Aktivdenker
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- Registriert
- 19. Oktober 2008
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AW: Änderung des Wahlrechts
Ich habe sehr wohl weiter gelesen, aber nicht verstanden.
Das Ungleichgewicht stört meines Erachtens das Wahlergebnis mehr, als es die Kinderwählerstimmen täten.
Ferner haben wir ein geheimes Wahlrecht. Wenn also Erstwähler in die Wahlkabine gehen, dann gucken die Eltern NICHT auf die Finger. Das ist nicht erlaubt und sollte auch so beibehalten werden.
meint
Axl
Ich kehre nichts um. Du scheinst ab der Stelle meinen Beitrag nicht mehr weitergelesen zu haben. Wie soll ein Säugling bitte seine Stimme abgeben? Das wird also die Mutter oder der Vater tun. Was folgt? Stimmendopplung, eine Verfälschung des Wählerwillens.
Ich darf mich selbst zitieren:Und dieser langsame Abkopplungsprozess, auch Erwachsenwerden genannt, man wird eben "mündig", wie man so schön sagt, ist eben erst ab nem bestimmten Alter gegeben.
- Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Kinder/Jugendlichen bereits ihren Eltern soweit entwachsen sind, dass sie auch eine eigenbestimmte Entscheidung treffen können.
Ich habe sehr wohl weiter gelesen, aber nicht verstanden.
Das Ungleichgewicht stört meines Erachtens das Wahlergebnis mehr, als es die Kinderwählerstimmen täten.
Ferner haben wir ein geheimes Wahlrecht. Wenn also Erstwähler in die Wahlkabine gehen, dann gucken die Eltern NICHT auf die Finger. Das ist nicht erlaubt und sollte auch so beibehalten werden.
meint
Axl