es etwa plötzlich eine Geschwindigkeitserhöhung auf Autobahnen, dann müssten ja alle Strafen aus der Vergangenheit zurückgezahlt werden", sagt Mayer. Das sei auch für Maßnahmen der Fall, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, die Aufhebung sei nämlich immer nur für die Zukunft geltend. Außerdem bräuchte es laut Mayer für die Rückerstattung eine bundesgesetzliche Regelung. Ohne Gesetz würde eine Rückerstattung einen Amtsmissbrauch darstellen, da Gebietskörperschaften laut Verfassung verpflichtet sind, "sparsam zu wirtschaften".

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sieht die Rückzahlung skeptisch – auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) halten die Umsetzung für schwierig."


danke plotin

Was Sie hier vorbringen ist -ja auch- recht interessant, ist aber wieder -k e i n!- Widerspruch
zu meinem Schrieb:
Mal abgesehen vom wiederholt offensichtlichen Kniefall der ÖVP vor der
FPÖ - so ist nun die Einrichtung eines 30 Millionen Euro schweren Fonds
vorgesehen!
Weshalb?
Wegen verfassungswidriger Covid-Straf-Maßnahmen durch die Regierung!
Also!
 
Das gilt für die Verwaltung. den 3. Weg der Rechtsprechung samt alle Wege der Überprüfung haben Sie bewußt ignoriert. Unwissen mag ich Ihnen nicht schon wieder unterstellen.
Ich muss mich ja auch nicht in der österreichischen Politik auskennen. Unsere reicht mir. Österreicher mischen sich auch in unserer ein, oft mit keinen guten Absichten. Mir fallen spontan zwei davon ein...
 
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