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Winterreifenpflicht?

Binchen

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Registriert
7. Februar 2003
Beiträge
11.552
Ist nun Witerreifenpflicht ab dem 1.1.2006 oder erst im MAi?

Und wie sieht es bei All-Wetterreifen aus?


Wer weiss bescheid?
 
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Gefunden auf heute.de:


Neue Regeln für Autofahrer ab 2006

Autofahrer, die ihre Bereifung nicht an extreme Winter mit Schnee und Eis anpassen, müssen künftig mit Bußgeldern rechnen. Wer von der Polizei erwischt werde, müsse 20 Euro zahlen, wer durch solches Fehlverhalten liegen bleibe und den Verkehr behindere, sogar 40 Euro. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte am Dienstagabend einen entsprechenden Bericht der "Augsburger Allgemeine". Nach Angaben der Zeitung soll das Bußgeld erst nach einer Übergangszeit am 1. Mai 2006 erhoben werden. Dies bestätigte das Ministerium nicht.


Allerdings werde mit den vom Bundesrat noch zu beschließenden Änderungen der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich keine Winterreifenpflicht geben, sagte eine Sprecherin. Künftig soll gelten: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen." Hierzu gehörten eine geeignete Bereifung ebenso wie Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führe, müsse bei einer Sichtweite unter 50 Meter, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Keine Winterreifenpflicht

Auf die Winterreifenpflicht wird nach Angaben des Ministeriums verzichtet, weil sonst der "Winter" genau definiert werden müsste, was angesichts äußerst unterschiedlicher Winterlagen in deutschen Regionen einheitlich nicht möglich sei. Damit bleibt es für den einzelnen Autofahrer eine Gratwanderung, ob und wann er seine Sommer- durch Winterreifen ersetzt.
 
Übrigens können schon seit eh und je für Straßen im Gebirge in D Winterbereifung bzw. Schneeketten vorgeschrieben werden durch ein entsprechendes Schild der
Straßenverkehrsbehörde.

Kritisch wird es, wenn man ohne Winterbereifung in einen Unfall verwickelt wird, weil bei entspreschenden Straßenverhältnissen grobe Fahrlässigkeit zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Das gilt auch schon lange.
 
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