KANTIG
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Gleichgültig wie sie zu den Kriegsflüchtlingen stehen, sie werden in ihrer Meinung vom österreichischen Asylrecht bestärkt.
Wie Sie auf eine andere Behandlung von Kriegsflüchtlingen in Österreich und der BRD kommen, ist mir aus Ihrem oa. link nicht ersichtlich.
Sowohl in der BRD als auch in Österreich gibt es befristeten Aufenthalt für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention (Krieg als Grund wird danach beurteilt) und sog. subsidiär Schutzberechtigte mit ebenfalls befristeter Aufnahmebewilligung. Zur Überprüfung bitte nachlesen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiär_Schutzberechtigter#Deutschland
Wenn Sie da eine andere Vorgangsweise sehen wollen, dann lade ich Sie ein, sie nachvollziehbar darzulegen.