FreniIshtar
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Eine *objektive Realität* bleibt objektive Realität:Rechtsradikale
Egal wer sie ausspricht!
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Eine *objektive Realität* bleibt objektive Realität:Rechtsradikale
Einer, der "das" von sich behauptet, der kann als Wissenschaftler nur frei bleiben, wenn er sich deutlich vom Umgang mit Radikalen jeder Couleur distanziert.Einer, der das von sich behauptet,
Das ist eine glatte Lüge, über 85% von 18 – 60+ sind schon vollständig geimpft!Wir haben noch so viele Ungeimpfte
Ich danke denk-mal für diese sachlich und logisch (im Korrektiv) nachvollziehbar fundierte Stellungnahme, die sich gut zum Nachdenken eignet.Warum fordert, bzw. kämpft Lauterbach, usw. so permanent und fanatisch für die Impflicht?
Die Ungeimpften zerstören mit ihrer anhaltenden Gesundheit das
Narrativ vom tödlichen Virus und der lebensrettenden Impfung.
Hätten sie die gesamte Menschheit geimpft bekommen, so wäre ihr Plan aufgegangen
mit der Behauptung, nur die Impfung habe ein Massensterben verhindern können.
Die Menschen würden sich danach im guten Glauben weiterhin impfen lassen.
Die Verantwortlichen könnten so jede schlimme Impfnebenwirkung und den Impftod auf das
Virus abwälzen, weil es dann keine ungeimpfte Kontrollgruppe mehr geben würde.
Eine allgemeine Impfpflicht ist für den Staat auch wichtig, da nur so ein Lastenausgleich über alle Bürger zu rechtfertigen wäre.
Ansonsten könnten alle, die sich nicht haben impfen lassen mit Recht fragen, warum sie für die Schäden der anderen,
die freiwillig das Risiko der experimentellen Impfung eingegangen sind, haften sollen.
"Wehret den Anfängen" (von Ovid zu Covid)
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
"Zu spät wird die Medizin bereitet, wenn die Übel durch langes Zögern erstarkt sind.“
Fakt ist: Das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit stellt in Deutschland als res publica (= Öffentliche Angelegenheit) nach dem im Jahre 1985 durch Helmut Kohl erlassenen Vermummungsverbot eine Schutzbewaffnung gemäß § 125 StGB dar.
Eine Aufforderung, den öffentlichen Frieden mit einer Maske zu stören, ist in Deutschland gemäß § 125 StGB i.V.m. § 130 StGB seit 1985 strafbar und besteht heute neben den neueren Infektionsschutzgesetzen parallel fort.
Die mehrsinnig schlitzohrig aufzuwerfende Frage rechtsphilosophischer Art ist nun, ob diese Schutzbewaffnung mittels eines Ministerialratsbeschluss erlassenem Infektionsschutzgesetz der Länder (IfSG) als Gegenanzeige (medizinisch: Kontraindikation) auch "örtlich angezeigt" sei...??????????
Natürlich hilft uns dabei eine "medizynische" Antwort wohl kaum weiter - oder vielleicht doch?
Der Wissenschaftler (!!!) bedankt sich dafür... Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen...Ich danke denk-mal für diese sachlich und logisch (im Korrektiv) nachvollziehbar fundierte Stellungnahme, die sich gut zum Nachdenken eignet.
Genau dazu sei (m)eine ironische Bemerkung sinnlich gedacht, um auf eine neue moderne Form von Zungenreden hinweisen zu dürfen.Der Wissenschaftler (!!!) bedankt sich dafür... Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen...
Noch erschreckender ist die Anzahl der Toten/1 Million BevölkerungMehr als eine Million Tote (=Übersterblichkeit) in den USA