baerliner schrieb:Seit wann ist in der Wahlzelle jeder Wähler garantiert allein?
Im deutschen Bundeswahlgesetz darf jeder eine Hilfsperson in die Wahlzelle mitnehmen,
wenn er sein Kreuzchen wegen einer körperlichen Behinderung z.B. nicht selbst machen kann.
baerliner, danke für diese Information über eine Ausnahmeregelung in D.
Aus dem zitierten §57 des Wahlgesetzes geht ohnehin hervor, dass in solchen Ausnahmefällen
die vom Wähler bestimmte Hilfsperson die Wünsche des Wählers zu erfüllen hat
und zur Wahrung des Wahlgeheimnisses verpflichtet ist.
Diese Ausnahmeregelung erscheint mir als ein gerade noch erträglicher Kompromiss.
Ob eine Person, die des Lesens unkundig ist und auch das Kreuzchen nicht selber machen kann,
denn überhaupt zurechnungsfähig ist, das steht zwar wieder auf einem anderen Blatt,
aber bei der Entscheidung über die Wahlberechtigung wollen wir ja nicht pingelig sein.
Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.