.....Ja "genau so ist" es! Ich "zitiere" den "Standard"!!.....
"Die Freiheitlichen konnten sich in den Verhandlungen mit der ÖVP letztlich inhaltlich weitgehend durchsetzen: Vorgesehen ist nun ein 30 Millionen schwerer Corona-Fonds. Finanziert werden soll etwa die medizinische Betreuung von Menschen mit Impfbeeinträchtigungen, und verfassungswidrige Covid-Strafen sollen zurückgezahlt werden.
Genau hier soll es sich juristisch spießen, erklärt Verfassungsexperte Heinz Mayer im Gespräch mit dem STANDARD: "Wenn eine Behörde eine Strafe verhängt, diese nicht beeinsprucht und rechtskräftig wird, gibt es keinen Grund, diese zurückzuzahlen." Diesen gebe es nur dann, wenn eine Person, die eine Strafe bekommt, sofort Einspruch erhebt. Denn es ist laut Mayer nicht vorgesehen, nach einer Gesetzesänderung Strafen rückwirkend zurückzuzahlen. Sonst müsste es nach jeder denkbaren Änderung eines Gesetzes Rückzahlungen geben.
"Gäbe es etwa plötzlich eine Geschwindigkeitserhöhung auf Autobahnen, dann müssten ja alle Strafen aus der Vergangenheit zurückgezahlt werden", sagt Mayer. Das sei auch für Maßnahmen der Fall, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, die Aufhebung sei nämlich immer nur für die Zukunft geltend. Außerdem bräuchte es laut Mayer für die Rückerstattung eine bundesgesetzliche Regelung. Ohne Gesetz würde eine Rückerstattung einen Amtsmissbrauch darstellen, da Gebietskörperschaften laut Verfassung verpflichtet sind, "sparsam zu wirtschaften".
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sieht die Rückzahlung skeptisch – auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) halten die Umsetzung für schwierig."
danke plotin