denk-mal
Well-Known Member
- Registriert
- 22. Mai 2015
- Beiträge
- 15.491
Österreichs Justizministerin sagt (unabsichtlich) die Impfpflicht ab Peinliches Eigentor der Grünen oder geschickte Wendehals-Taktik?
Die österreichische Regierung hat kein Glück im Umgang mit Recht und Gesetz. Zuerst will der Verfassungsgerichtshof bis zum 18. Februar eine ausführliche Begründung für die Corona-„Maßnahmen“ und stellt für die Regierung hochnotpeinliche Fragen. Worauf zufälligerweise ab dem 19. Februar viele „Maßnahmen“ inklusive der Aussperrung Ungeimpfter aus dem öffentlichen Leben fallen und ein „Freedom Day“ in Aussicht gestellt wird, an dem die Zügel vorübergehend gelockert werden sollen.
Dann informiert Justizministerin Alma Zadić am 09. Februar den Präsidenten des Nationalrats, Wolfgang Sobotka, „ … dass nach dem österreichischen Straf- und Zivilrecht medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung der entscheidungsfähigen Patient:innen durchgeführt werden dürfen, unabhängig davon, ob diese volljährig, minderjährig oder Menschen mit Behinderungen sind.“ Was im Klartext heißt, mit der Impfpflicht verstößt die Regierung nicht nur gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, sondern auch gegen das Strafrecht, in dem in § 110 steht:
(1) Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
https://***************/post/oesterreichs-justizministerin-sagt-unabsichtlich-die-impfpflicht-ab/
Ein guter Leserkommentar:
„Diejenigen, die die Menschen 2 Jahre unter Propaganda, Angst und Nötigung hielten,
die Menschen ihrer Existenz beraubten und ihrer Freiheit beraubten,
die Menschen nötigten sich dubiose experimentelle Pharmaprodukte einspritzen zu lassen,
sind ausnahmslos zur juristischen und gesellschaftlichen Verantwortung zu ziehen .“
https://***************/post/lauterbachs-kehrtwende-intensivstationen-nie-ueberbelastet/
Lauterbachs Kehrtwende: Intensivstationen nie überlastet
Orientierungsloser Minister dreht sich schon wieder um 180 Grad
Die österreichische Regierung hat kein Glück im Umgang mit Recht und Gesetz. Zuerst will der Verfassungsgerichtshof bis zum 18. Februar eine ausführliche Begründung für die Corona-„Maßnahmen“ und stellt für die Regierung hochnotpeinliche Fragen. Worauf zufälligerweise ab dem 19. Februar viele „Maßnahmen“ inklusive der Aussperrung Ungeimpfter aus dem öffentlichen Leben fallen und ein „Freedom Day“ in Aussicht gestellt wird, an dem die Zügel vorübergehend gelockert werden sollen.
Dann informiert Justizministerin Alma Zadić am 09. Februar den Präsidenten des Nationalrats, Wolfgang Sobotka, „ … dass nach dem österreichischen Straf- und Zivilrecht medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung der entscheidungsfähigen Patient:innen durchgeführt werden dürfen, unabhängig davon, ob diese volljährig, minderjährig oder Menschen mit Behinderungen sind.“ Was im Klartext heißt, mit der Impfpflicht verstößt die Regierung nicht nur gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, sondern auch gegen das Strafrecht, in dem in § 110 steht:
(1) Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
https://***************/post/oesterreichs-justizministerin-sagt-unabsichtlich-die-impfpflicht-ab/
Ein guter Leserkommentar:
„Diejenigen, die die Menschen 2 Jahre unter Propaganda, Angst und Nötigung hielten,
die Menschen ihrer Existenz beraubten und ihrer Freiheit beraubten,
die Menschen nötigten sich dubiose experimentelle Pharmaprodukte einspritzen zu lassen,
sind ausnahmslos zur juristischen und gesellschaftlichen Verantwortung zu ziehen .“
https://***************/post/lauterbachs-kehrtwende-intensivstationen-nie-ueberbelastet/
Lauterbachs Kehrtwende: Intensivstationen nie überlastet
Orientierungsloser Minister dreht sich schon wieder um 180 Grad