Nichtmaterielle Güter sind in der Mehrheit Rechte, seltener Dienstleistungen.
Diese Rechte sind zumeist Rechte, die sich verwerten lassen oder aber für den Inhaber einen besonderen Wert haben und theoretisch ver-wertbar sind.
Das sind meist Urheberrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster...) oder Markenrechte, Namensrechte. Es können aber auch spezifischere sein, wie Brennrechte.
Ob diese Rechte für ein Konsumgut oder Produktionsgut gelten ist lediglich eine Frage des Ansatzes (Standortes) in der Bilanz.
Bei der Bewertung von solchen Rechten wird bilanztechnisch mitunter getrixt, da diese Vermögenswerte recht ungenau bewertet und mithin unterschiedlich in ihrer Höhe bilanziert werden. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Ansätze das Unternehmen arm oder reich zu rechnen.
Je nach Zweck, bekommt dann die Ehefrau (schlau), die Bank (mäßig schlau) oder der Haupt-Gesellschafter Johann Wilhelm (gibt sich immerhin Mühe) eine so oder so dargestellte Bilanz mit mehr oder weniger Eigenkapital. Das ist der Sinn des Ansatzes imaterieller Vermögensgüter. Wenn du die Firma kaufen sollst, sind diese Werte höher angesetzt...soll die Firma vererbt werden, niedriger, soll Johann sie nach der Scheidung von seiner Frau bekommen, wieder anders.
Viele Grüße
Bernd