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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

So ist es. Allerdings ist das abstrakte, errechnete Risiko nicht für alle gleich: für den einen ist es höher für andere größer. Daher meine grundsätzliche kritische Stellungnahme zu den §-Zahlen.
Natürlich, auch wie manche Autofahrer mit 0.6 Promille noch gut fahren können, während andere schon bei 0.4 Promille oder auch gar schon nüchtern gefährlich unterwegs sind. Und dennoch gelten die 0.5 Promille für alle.
Ebenso ist es bei den Steuern. Das Steuersystem gilt für alle gleich, und bei gleichem Einkommen sind die gleichen Steuern zu zahlen.
Auch wenn die Bezahlung dem einen leichter fallen mag als dem anderen, und der eine von öffentlichen Geldern mehr profitieren mag als der andere.
Ich schrieb es schon so oft:
Eine Pandemie erkennt und versteht man nicht am Einzelfall und nicht am Augenblick.
Und, diverse Gruppen, bei denen das Nutzen-Risiko-Verhältnis ungünstig ist, werden wohl von der Impfpflicht ausgenommen sein.

Die Pandemie kann nur wirksam bekämpft werden, wenn "alle" gemeinsam mitmachen. Wenn Vernunft nicht ausreicht, muss, wie in anderen Fällen, der Rechtsstaat Druck ausüben. Dazu hat er nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht. Und, ob es rechtens ist, liegt an den zuständigen Stelle zu entscheiden. Nicht an einzelnen Bürgern hier im Forum oder auf der Straße.
 
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der Rechtsstaat Druck ausüben. Dazu hat er nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht. Und, ob es rechtens ist, liegt an den zuständigen Stelle zu entscheiden.
So ist es. Als Jurist sage ich zum § 1 in seiner Forulierung, daß das eine formalgesetzliche Delegation ist: Der Rechtsrahmen ist für weitere Maßnahmen nicht klar genug im Sinne des § 18 BVG vorgegeben.
Sorry - das ist allgemeines Gewäsch - ???Öffentliche Gesundheit.
§ 1. (1) Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und
im Bundesgebiet einen Wohnsitz gemäß § 2 Z 1 haben, nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes verpflichtet,
sich einer Schutzimpfung gegen COVID-19 zu unterziehen (Impfpflicht).
Die Promillgrene und die Steuerstufen sind klar vorgegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau diese Tatsache, die ständig mit allen Mitteln in den Hintergrund getrengt wird, gehört in den Fokus aller, die sich anderes einreden lassen!
Sie wird nicht in den Hintergrund gedrängt, sie ist von Natur aus einfach dort.
Allerdings wird sie von menschenverachtenden Fanatikern in den Vordergrund gezerrt und (wissentlich?) falsch interpretiert.
Oder willst du wie der Kickl behaupten, dass ein Wurmmittel besser gegen die Pandemie geeignet wäre als die freigegebenen Impfstoffe ?
 
So ist es. Als Jurist sage ich zum § 1 in seiner Forulierung, daß das eine formalgesetzliche Delegation ist: Der Rechtsrahmen ist für weitere Maßnahmen nicht klar genug im Sinne des § 18 BVG vorgegeben.
Das mag deine persönliche Meinung bzw Interpretation sein, die steht dir zu.
Da du aber nicht die dafür zuständige Stelle bist, geht ihre Relevanz nicht über
jene anderer Privatmeinungen (wie auch jene meiner) hinaus.
Sorry - das ist allgemeines Gewäsch - ???Öffentliche Gesundheit.
§ 1. (1) Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und
im Bundesgebiet einen Wohnsitz gemäß § 2 Z 1 haben, nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes verpflichtet,
sich einer Schutzimpfung gegen COVID-19 zu unterziehen (Impfpflicht).
Aha, ist der Kampf gegen eine Pandemie für dich keine Frage der öffentlichen Gesundheit ?
 
Aha, ist der Kampf gegen eine Pandemie für dich keine Frage der öffentlichen Gesundheit ?
Von allgemeinen Inhalt natürlich ja . allerdings zur Kenntnis:
Dann lassen Sie Ihren Geist über den "Inhalt " öffentliche Gesundheit" schweben, der dann dem gesetzlichen Vorbehalt der Verfassung enspricht:
Artikel 18 BVG
Da die Vollziehung im Sinne eines Rechtsstaates nur "aufgrund der Gesetze" ausgeübt werden darf (Art 18 Abs 1 B-VG), muss das Gesetz das Vollzugshandeln so genau bestimmen, dass dieses auf seine inhaltliche Gesetzmäßigkeit geprüft werden kann.
Das Determinierungsgebot verlangt daher, dass bereits aus dem Gesetz ersichtlich ist, welches Vollzugshandeln rechtmäßig ist. Ist das Gesetz in dieser Hinsicht zu unbestimmt, liegt eine verfassungswidrige formalgesetzliche Delegation vor.
zum besseren Verständnis
Die Gesetzgebung muss das staatliche Vollziehungshandeln determinieren, d.h. insbesondere das „Ob“ und
das „Wie“ des staatlichen Handelns vorherzubestimmen.

Das ist geltende Judikatur und nicht meine Privatmeinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Von allgemeinen Inhalt natürlich ja . allerdings zur Kenntnis:
Dann lassen Sie Ihren Geist über den "Inhalt " öffentliche Gesundheit" schweben, der dann dem gesetzlichen Vorbehalt der Verfassung enspricht:
Artikel 18 BVG
Da die Vollziehung im Sinne eines Rechtsstaates nur "aufgrund der Gesetze" ausgeübt werden darf (Art 18 Abs 1 B-VG), muss das Gesetz das Vollzugshandeln so genau bestimmen, dass dieses auf seine inhaltliche Gesetzmäßigkeit geprüft werden kann.
Das Determinierungsgebot verlangt daher, dass bereits aus dem Gesetz ersichtlich ist, welches Vollzugshandeln rechtmäßig ist. Ist das Gesetz in dieser Hinsicht zu unbestimmt, liegt eine verfassungswidrige formalgesetzliche Delegation vor.
zum besseren Verständnis
Die Gesetzgebung muss das staatliche Vollziehungshandeln determinieren, d.h. insbesondere das „Ob“ und
das „Wie“ des staatlichen Handelns vorherzubestimmen.

Das ist geltende Judikatur und nicht meine Privatmeinung.
Das hast du schön geschrieben, nur ob bzw welche Auswirkung diese Judikatur im besagten Fall hat, bestimmen wiederum andere Stellen als du oder ich. Privatmeinungen dazu stehen dir -wie jedem anderen auch- natürlich wiederum zu.
 
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