denk-mal
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Abrechnung von Impfschäden: Blender-Sprech und Nebelkerzen
Peinliches Ablenkungsmanöver der Kassenärztlichen Vereinigung
Die Wissenschaftliche Einordnung, mit der die KBV ihre vertragsärztlichen Abrechnungsdaten
entschärfen will, ist nicht wissenschaftlich. Hier die unterhaltsame Entlarvung:
Auf einer Pressekonferenz in Berlin hat der Analyst Tom Lausen im Dezember seine Auswertung offizieller Daten vorgestellt, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermittelt worden waren. Dabei konzentrierte sich Lausen insbesondere auf die Todesfälle infolge der sogenannten „Impfung“. Seit Anfang 2021 sterben jeden Tag 100 Menschen an einer ungeklärten Todesursache. Der Skandal: Die entsprechenden Daten liegen vor, werden von PEI und RKI entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung aber nicht ausgewertet (siehe hier).
„Im Gegensatz zu den bei den Krankenkassen verfügbaren Versichertendaten, enthalten die Abrechnungsdaten gemäß §295 SGB V
jedoch keine Diagnosen, die auf Totenscheinen kodiert werden, und keine Daten zum Versterben eines GKV-Versicherten.“
Hier wird die Nebelkerze Totenschein gezündet. Der Begriff „Totenschein“ kommt in §295 SGB V nicht einmal vor. Es braucht für die Verwendung
der Abrechnungsdaten als Instrument zur Arzneimittelüberwachung keine Daten zum Versterben eines GKV-Versicherten. Es kommt nur
darauf an, dass die Diagnosecodes stimmen, was über den Umweg der Nebelkerze Totenschein durch die Blume bestritten wird.
https://***************/post/abrechnung-von-impfschaeden-blender-sprech-und-nebelkerzen/
.
Peinliches Ablenkungsmanöver der Kassenärztlichen Vereinigung
Die Wissenschaftliche Einordnung, mit der die KBV ihre vertragsärztlichen Abrechnungsdaten
entschärfen will, ist nicht wissenschaftlich. Hier die unterhaltsame Entlarvung:
Auf einer Pressekonferenz in Berlin hat der Analyst Tom Lausen im Dezember seine Auswertung offizieller Daten vorgestellt, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermittelt worden waren. Dabei konzentrierte sich Lausen insbesondere auf die Todesfälle infolge der sogenannten „Impfung“. Seit Anfang 2021 sterben jeden Tag 100 Menschen an einer ungeklärten Todesursache. Der Skandal: Die entsprechenden Daten liegen vor, werden von PEI und RKI entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung aber nicht ausgewertet (siehe hier).
„Im Gegensatz zu den bei den Krankenkassen verfügbaren Versichertendaten, enthalten die Abrechnungsdaten gemäß §295 SGB V
jedoch keine Diagnosen, die auf Totenscheinen kodiert werden, und keine Daten zum Versterben eines GKV-Versicherten.“
Hier wird die Nebelkerze Totenschein gezündet. Der Begriff „Totenschein“ kommt in §295 SGB V nicht einmal vor. Es braucht für die Verwendung
der Abrechnungsdaten als Instrument zur Arzneimittelüberwachung keine Daten zum Versterben eines GKV-Versicherten. Es kommt nur
darauf an, dass die Diagnosecodes stimmen, was über den Umweg der Nebelkerze Totenschein durch die Blume bestritten wird.
https://***************/post/abrechnung-von-impfschaeden-blender-sprech-und-nebelkerzen/
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