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Briefwahl und E-Voting, ... DaSFeTZZZt NICHT!

AW: Briefwahl und E-Voting, ... DaSFeTZZZt NICHT!

Bezieht sich das jetzt auf Österreich? Denn ich kann mich nicht erinnern, dass es das bei uns in Deutschland schonmal gegeben hat.

Mit GOOGLE habe ich auch nur Treffer gefunden, die auf diese Wahlmöglichkeit lediglich in A hinweisen. Dies allerdings sogar für Wahlen in diesem Jahr.

Zu dem Stammtischgequatsche hinsichtlich der Briefwahl für Auslandsurlauber kann ich nur in aller Klarheit Bernd beipflichten.
 
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AW: Briefwahl und E-Voting, ... DaSFeTZZZt NICHT!

Also bei uns ist das auch so, dass auf den Wahlbenachrichtigungen, der Vermerk für ältere oder erkrankte Mitbürger die Möglichkeit der Briefwahl besteht.
Da kommt keiner ins Haus.

Für Auslandsreisende gibt´s glaub ich in D keine Möglichkeit. Korrigiert mich, falls das so nicht stimmt. Lediglich wenn man innerhalb von D verreist ist, kann man vorher einen Antrag auf Wahlböglichkeit in einem anderen Wahlbüro stellen.
 
Bernd schrieb:
Ist sowas nicht eher Stammtischgeist? ...

Nanu, ist da etwa der Ironie-Detektor unseres Krokodile-Berndi defekt ?

Alles andere würde mich jetzt aber schon sehr verwundern, weil ja so mancher Beitrag unseres Forumskrokodiles
wirklich nur mit bis zum Anschlag aufgedrehtem Ironie-Detektor erträglich erscheint (mein Detektor funktioniert
ja glücklicherweise in einem sehr grossen Bereich recht verlässlich).


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.

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AW: Briefwahl und E-Voting, ... DaSFeTZZZt NICHT!

Also ich bin ganz klar für die Einführung einer Möglichkeit zum E-Voting allerdings erst, wenn ein solches System sicher genug ist - und das ist weder aktuell gegeben, noch in näherrer Zukunft zu erwarten.

Vorteilhaft wäre es allemal.
 

Scheissdrauf-Mentalität, DaSFeTZZZt nicht!

DaSFeTZZZt schrieb:
Also dann, sollten diese Teufelszungen recht behalten und diese Wahlmöglichkeit eine Hirnlose
schnapsidee "de la american" sein so frag ich mich doch nun wenn ich schon mein geld online verwalte
wieso dann nicht meine stimme für die wahl. schließlich stehen dahinter doch die selben sicherheitsmaßnahmen.

ob nun jemand bei der schriftlichen wahl ein paar 100 stimmen, nun, wie soll ich sagen..."verliert"
oder ob er nun ein paar 100 stimmen die online gegeben werden löscht ist doch irrelevant.
Wenn die zur überwachung dieser wahl zuständige Person in solche machenschaften verstrickt ist, dann wird die
vertuschung auch so gelingen. Die Demokratie war doch schon immer eine gradwanderung und von den leuten abhängig
die sozusagen "neutral" zu sein haben.
Wenn ich also den verschwörungstheorien glauben schenke könnte ich meine stimme gleich für mich behalten, oder?

Sind denn nicht die vielen Berichte über Pannen beim Umgang mit Daten via Internet selbst für blutige Laien auf
dem Gebiet der Informationsverarbeitung ein recht deutlicher Hinweis darauf, dass diese Verfahren noch Lichtjahre
davon entfernt sind, Revisionsfestigkeit, Datenvertraulichkeit, Datensicherheit und Datenintegrität garantieren
zu können?

Mit einer Scheissdrauf-Mentalität kann man solche Berichte natürlich auch ignorieren,
aber bei der Festlegung von Spielregeln einer Demokratie hat eine solche Mentalität wohl nichts zu suchen.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.
 

Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

These schrieb:
Also ich bin ganz klar für die Einführung einer Möglichkeit zum E-Voting
allerdings erst, wenn ein solches System sicher genug ist - und das ist weder aktuell gegeben,
noch in näherrer Zukunft zu erwarten.

Vorteilhaft wäre es allemal.

These,
neben den Sicherheitsbedenken wurden im Eröffnungsbeitrag ja allem voran Bedenken vorgebracht, dass bei
der Briefwahl und beim E-Voting ein unbeeinflusster Ausdruck der eigenen Meinung nicht gewährleistet ist.

Das in Demokratien übliche Verfahren mit der Wahlzelle, in der jeder Wähler garantiert allein ist,
wurde ja nicht aus Jux und Tollerei so konzipiert.

Wie würde ein E-Voting beispielsweise bei der Familie Musel aussehen, in der der Musel-Pascha seine Frau
zum Tragen eines Kopftuches zwingt, und ihr beim Ausfüllen des Stimmzettels über die Schulter schaut,
oder ihr gar die Hand führt ?
Könnte die Musel-Frau unter diesen Bedingungen wirklich die Partei wählen, die sie gerne wählen möchte ?

Beispielsweise eine Partei, die den Musel-Frauen eine Befreiung vom Kopftuch-Tragezwang verspricht ?

Unter den Bedingungen von Briefwahl oder E-Voting könnten noch Dutzende andere Situationen skizziert werden,
in denen der Wähler am Ausdruck seiner eigenen Meinung gehindert wird (natürlich nicht nur in der Familie Musel,
sondern auch in der Familie Himmelkreuzpointner).


Sollten diese grundsätzlichen Bedenken wegen einer Gefährdung des demokratischen Charakters von Wahlen
denn nicht eindeutig Vorrang vor Effizienzargumenten oder Bequemlichkeitsargumenten haben ?


Das musste auch einmal in aller Klarheit gefragt werden.
 
AW: Briefwahl und E-Voting, ... DaSFeTZZZt NICHT!

Hallo Neugier,

Das ist natürlich ein stimmiges Argument... Da muss sich halt in der Mentalität solcher Leute was ändern und darauf können wir wohl noch lange warten...



Anbei mal ein kleiner Link auf den ich kürzlich gestoßen bin:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php
 
AW: Briefwahl und E-Voting, ... DaSFeTZZZt NICHT!


Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!



These,
neben den Sicherheitsbedenken wurden im Eröffnungsbeitrag ja allem voran Bedenken vorgebracht, dass bei
der Briefwahl und beim E-Voting ein unbeeinflusster Ausdruck der eigenen Meinung nicht gewährleistet ist.

Das in Demokratien übliche Verfahren mit der Wahlzelle, in der jeder Wähler garantiert allein ist,
wurde ja nicht aus Jux und Tollerei so konzipiert.

Seit wann ist in der Wahlzelle jeder Wähler garantiert allein? Im deutschen Bundeswahlgesetz darf jeder eine Hilfsperson in die Wahlzelle mitnehmen, wenn er sein Kreuzchen wegen einer körperlichen Behinderung z.B. nicht selbst machen kann.
 
AW: Briefwahl und E-Voting, ... DaSFeTZZZt NICHT!

Hier der entsprechende Paragraph:

§ 57 Stimmabgabe behinderter Wähler

(1) Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, in den Wahlumschlag zu legen, diesen selbst in die Wahlurne zu legen oder dem Wahlvorsteher zu übergeben, bestimmt eine andere Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will, und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein.

(2) Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, soweit das zur Hilfeleistung erforderlich ist.

(3) Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.
 
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AW: Briefwahl und E-Voting, ... DaSFeTZZZt NICHT!

durch die wahl mittels internet werden sicher keine persönliche daten freigegeben. es wird lediglich registriert das man gewählt hat aber nicht welche partei!!!
 
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