Und wie sieht es mit den Langzeitschäden aus? Gibt es da schon eine längerfristige Studie dazu?
Jaja, das ist immer eine beliebte Frage für jene, die diffuse Ängste vor etwas Unbekannten haben.
Welche Langzeitfolgen hat das Jahr 2022 ? Hätten wir nicht lieber im Jahr 2021 bleiben sollen, bis wir
uns ganz sicher sind ?
Ach Herrjeh! Sie scheinen den komplexen Sachverhalt von autonomen Sicherungssystemen überhaupt noch nicht einmal im Ansatz ernsthaft verhaltenstechnisch verstanden zu haben!
Gerade weil eine Impfung - genauso wie eine Jahreszahl - nicht rückgängig zu machen ist, sollten Sie JETZT dringend erst einmal in
medias res gehen!
Die Risikoabschätzung in der Medizin können wohl die am besten treffen, die am meisten davon verstehen, meinst du nicht ?
Diejenigen, die am meisten davon verstehen , die sind überwiegend vom Wohlwollen ihrer Arbeitgeber brotabhängige Beobachter und ganz gewiss keine neutralen Beobachter. Für eine aussagekräftige Zukunftsstudie fehlten bislang die generalwissenschaftlich verlässlichen Grundlagen dazu, aus welchen Gründen auch immer...
Und wenn diese dann etwas nach ihrem besten Wissen und Gewissen empfehlen, welches Sachargument hältst du dann konkret dagegen,
wo du doch unterstellen willst, dass es sich ja eigentlich ganz anders verhielte ?
Konkret kann man dagegen halten, dass aufgrund anfangs wissenschaftlich völlig untauglicher Eröffnungskonstruktionen von beruflich sich zuerst selbst schützen müssende Standesgruppen alles dafür getan wurde, dass keine seriös aussagekräftigen Kontrollgruppenanalysen geplant oder vorgesehen werden konnten, welche in einem langfristigen Verlauf verlässliches Datenmaterial für ein endgültiges Genehmigungsverfahren zu sichern imstande gewesen wäre.
Und dafür kann man noch nicht einmal jemand einen Vorwurf machen, weil unser Rechtssystem - völlig zu Recht übrigens - gerade im hoch sensiblen Bereich des Gesundheitswesens - sowohl die
Vortäuschung einer Straftat, die
falsche Verdächtigung als auch die
Verfolgung Unschuldiger - Letztere sogar als Amtsdelikt bereits im Versuchsstadium (!) - (in Deutschland)
als qualifiziertes Delikt geahndet werden "kann" aber in der Regel (zur Entlastung der Gerichte) nicht unbedingt zwingend geahndet werden muss, solange das öffentliche Interesse "auf Sparflamme" eingestellt ist und sich die statistischen Todeszahlen im versicherungstechnisch längst eingepreisten Rückversicherungsbereich bewegen.
Bernies Sage (Bernhard Layer)