Wichtig!
Zur gefälligen Richtigstellung: In Italien wird
kein bedingungsloses Bürgergeld eingeführt, weil dazu dort die Anspruchsvoraussetzungen auf finanzielle Hilfe als Vorbedingung nachgewiesen werden müssen.
Und dieser "bedingungslose" Nachweis von Anspruchsvoraussetzungen stellt - nach meinem europäisch liberal-ethisch vorgeprägten Rechtsverständnis - einen schwerwiegenden diskriminierenden Eingriff in Verfassungsgrundrechte dar, weil damit dessen staatlicher Schutzbereich einer lebendigen "
Geldwürde im Existenzminimumbereich" durch eine staatspolitisch hochnotpeinliche Spekulation durch die Hintertüre nahezu vollkommen so ausgehebelt wird, dass eben vor diesem "Spezialgesetz" nicht alle Bürger gleich sind.
Legales bedingungsfreies Einkommen unterscheidet sich von bedingungslosen illegalen Grundeinkommen durch die staatlich zu schützende Verfassungsgarantie.
Meines Erachtens haben staatliche Verfassungen auch die
körperschaftliche Unversehrtheit im Existenzminium aller familiären Schutzbefohlenen zu gewährleisten.
Insofern ist auch die Würde des Geldes, das zum einfachen Leben dringend benötigt würde, gerade im sensiblen Existenzminimumbereich ohne politisch erzwungene Vorbedingungen und ohne staatliche Spekulation durch diskriminierende Ausforschung zu gewährleisten.
Meines Erachtens stellen alle spekulativen Vorbedingungen einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Verfassung dar.
Deshalb wäre dem
bedingungsfreien Grundeinkommen unbedingt stattzugeben, denn es könnte mit überschaubarem Kostenaufwand über die Einkommensteuererklärungen im Nachhinein legal bestätigt oder mit unechter Rückwirkung individuell korrigiert werden.
Das
bedingungslose Grundeinkommen, das durch
bedingungslose Ausforschung der Bürger gerade im Existenzminimumbereich die Würde der Gleichheit in einer unvergleichbaren Rechtsstellung aller verletzt, diese Verletzung der Würde scheint mir in der Vorkonditionierung schon im Vorfeld - mit "normalem" Verstand - erkennbar.
Bernies Sage (Bernhard Layer)