Ja, die Selbstbeschreibung eines, der permanent bewiesene Unwahrheiten in die Welt schreit, ist unzweifelhaft.Du meinst ich übertreibe und dramatisiere? Das Gegenteil ist der Fall, denn ich bin stets sachlich!
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Ja, die Selbstbeschreibung eines, der permanent bewiesene Unwahrheiten in die Welt schreit, ist unzweifelhaft.Du meinst ich übertreibe und dramatisiere? Das Gegenteil ist der Fall, denn ich bin stets sachlich!
Nicht einmal hinter den Ohren.....Ich.
Ich bin "Trocken".
Solange es nur für dich, bewiesene Unwahrheiten sind, ist zweifelsfrei alles im grünen Bereich.Ja, die Selbstbeschreibung eines, der permanent bewiesene Unwahrheiten in die Welt schreit, ist unzweifelhaft.
Du meinst noch viel wenn der Tag lang ist.Andere haben verstanden, wie ich es meinte...
Ich würde dir empfehlen, dich nicht mit dem BVerfG anzulegen. Ich weiß nicht, ob dein Hauptschulabschluss als Entlastungsargument ausreichen würde...Wenn das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit durch Rechtsbeugung und Verfassungsbruch
des BVerfG außer Kraft gesetzt wird, gibt es kein demokratisches und freies Deutschland mehr.
Einfach köstlich diese Formulierung! Sie erinnern mich unzweifelhaft an meine quirlige Beschreibung des SELBST in der Wortkette S-E-L-B-S-T:Ja, die Selbstbeschreibung eines, der permanent bewiesene Unwahrheiten in die Welt schreit, ist unzweifelhaft.
Aus dem Link zitiert und SELBST herausgegriffen:Was die Verfassungsrichter nicht sehen wollten
Es gibt immer neue und klarere Erkenntnisse über Impfschäden, doch deutsche Verfassungsrichter gaben der Impfpflicht für Beschäftigte
im Gesundheitswesen ihren Segen. Weitere Impfpflichten sind in Vorbereitung. Hier mehr zu den Fakten, die die Richter ignorierten.
https://www.achgut.com/artikel/das_bundesverfassungsgericht_war_blind_fuer_diese_fakten
Das ist richtig. Diese Institution sollte als Rechtsinstitut einer Juristischen Person - an keinem Ort - weder diffamiert noch angegriffen werden.Ich würde dir empfehlen, dich nicht mit dem BVerfG anzulegen.
Korrektur: * in geringen Mengen *Solange Gift in geringen Menschen verabreicht wird, gilt es schon immer als ein medizinisches - (oder auch medizynisches) - Geschenk.
Wow, es ehrt mich sehr, dass du mir zutraust einen Hauptschulabschluss zu haben.Ich würde dir empfehlen, dich nicht mit dem BVerfG anzulegen. Ich weiß nicht, ob dein Hauptschulabschluss als Entlastungsargument ausreichen würde...